Renten­rechtliche Zeiten - für nicht erwerbs­mäßig tätige Pflege­personen

Pflicht­beitrags­zeiten für nicht erwerbsmäßig tätige Pflege­personen

Wer nahe Angehörige pflegt, erhält seit dem 01.04.1995 unter bestimmten Voraussetzungen als Pflichtbeitragszeiten in die gesetzliche Rente eingetragen.

Mit Wirkung zum 01.04.1995 wurde der Personenkreis der in der Rentenversicherung pflichtig versichert ist, um die Pflegepersonen erweitert, § 3 Satz 1 Nr.1a SGB VI.

Die Versicherungs­pflicht besteht, wenn die Pflegeperson mindestens für 14 Stunden wöchentlich eine pflege­bedürftige Person nicht erwerbsmäßig pflegt. Der Pflege­bedürftige muss Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflege- oder privaten Pflege­versicherung haben.

Die Pflichtversicherung besteht nicht:
  • wenn die Pflegeperson neben der Pflegetätigkeit mehr als 30 Stunden wöchentlich abhängig oder selbstständig tätig ist,
  • wenn für die Pflegeperson eine Altersrente gezahlt wird und er deshalb versicherungsfrei ist,
  • wenn die Pflegetätigkeit in einem Rahmen ausgeübt wird, der die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.

Die Höhe der einzuzahlenden Beiträge hängt von der wöchentlichen Dauer der Pflege sowie der jeweiligen Pflegestufe des Pflegebedürftigen ab. Des Weiteren wird noch nach den Bezugsgrößen Ost und West unterschieden. Die Höhe der Rentenbeiträge liegt nicht bei vollen Pflichtbeiträgen eines Durchschnittseinkommens, sondern darunter.
Für viele Menschen begründen diese Pflichtbeitragszeiten Rentenansprüche. Sie wirken sich generell positiv auf die Rentenhöhe aus.
Die Beiträge für die Pflegeversicherung zahlen nach § 170 SGB VI die gesetzliche Pflegekasse oder die private Pflegekasse.

Neuerungen in 2017

Für 2017 gibt es Änderungen in der Pflege. Der Pflegegrad wird eingeführt. Die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung in der Pflege haben sich seit dem 01.01.2017 geändert. Jetzt müssen nicht mehr 14 Stunden gepflegt werden, sondern nur noch an 2 Tagen in der Woche 10 Stunden. Wissenswertes finden Sie in unserem Beitrag zu Änderungen zur Rente 2017.

Nähere Informationen zu:

→ Beitragsfreie Zeiten

→ Beitragszeiten

→ Beitragszeiten nach Bundesrecht

→ Vollwertige Beitragszeiten

→ Beitragsgeminderte Zeiten

→ Berufsausbildung

→ Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung

→ Beitragszeiten für Erziehung und Pflege von Kindern

→ Beitragszeiten für die Zeiten der Lehre

→ Pflichtbeitragszeiten wegen Sozialleistungen

→ Pflichtbeitragszeiten Zivildienst und Wehrdienst

→ Pflichtbeitragszeiten für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

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