Renten­rechtliche Zeiten - Lehre und Ausbildung

Beitragszeiten für Ausbildung und Lehre

Nach alten Rechtsvorschriften beurteilte sich die Versicherungspflicht von Lehrlingen nach der Höhe ihrer Geld oder Sachbezüge.
Erst nach dem 01.06.1945 waren die Lehrlinge in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Trotzdem wurden bis zum 30.06.1965 nicht für alle Lehrlinge Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt, weil die Rechtslage in bestimmten Sonderfällen nicht einheitlich war.

Erst das Bundessozialgericht stellte die Rechtslage klar. Es galt eine allgemeine Pflichtversicherung für Lehrlinge. Nun hatte man aber das Problem, dass für die Sonderfälle bis 1965 keine Pflichtbeiträge gezahlt worden sind.


Rentenberatung durch gerichtlich zugelassenen Rentenberater auf rentenbescheid24.de Antworten auf Rentenfragen und Klären der Ansprüche... Übersicht über und auf dem Weg zur RenteBeratung zur Rente

Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten

- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente

mehr erfahren


§ 247 SGB VI stellt klar, dass für Lehrlinge für die vor dem 30.06.1965 keine Pflichtbeiträge abgeführt worden sind, jetzt fiktive Beiträge als gezahlt gelten.

Für diese Zeiten werden pauschale Entgeltpunkte pro Kalendermonat von 0,025 dem Versicherungskonto des Betroffenen gutgeschrieben.

Voraussetzung für die Anerkennung der fiktiven Pflichtbeitragszeit für Lehrlinge ist:

  • Vorliegen eines Ausbildungsverhältnisses, Nachweis Lehrvertrag oder sonstiges,
  • Versicherungspflicht muss auch wirklich  bestanden haben,
    Pflichtbeiträge wurden nicht gezahlt,
  • Die Lehre wurde in der Zeit von 01.06.1945 bis zum 30.06.1965 absolviert.

Unter diesen Gegebenheiten werden nach dem oben genannten Prinzip fiktive Pflichtbeiträge durch die Deutsche Rentenversicherung anerkannt.


Die Rente berechnen, Entgeltpunkte genau direkt vom Rentenberater. Gut zu wissen das die Rente stimmt, mit der Rentenberechnung von rentenbescheid24.deRente berechnen

Rente korrekt und zuverlässig berechnen!

- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden

mehr erfahren



Für die Praxis haben solche Fälle der fiktiven Pflichtbeiträge für Lehrlinge immer noch Bedeutung, z.B. Ansprüche in den Hinterbliebenenrenten leben weiterhin fort.
Für Versicherte aus den neune Bundesländer ist die fiktive Pflichtbeitragszeit ebenfalls anzuerkennen, wenn in der Zeit vom 01.02.1947 bis zum 30.06.1965 eine Lehre in der DDR absolviert wurde. Eine Beitragszahlung ebenso weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht werden konnte, § 247 Absatz 2 a SBG VI.

 

Nähere Informationen zu:

→ Beitragsfreie Zeiten

→ Beitragszeiten

→ Beitragszeiten nach Bundesrecht

→ Vollwertige Beitragszeiten

→ Beitragsgeminderte Zeiten

→ Berufsausbildung

→ Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung

→ Beitragszeiten für Erziehung und Pflege von Kindern

→ Beitragszeiten für die Zeiten der Lehre

→ Pflichtbeitragszeiten wegen Sozialleistungen

→ Pflichtbeitragszeiten Zivildienst und Wehrdienst

→ Pflichtbeitragszeiten für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

 

Ihr Anliegen für die Rente - unsere Rentenprodukte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontaktformular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung