Demenz­erkran­kungen und Pflege

Demzenz, Alzheimer und Co.

Die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung  im Jahr 1995 schloß ursprünglich nur die körperliche Pflegebedürftigkeit ein. Der dramatische Anstieg von Versicherten mit demenziellen Erkrankungsformen führte zu einer Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Wir klären in unserem Renten-ABC auf, was hinter dem Begriff Demenz steht.

Demzenzerkrankung und Rente stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang. Viele Familienangehörige pflegen ihre demenzerkrankten Mitmenschen. Als Pflegeperson haben sie dann Anspruch auf Rentenpunkte für die Pflege. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz  wurden jetzt auch die organisch-psychischen Beeinträchtigungen berücksichtigt und gleichberechtigt neben die körperlichen Einschränkungen gestellt. Damit bekommen die Erkrankungen des demenziellen Formenkreises eine ganz neue Bedeutung für die gesetzliche oder auch private Pflegeversicherung (privat Krankenversicherte).


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Demenzerkrankung und Rente: Demenz (lat. Ohne Geist, weg vom Geist) – Begriffsklärung

Symptome zeigen sich in den Anfängen der Erkrankung im gestörten Kurzzeitgedächtnis und der Merkfähigkeit. Zunehmend ist aber auch das Langzeitgedächtnis betroffen.

Fähigkeiten wie Auffassungs- und Denkvermögen, Sprache, Orientierung und die Aufmerksamkeit nehmen stetig ab. Dies führt beim Betroffenen zu Verhaltensänderungen, Wahrnehmungsänderungen und Störungen im Erleben des Alltags.

Demenzerkrankung und Rente: Unterschiede

Wir unterscheiden zwischen einer primären  und einer sekundären Form der Erkrankung.

Die primäre Form mit einem Anteil von ca. 90% wird als nicht heilbar eingeschätzt. Die sekundäre Form entwickelt sich auf der Basis von Grunderkrankungen des Alters, aber auch als Folge von Vitamin- und Mineralstoffmangel, Stoffwechselerkrankungen und Vergiftungen durch Medikamente und Genussgifte. Hier besteht die Chance, bei rechtzeitiger Intervention und medizinischer Behandlung eine deutliche Symptomminderung oder Teilheilung zu erreichen. Wissenswertes zum Thema Erwerbsminderungsrente können Sie hier nachlesen!

Demenzerkrankung und Rente: Formenkreise

Unterscheidung innerhalb des Formenkreises der Demzenz.


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Die Erkrankung kann sich als Alzheimer-Krankheit, vaskuläre Demenz (früher Verkalkung) oder Mischform aus beiden genannten zeigen.

Die Gleichsetzung von Demenz und Alzheimer-Krankheit ist sachlich nicht korrekt, auch wenn der Anteil der Alzheimer-Krankheit ca. 65% an den irreversiblen Demenzerkrankungen ausmacht.

Demenzerkrankung und Rente:  Alzheimer Erkrankung – Beschreibung

Bei dieser degenerativen Gehirnerkrankung werden die Nervenzellen nach und nach irreversibel zerstört. Die Erkrankung beginnt oft harmlos und wird im Frühstadium nicht bemerkt. Später verliert man schrittweise seine Kompetenzen, benötigt die Hilfe von anderen Menschen. Arbeiten oder Autofahren ist dann nicht mehr möglich. Im Spätstadium erhöht sich der Pflegeaufwand immens, bis zur vollständigen Pflegebedürftigkeit. Auch enge Familienangehörige werden nicht erkannt, die Verständigung ist oft nicht mehr möglich. Die Krankheit dauert im statistischen Mittel von Erkennung bis Tod ca. 10 Jahre.

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko der Erkrankung deutlich an. Bei den unter 70-jährigen sind etwa 3% betroffen, dagegen bei den über 90-jährigen 30%.


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Demenzerkrankung und Rente:  Vaskuläre Demenz – Beschreibung

Wie der Name schon sagt, handelt es sich hier um eine gefäßbedingte Folgeerkrankung. Die Störung der Gehirndurchblutung führt zum Untergang von Nervenzellen und Gehirnabschnitten. Mit dem Ausmaß der Durchblutungsstörungen steigt auch der Schweregrad der Demenz-Erkrankung.

Die schwerste Krankheitsausprägung wird bei der Multi-Infarkt-Demenz erreicht. Danach führen zahlreiche Mikroinfarkte/Schlaganfälle zum Absterben der Hirnabschnitte.

Demenzerkrankung und Rente:  Demenzerkrankung – Symptome

Man sollte besonders wachsam sein, wenn sich mehrere der folgenden Indizien zeigen, auch in unterschiedlichen Ausprägungsgraden. Später verschwimmen die Grenzen, die Erkrankung zeigt sich deutlich.

  1. Stimmungsschwankungen, die so noch nicht vorhanden waren (unter 70 Jahren auch Hormone beachten), plötzlich ständige Ängste
  2. Orientierungsschwierigkeiten in unbekannter Umgebung
  3. Ereignisse der jüngsten Vergangenheit werden vergessen
  4. Überblicksverluste bei Finanzen, Gefahren, Geburtstagen, wichtigen Terminen u.ä.
  5. Sprachstörungen, Wortfindungsstörungen, Störungen bei täglichen Routinehandlungen
  6. Wachsenden Zerstreutheit, Schusseligkeit, Verwechslungen und Irrtümer
  7. Fehlleistungen werden extrem stur abgestritten

Eine alle eine schwere Bürde

Demenz ist eine schwere Erkrankung. Die Ursachen und die Behandlungs­methoden sind noch nicht klar und eindeutig. Für viele Menschen eine schwere Bürde. Für die betroffenen Menschen gibt es letztendlich nur den Weg in einer volle Pflege und Rente ( EM-Rente). Für die Pflegepersonen kann es Rentenpunkte geben.


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Porträt des Gutachters für medizinische Angelegenheiten Frank Weise

Autor des Beitrages

Frank Weise

Frank Weise berät bei rentenbescheid24 in Sachen medizinischer Fragen. Neben seinen Hochschuldiplomen ist er zusätzlich ausgebildeter Heilpratiker und weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kombination aus herkömmlicher und alternativer Medizin zumeist der goldene Mittelweg ist.


Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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