Versteuerung der privaten Rente

Wie hoch sind meine Abzüge bei der der Rente? So oder so ähnlich lauten oft die Fragen von Versicherten, wenn diese ihre Rente berechnet haben wollen. Es geht immer um die Frage, was bleibt Netto wirklich von meinen Rentenleistungen übrig. Dabei muss immer zwischen den gesetzlichen Renten, den Betriebsrenten und privaten Renten unterschieden werden. Wir betrachten heute die privaten Renten und deren steuerliche Behandlung nach 2005. Wo? Nachzulesen in unserem Renten-ABC.

Die Versteuerung der privaten Rente erfolgt nach eigenen steuerlichen Regelungen. Es geht dabei um die wirtschaftlichen Folgen eines Vertragsabschlusses für eine private Rente oder wenn in Kürze die privaten Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen ausgezahlt werden sollen. Es geht auch um die Rendite. Bei uns erhalten Sie einen Überblick, wie die Versteuerung von privaten Renten erfolgt.


zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Wie kann der Wechsel gelingen. Die Initiative von rentenbescheid24.de zeigt die verschiedenen Lösungen auf. Die Initiative auf krankenkasse-wechsel-dich.deInitiative für Deutschland

zurück in die GKV

- Für Berufstätige, Selbstständige und Rentner
- Erfahrene Rechtsanwälte begleiten Sie!
- ab jetzt unter krankenkasse-wechsel-dich.de

mehr erfahren


Versteuerung der privaten Rente: Rechtsgrundlage

Die Besteuerung von privaten Renten erfolgt nach der Besteuerung des Ertragsanteils. Diese Regelung gilt seit der Änderung der Besteuerung von Renten ab 2005. Geregelt ist die Ertragsanteilsbesteuerung in § 22 Einkommensteuergesetz. Dort stehen Tabellen, aus den die Ertragsbesteuerung zu entnehmen ist. Pauschal kann man sagen, dass die Rentenbezieher bei monatlichen Auszahlungen seit 2005 günstiger fahren, als diejenigen, die sich die privaten Renten mit einer Kapitalausschüttung auszahlen lassen.

Versteuerung der privaten Rente: Der Ertragsanteil

Erfasst wird der Ertragsanteil bei Zahlungen einer lebenslangen Rente aus einer privaten Rentenversicherung. Der Ertragsanteil ist ein gesetzlich festgeschriebener Prozentwert. Dieser Wert tritt nach dem Renteneintrittsalter ein. Grundsätzlich kann man sagen, dass der Ertragsanteil mit bei Beginn der privaten Rentenleistung mit steigendem Lebensalter sinkt.
Wer also mit dem 1. Lebensjahr eine private Rente bekommt, muss 59 Prozent der Rente versteuern. Wer mit dem 65. Lebensjahr seine private Rente bekommt muss 18 Prozent seiner Rente versteuern. Natürlich kommt es neben dem Ertragsanteil auch auf den persönlichen Steuersatz an. Dieser variiert nach der Höhe der Einkommen. Er bezieht sich immer auf den Durchschnitt aller Einkommen.

Ein Beispiel anhand einer Rechnung. Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät... Beispielrechnung zum Rententhema

Hugo Rentner bezieht seit 2017 eine monatliche Privatrente von 1000€. Er hat einen persönlichen Steuersatz von 25 Prozent.
Damit unterliegen für Hugo 180 € seiner privaten Rente (18 % von 1000€) der Besteuerung. Davon werden 25 Prozent berechnet. Somit muss Hugo an das Finanzamt 45 € monatlich Steuern auf den Ertragsanteil der Rente zahlen.
Der Steueranteil an der monatlichen Privatrente beträgt für Hugo somit 4,5 Prozent. Bezieht er noch eine gesetzliche Rente, fallen in der Regel auf die private Rente keine zusätzlichen Krankenversicherung- und Pflegekassenbeiträge an. Die Steuerlast bei privaten Renten mit Erstbezug über den 60.Lebensjahr sind steuerlich niedrig angesetzt. Der Staat will diese Art von Renten damit fördern.


Die Rente berechnen, Entgeltpunkte genau direkt vom Rentenberater. Gut zu wissen das die Rente stimmt, mit der Rentenberechnung von rentenbescheid24.deRente berechnen

Rente korrekt und zuverlässig berechnen!

- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden

mehr erfahren


Versteuerung der privaten Rente: Kapitalauszahlungen

Hingegen Kapitalauszahlungen deutlich mehr besteuert werden. Wer also eine Einmalauszahlung auf seine Privatrente bekommt, ist steuerlich benachteiligt, so die Neuregelungen seit dem 01. Januar 2005.
Wer vor dem 31.12.2004 eine Kapitalauszahlung einer privaten Rente vorgenommen hat, war unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Seit 2005 führt der private Versicherer bei Einmalauszahlungen automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solizuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an die Finanzkassen ab.
Wer nach 2005 eine private Rente abgeschlossen hat muss für eine steuerliche Vergünstigung folgende Voraussetzungen zwingend erfüllen.

Der Vertrag muss:

  • mindestens 12 Jahre bestanden haben,
  • die Kapitalauszahlung muss nach dem 62. Lebensjahr erfolgen ( bei Verträgen vor 2012 war es noch das 60. Lebensjahr),
  • dann werden die Erträge nur mit der Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Beispiel:

Hugo Rentner bekommt mit seinem 62. Lebensjahr eine Privatrente von 80.000€ ausgezahlt. Eingezahlt hat er 40.000€. Er hat einen Gewinn (Ertrag) von 40.000€ erwirtschaftet. Damit bezahlt er „nur“ auf die Hälfte des Ertrages, also 20.000€ die Steuern an den Fiskus.
Wie oben hat er einen persönlichen Steuersatz von 25 Prozent. Somit muss er 5.000€ ( 25 % von 20.000€) Steuern zahlen.

Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...Da die Versicherung von Hugo schon 25 Prozent Kapitalertragssteuer gezahlt hat, sollte er beim Finanzamt genau nachrechnen, ob er nicht sogar noch Steuerrückerstattungsansprüche hat.

Dies muss mit der Einkommenssteuererklärung erfolgen.
Daneben gibt es noch die Ertragsanteilsbesteuerung bei verkürzten Rentenzahlungen. Dies regelt die Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung, hier der § 55 Absatz 2.

Versteuerung der privaten Rente: Unterschied zur Riester-und Rüruprente

Die private Rente wird nach dem Ertragsanteil besteuert. In der Ansparphase gibt es im Gegensatz zur Rürup-oder Riesterrente keine steuerliche Förderung. Die steuerliche „Besserstellung“ der privaten Rente erfolgt dann in der Auszahlungsphase. Denn die Zahlung der Prämien erfolgt aus bereits versteuertem Einkommen. Bei den staatlichen geförderten Renten ist dies anders. In jedem Fall sollte aber vor Vertragsabschluss einer privaten Rente ein Tarifvergleich gemacht werden und gegebenenfalls eine Beratung und Berechnung einer unabhängigen Versicherungsberaters herangezogen werden.


Rentenberatung durch gerichtlich zugelassenen Rentenberater auf rentenbescheid24.de Antworten auf Rentenfragen und Klären der Ansprüche... Übersicht über und auf dem Weg zur RenteBeratung zur Rente

Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten

- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente

mehr erfahren


Aufgepasst!

Gerichtlich zugelassenen Rentenberater dürfen keine Produktempfehlung für ein privates Versicherungs­produkt aussprechen. Daher ist eine Beratung durch einen Rentenberater, einer Bank und einer Versicherung im Rahmen eines Rentenversicherungsproduktes immer mit Vorsicht zu genießen.


Sorglos-Pakete von rentenbescheid24.de, lehnen Sie sich zurück, der rentenberater übernimmt die notwendigen Schritte auf dem Weg zur Rente für Sie.Sorglos-Pakete für die Rente

Meine Rente? Mein Rentenberater!

- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen

mehr erfahren