Die Wartezeit von 25 Jahren

Nur für die Bergmannsrente

Haben Sie schon mal was von der Rente für Bergleute gehört? Diese Rente gibt es in aller Regel, wenn der versicherte Bergmann 25 Jahre Wartezeiten in seinem Versicherungskonto nachweisen kann. Wir klären auf, was es mit den 25 Jahren Wartezeit auf sich hat!

Die Wartezeit von 25 Jahren  ist keine normale Wartezeit, wie wir sie aus den bekannten Altersrenten kennen. Die vorgezogenen Altersrenten, die heute gelten, haben 35 Jahre Wartezeit oder 45 Jahre Wartezeit. Hintergründe und Details zu den 35 Jahren Wartezeit können Sie hier nachlesen!

Die Wartezeit von 25 Jahren: für welche Renten gilt sie?

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Diese 25 Jahren Rentenzeit gilt für folgende Renten:

  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, §§ 40, 238 Sozialgesetzbuch Nr. 6,
  • Rente für Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres, § 45 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Nr.6.
Welche Zeiten sind auf die Wartezeit von 25 Jahren anzurechnen?

Auf die Wartezeit werden Kalendemonate mit Beitragszeiten auf Grund einer Beschäftigung mit Arbeiten unter Tage angerechnet

In § 61 Sozialgesetzbuch Nr. 6 steht geschrieben,was ständiges Arbeiten unter Tage ist. Es ist gesetzlich definiert. Der Begriff wurde 1968 im Steinkohlebergbau eingeführt. In der Anlage 9 zum SGB VI finden sich verschiedene Tätigkeiten, die den Tätigkeiten des ständigen Arbeiten unter Tage gleichgestellt sind.

Ersatzzeiten, soweit sie der knappschaftlichen Versicherung zuzuordnen sind, sind ebenfalls bei der Prüfung der Wartezeit von 25 Jahren zu berücksichtigen.

Anpassungsgeld wird auch angerechnet

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Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden die Anrechnungszeiten wegen Bezugs von Anpassungsgeld für entlassene Arbeiter des Bergbaues nach Vollendung des 50. Lebensjahres angerechnet. Voraussetzung ist, dass der betroffene Versicherte zur Bezug des Anpassungsgeldes eine Untertagearbeit ausgeübt hat.

Die Wartezeit ist Knappschaftszeit!

Die Wartezeit von 25 Jahren, die für beide Knappschaftsrenten Voraussetzung ist, bezieht sich ausschließlich auf knappschaftliche Zeiten. Deshalb können allgemeine rentenrechtliche Zeiten, wie bei der Waretzeit für 35 Jahre oder der 5 Jahre Wartezeit nicht anerkannt werden. Die Bergmannsrente ist eine Sonderleistung aus dem Rentenrecht.

 

Bergmannsrente mit Zuschlag

Wer ständig unter Tage gearbeitet hat, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute oder auf eine Bergmannsrente, wenn man das 50. Lebensjahr vollendet hat. Bergleute sind während ihre Arbeit unter Tage ständigen Gefahren und hohen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Deshalb bekommen diese Versicherten neben der Bergmannsrente auch noch einen Zuschlag auf die Rente oben drauf!

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