Im Volksmund wird sie Rente mit 63 genannt.
Dahinter verbergen sich verschiedene Möglichkeiten mit 63 in Rente zu gehen.
Es gibt sie als vorgezogene Altersrente mit Abschlägen. Dann wird sie als Rente mit 63 bezeichnet.
Ein anderer Fall ist die Rente mit 63, als abschlagsfreie Rente mit 63 und 45 Jahre Wartezeit.
Hinter dieser Rente verbirgt sich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach §§ 38, 236 b SGB VI.
Wer vor dem 1. Januar 1964 geboren ist, kann in die abschlagsfreie Rente mit 63 und 45 Jahre Wartezeit gehen, wenn er das 63.Lebensjahr vollendet hat und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt.
Der Renteneintritt war für Antragsteller glatt mit 63 Jahren für die Geburtsjahrgänge vor 1953 möglich. Nach § 236 b Absatz 2 SGB VI wird für Geburtsjahrgänge nach 1953 der Renteneintritt um zwei Monate je späteren Lebensalter bis zum Geburtsjahrgang 1964 angehoben.
Hugo Rentner, am 10.05.1954 geboren, möchte wissen, wann er frühestmöglich ohne Abschläge in Rente gehen kann. Laut Rentenauskunft hat er seine 45 Jahre Wartezeit am 01.02.2017 erfüllt.
Ergebnis: Hugo erreicht das 63. Lebensjahr am 10.05.2017. Das Gesetz sagt aber, dass er dann noch nicht das Lebensalter für die Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren erreicht hat. Hugo muss noch 4 weitere Monate warten, bis er die Rente erreicht.
Hugo kann am 01.10.2017 abschlagsfrei in die Rente mit 63 und 45 Jahre Wartezeit gehen.