Rentenanpassung 2017
Am 01.07.2017 ist es wieder soweit. Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen wieder angepasst werden. Was hinter der Rentenanpassung steht, erklären wir in unserem kurzen Beitrag.
Die Rentenanpassung 2017 ist wieder in Vorbereitung. Mit der Rentenanpassung soll die Teuerungsrate oder der Kaufkraftverlust der Rente im Vergleich zum Vorjahr wieder ausgeglichen werden. Damit soll, so die gesetzgeberische Intention, die gesetzliche Rente in ihrem Wert (Kaufkraft und Anwartschaft) gleich bleiben.
Hörbotschaft zum Artikel
– Rentenanpassung 2017: Details und Hintergründe –
Was ändert sich in der Rentenanpassung 2017?
Der Rentenwert West und Ost wird in einem gesetzgeberischen Vorgang angehoben oder zu mindestens unverändert gelassen. Wir hatten von Nullrunden des Rentenwertes berichtet.
Die Rentenanpassung 2017 orientiert sich an die Entwicklung der Einkommensverhältnisse in Gesamtdeutschland. Noch wird in West und Ost (Beitrittsgebiet) unterschieden. Mit der vollständigen Rentenangleichung, siehe hier unser Beitrag, wird es die Unterscheidung der verschiedenen Rentenwerte ab 2025 nicht mehr geben. Erfasst werden die Einkommenssituation im vorangegangenen Jahr 2016.
Die Rentenanpassung gilt nicht für die Rentenanteile, die sich aus der Höherversicherung ergeben.
Die Anpassung erfolgt durch einen prozentualen Anstieg der Rentenwerte. Dieser Prozentsatz wird unter anderem beeinflusst durch den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung und dem Nachhaltigkeitsfaktor, der in der gesetzlichen Rentenformel eine wesentliche Rolle spielt.
So kann man sagen, wenn der Beitragssatz in der gesetzliche Rente steigt oder Arbeitnehmer mehr für die betriebliche Altersvorsorge ausgeben müssen, so wird die Rentenanpassung oder der Prozentsatz kleiner. Das gleiche Rechenszenario haben wir auch, wenn die Zahl der Beitragszahler im Verhältnis zu den Rentenempfängern sinkt oder deren Zahl steigt. Da wird die Rentenanpassung kleiner ausfallen, als im Vorjahr.
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Eine Rentenanpassung 2017 mit einem Abzug kann es nicht geben!
Ein Minus in der gesetzlichen Rente soll es nicht geben. Rentenkürzungen, die nicht vollzogen worden sind, auf Grund der Rechtsänderung 2009, müssen im Folgejahr bei einer anstehenden Rentenerhöhung berücksichtigt werden. Es wirkt die sogenannte Rentengarantie.
Rentenanpassung 2016
Im Jahr 2016 gab es eine große Rentenanpassung. In Westdeutschland waren es 4,25 Prozent und im Beitrittsgebiet 5,95 Prozent.
Rentenanpassung 2017: Unfallversicherung, Altersgeld der Landwirte und Kriegsopferrente steigen
Die Unfallrente und die Altersrente der Landwirte und die Rente für Kriegsopfer steigen ebenfalls mit den gesetzlichen Rentenanpassungen.
Für viele Menschen in Deutschland im Jahr 2016 gab es wegen Doppelrentenbezug deutlich große Rentenerhöhungen. Für die Unfallversicherung regelt § 95 SGB VII, für das Altersgeld der Landwirte der § 25 des Gesetzes der Alterssicherung der Landwirte und § 56 Bundesversorgungsgesetz die jeweiligen Rentenanpassungen.
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Rentenanpassung 2017, was kommt wirklich?
Genau wissen wir es noch nicht. Nach vorsichtigen Schätzungen sollen es aber wieder ca. 2 Prozent höhere Rente ab dem 01.07.2017 geben. Näheres wird im Frühjahr 2017 durch die Bundesregierung bekanntgegeben.
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Rentenanpassung steht nicht im Rentenbescheid?
Wenn die Rentenanpassung 2017 nicht im Rentenbescheid steht, dann sollte gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Die Rentenanpassung steht allen Rentenbeziehern in Deutschland zu. Altersrente, Witwenrente und Erwerbsminderungsrenten steigen gleichsam.
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