Rentenanpassung 2023-Entwurf Rentenwertbestimmungsverordnung
Einheitlicher Rentenwert Ost und West zum 01.07.2023, die Rentenanpassung 2023-Entwurf Rentenwertbestimmungsverordnung ist veröffentlicht.
Am 20.03.2023 hat Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, die Rentenerhöhung 2023 angekündigt. Im Westen gibt es 4,39 % mehr Rente und im Osten 5,86% mehr Rente. Wir haben dann ab dem 1.7.2023 einen einheitlichen Rentenwert von 37,60€ pro Entgeltpunkt.
Rentenanpassung 2023-Entwurf Rentenwertbestimmungsverordnung veröffentlicht
Wir lagen zeitlich ein wenig daneben mit unserer Vermutung, dass der Referentenentwurf zur Rentenerhöhung, die sogenannte Rentenwertbestimmungsverordnung, erst im April 2023 kommen wird. Denn das Bundesministerium für Arbeiten Soziales hat diesen Referentenentwurf schon am 29.03.2023 veröffentlicht. Das ist insoweit wichtig für alle Rentner, dass sie jetzt die Sicherheit haben, dass der Gesetzestext von höchster Stelle abgesegnet wird. In diesem Entwurf ( Rentenwertbestimmungsverordnung) sind viele Berechnungen und Formeln zur Rentenerhöhung enthalten. Wenn Sie Lust haben, können sich das gerne mal ansehen.
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Der Entwurf der Rentenwertbestimmungsverordnung muss nunmehr durch die Bundesregierung in einem Kabinettsbeschluss verabschiedet werden. Mit dem Beschluss geht das Gesetzgebungsverfahren für diese Rechtsverordnung seinen Gang bis zum Bundespräsidenten, der dann die Verordnung gegenzeichnet. Denn die Verordnung ist erst rechtskräftig, wenn bis diese schließlich im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
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Rentenanpassung 2023-Entwurf Rentenwertbestimmungsverordnung
Sicher wird die Rentenversicherung schon die Programmierung zur Umstellung der Renten ab dem 1.7.2023 vornehmen. Es ist nämlich gar keine einfache Sache, bei über 21 Millionen Renten dieses Unterfangen ohne Weiteres vorzunehmen.
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Die Rentenwertbestimmungsverordnung ist dafür allerdings zwingend notwendig, denn ohne diese Verordnung ist eine Rentnerhöhung zum 1.7.2023 rechtlich nicht möglich. Hubertus Heil könnte verkünden was er auch will, wir brauchen diese Verordnung.
Rentenanpassung 2023-Entwurf Rentenwertbestimmungsverordnung: Gute Nachricht für alle gesetzlichen Rentner: Die Rentenerhöhung zum 1.7.2023 kann kommen!
Bis zum 01.07.2023 ist nicht mehr viel Zeit. Wer ab dem 01.07.2023 erstmals eine Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrente erhält, wird auch von der Rentenanpassung profitieren. Denn der neue einheitliche Rentenwert West und Ost gilt auch für Neurentner ab dem 01.07.2023. Die Rentenberater von rentenbescheid24.de gehen davon aus, dass die Rentenanpassungsbescheide ab Mitte Juni in die Post gehen und millionen Rentner als Empfänger darauf warten.
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