Rentenantrag stellen: Fehler vermeiden!
Einen Rentenantrag stellen, das ist ein Buch mit vielen Siegeln. Für die meisten Menschen bedeutet der Rentenantrag einen neuen Lebensabschnitt. Die jahrzehntelange Arbeit endet. Einkommen in gewohnter Höhe fließt nicht mehr. Den Rentenantrag gilt es sorgsam auszufüllen. Vieles geht einem durch den Kopf. Was habe ich da gemacht, wo war ich dort beschäftigt? Der Rentenantrag ist so ähnlich wie ein Lebenslauf.
Die Altersrente ist ein hochpolitisches Thema. Einen Rentenantrag zu stellen bereitet vielen Menschen in Deutschland großes Unbehagen. Es ist ein echtes Streitthema.
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Die Probleme gehen schon mit der ersten Seite los.
Rentenantrag stellen: Wahl der richtigen Rentenart?
Die Qual der Wahl, möchte man meinen. Ja, oder besser, was will die Deutsche Rentenversicherung eigentlich von mir. Auf der 1.Seite des Rentenantrages – R 0100 – sind insgesamt 16 Rentenarten. Neben dem Rentenantrag R 100 müssen noch viele Seiten Erklärungen zum Rentenantrag im Formular R 0101 erfasst werden. Für einen Laien eine große Hürde. Für viele eine Zumutung.
Der Versicherte muss zwischen einzelnen Rentenarten unterscheiden. Die Altersrente für langjährig Versicherte oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Was sich hinter diesen Altersrenten verbirgt, ist den meisten Menschen oft nicht klar.
Wählt er die falsche Rentenart, kann das Abschläge auslösen. Damit wird seine Altersrente niedriger.
Rentenantrag stellen: 16 Seiten Tücken und Gefahren!
Wenn die erste Hürde gemeistert ist, geht es weiter.
Wer vergisst anzugeben, ob er am 18.05.1990 seinen Wohnsitz in den alten Bundesländern hatte, kann Gefahr laufen, in seiner Rente falsch berechnet zu werden. Diese Frage ist vor allem für die Menschen im Beitrittsgebiet gedacht, welche aus der DDR ausreisten und in Auffanglagern landeten. Daneben gibt es vielfältige Fragen zum Hinzuverdienst oder den Fremdrentenzeiten.
Der Rentenbeginn muss eingetragen werden. Der Antragsteller entscheidet, wann seine Rente beginnen soll. Der Rentenbeginn ist aber bei der Wahl der richtigen Altersrente von erheblicher Bedeutung. Wenn ich die richtige Rentenart für mich nicht erkenne, kann ich auch nicht wissen, wann meine Rente beginnen soll. Manchmal kann ein späterer Rentenbeginn dazu führen, dass eine abschlagsfreie Rente erreicht wird. Oder man bekommt die Rente gar nicht, weil die Anspruchsvoraussetzungen für die gewählte Rente noch nicht vorliegen.
Rentenantrag stellen: Anspruchsvoraussetzung für die Altersrente
Wer eine Altersrente beantragt, muss zwei einfache Voraussetzungen erfüllen. Er muss generell einen Anspruch auf eine Altersrente haben und er muss einen Antrag stellen.
Hat sich der Versicherte für den Rentenantrag entschieden, geht es um die speziellen Voraussetzungen der beantragte Rente.
Wer die Regelaltersrente beantragt, hat es relativ einfach. Der Versicherte braucht „nur“ 5 Jahre Wartezeit für die Regelaltersrente.
Schwieriger wird es schon, wenn es um die vorgezogenen Altersrenten geht:
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für Schwerbehinderte Menschen
Daneben gibt es noch Rentenarten, die so langsam auslaufen. Die Altersrente für Frauen oder die Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit.
Für alle die genannten Altersrenten gibt es unterschiedliche Wartezeiten und besondere Zugangsvoraussetzungen. In aller Munde ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Man kennt sie als 63-er Rente. Was viele nicht wissen. Diese Rente gibt es in 2 Varianten.
Seit dem 01.01.2012 kann diese Rente abschlagsfrei bezogen werden. Der Antragsteller muss 45 Jahre Wartezeit (540 Kalendermonate) vorweisen und 65.Jahre alt sein. Daneben gibt es noch die neue Variante ab dem 01.07.2014.
Hörbotschaft zum Artikel
– Rentenantrag stellen: Fehler vermeiden –
Rentenantrag stellen: Neue Altersrente ab dem 01.07.2014
Mit der Einführung der Mütterrente wurde diese Rentenart modifiziert. Jetzt gibt es sie auch schon dann, wenn man 63 Jahre alt ist und 45 Jahre Wartezeiten hat. Der Rentenbeginn mit 63 Jahren wird ab dem Geburtsjahrgang 1953, pro Jahr späteren Renteneintritt, um 2 Monate angehoben. Dies gilt bis zum Geburtsjahrgang 1964. Wer 1964 und später geboren ist, erhält die abschlagsfreie Rente immer mit dem 65.Lebensjahr.
Daneben gibt es aber noch eine andere Altersrente mit 63 Jahren. Diese Rente ist die in Deutschland häufigste beantragte Altersrente. Sie nennt sich Altersrente für langjährig Versicherte. 35 Jahre Wartezeit braucht man für diese Rentenart. Für diese Rente gibt es in der Regel Abschläge.
Die Abschläge in dieser Rente werden immer höher. Warum ist das so? Die Regelaltersrente kann laut Gesetz mit dem 67.Lebensjahr beantragt werden. Für die Geburtsjahrgänge bis 1964 gibt es Vertrauensschutzregelungen. Das bedeutet, dass der Antragsteller schon vor dem 67.Lebensjahr die Regelaltersrente beantragen kann. Der Zeitraum zwischen dem 63.Lebensjahr und dem Regelaltersrenteneintritt wird immer höher. Damit auch der hinzunehmende Abschlag.
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Der Rentenantrag muss gestellt werden!
Faustformel: Ohne Antrag keine Rente.
Die Rente muss beantragt werden. So steht es im Gesetz. Sie schreibt aber nicht vor, wie der Rentenantrag gestellt werden kann. Und sie schreibt auch nicht vor, wo der Rentenantrag gestellt werden kann.
Was viele nicht wissen? Der Rentenantrag kann auch mündlich bei der Deutschen Rentenversicherung protokolliert werden. Viele können nicht lesen oder schreiben. Das heißt, der Rentenantragsteller geht zur Rentenversicherung und sagt: Ich möchte eine Rente. Die Deutsche Rentenversicherung muss den mündlichen Antrag schriftlich aufnehmen und abstempeln.
Man kann den Rentenantrag auch bei der Krankenkasse stellen. Sie können den Rentenantrag sogar auch bei einer Deutschen Botschaft im Ausland stellen.
Wir sagen, stellen Sie den Antrag aus Beweisgründen schriftlich. Bestenfalls lässt man sich den Eingang des Rentenantrages schriftlich bestätigen.
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Rentenantrag stellen: Fristen für den Rentenantrag
Wer 63. Jahre alt wird und 35 Jahre Wartezeit hat, kann die 63-er Rente beantragen. § 99 SGB Nr.6 sagt:
Eine Altersrente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Für diesen Fall sogar bis zum Ende des 3.Kalendermonates nach Ablauf des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Wenn unser Rentenantragsteller 63. Jahre alt wird und die 35 Jahre voll hat, kann die Rente beantragen. Beantragt er die Rente zwei Monate später, bekommt er sie auch dann gezahlt, wie wenn er rechtzeitig beantragt hätte.
Beantragt er diese Altersrente aber erst mit 63 Jahren und 5 Kalendermonaten, bekommt er die Rente erst mit späteren Antragsdatum. Nachteil ist, er verliert 5 Monate Rente. Vorteil, sein Abschlag wird geringer.
Für die Hinterbliebenenrente kann der Rentenantrag auch 12 Monate nach dem Tode des Ehegatten gestellt werden. Dann gibt es die Hinterbliebenenrente für 12 Monate rückwirkend ausgezahlt.
Bei Erwerbsminderungsrenten gilt: Die Rente wird erst mit Ablauf des 6.Kalendermonates nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Diese Rente ist in der Regel befristet.
Allgemein gesprochen: Die Fristen für den Rentenantrag beginnen immer dann, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente vorliegen.
Wer den Rentenantrag zu spät stellt, kann dann auch Nachteile erleiden.
Wann sollte der Rentenantrag gestellt werden?
So früh wie möglich. Oftmals fehlen noch Versicherungszeiten oder Änderungen müssen gemeldet werden. Nachweise müssen erbracht werden. Dies braucht Zeit.
Wir empfehlen, den Rentenantrag 4-6 Monate für Rentenbeginn zu stellen und vorzubereiten.
Der Versicherungsverlauf zum Rentenantrag sollte lückenlos geklärt werden. Vorsicht ist geboten, wenn es um Zeiten geht, die eventuell sogar eine Kürzung der Rente nach sich zieht. Insbesondere, wenn Hochschulzeiten neben Verdienstzeiten geltend gemacht werden, kann es zu ungeahnten Folgen kommen. Vor allem dann, wenn Hochschulzeiten die reinen Verdienstzeiten als Pflichtbeitragszeiten verdrängen.
Fehlende Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Fachschulzeiten, Krankheitszeiten und Ausbildungszeiten sollten eingereicht werden. Nachweise für die Berufsausbildung und Kindererziehung, wie Geburtsurkunden sind sehr wichtig und bereitzuhalten.
Rentenantrag stellen: Unterlagen zum Rentenantrag
Für den Rentenantrag benötigt man folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Geburtsurkunde, Reisepass geht auch,
- Krankenkassenmitgliedschaft
- Angaben über andere Einkünfte und Renten
- Bankverbindung mit Namen des Institutes, SEPA Nummer und BIC-Nummer
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Mit R 0100 hört es nicht auf!
Mit den Rentenantrag R 0100 ist es nicht getan. Im Normalfall kommen noch das Formular R 0240 und für die Krankenversicherung R 0810 dazu. Wünscht der Versicherte eine Hochrechnung geht es weiter mit R 250. Der Rentenantrag R 0100 kann hier heruntergeladen werden.
Unser Fazit!
Ohne Antrag keine Rente! Ist es aber die richtige Rente, die Sie gewählt haben? Der Rentenantrag ist undurchsichtig und voller Tücken. Vieles muss abgewogen werden. Will man eine Rente mit Abschlag oder ohne. Will man noch arbeiten und neben der Rente hinzuverdienen. Was sagt die Familie dazu. Viele Details, die beachtet werden müssen. Wir helfen Licht ins Dunkel zu bringen. Wir schaffen Klarheit bei der Rentenantragsstellung. In sorgsamer Abwägung aller Interessen bringen wir Sie sicher zu Ihrer Rente.
Ja, ich wünsche eine Beratung in meiner Rentenangelegenheit oder möchte das Paket Rentenantrag buchen.