Rentenberechnung: Die Rente richtig berechnen!
Für die Arbeitnehmer, die in Rente gehen wollen, ist die richtige Rente genauso wichtig, wie für die Rentner, die eine Rente beziehen. Bei den Rentnern sind die Altersrenten, die Hinterbliebenenrenten und die Erwerbsminderungsrenten betroffen.
Berufstätige und fast 25 Millionen Rentenbezieher in Deutschland fragen sich, ob es im Jahr 2017 wieder Veränderungen in der Rentenberechnung gibt. Die Antwort lautet nein und ja. Die Rentenberechnung ändert sich nicht. Mit der neuen Flexirente wird aber eine neue Einkommensanrechnung vorgenommen, die die Rentenhöhe maßgeblich beinflussen kann.
Hörbotschaft zum Artikel
– Rentenberechnung: So wird die Rente berechnet! –
Wie wird die Rente berechnet?
Die Antwort ist: Die Rentenformel wird sich auch 2017 nicht ändern. Diese bleibt grundsätzlich gleich.
Faustformel:Einfach zu merken!
Für die Rentenberechnung der gesetzlichen Rente gibt es eine altbekannte Faustformel. Diese lautet:
bisherige Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert ! Diese Formel ist wirklich einfach zu merken.
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
– Berechnen der aktuellen Rente
– Berechnen der zukünftigen Rente
– Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
In Wirklichkeit wird die Rente mit einer anderen Formel berechnet. Die gesetzliche Formel kennen die wenigsten Menschen in Deutschland. Sie ist aber auch nicht so kompliziert, wie man denkt.
Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x Zugangsfaktor x Rentenwert.
Der Rentenartfaktor
Der Rentenartfaktor beschreibt den Faktor für die jeweilige Rentenart. Für die Altersrenten gibt es immer den Faktor 1,0. Für die volle Erwerbsminderungsrente ist es auch 1,0 und für die teilweise Frührente der Faktor 0,5.
Bei der Witwen-und Witwerrente gibt es noch 0,6 oder neu 0,55.
Erfahren Sie wie die neue Einmalzahlung funktioniert. Was sind Hinzuverdienstdeckel und das neue Teilrentensystem. Und warum die Flexi-Rente zum Rendite-Turbo werden kann.
Der Zugangsfaktor
Der Zugangsfaktor gibt den Faktor für Zeitpunkt wieder, in dem der Rentner in Rente geht. Geht er in eine Altersrente vor der Regelaltersrente, kann er einen Abschlag bekommen.
Hier merkt man sich die Faustformel: Für jeden Monat frühzeitigen Rentenbeginn gibt es einen Abzug von 0,3 %. Wenn also der Rentner mit 63 Jahren in Rente gehen will, kann er unter Referenz auf die Regelaltersgrenze leicht einen Abschlag von 10,8% erhalten (36 Kalendermonate x 0,3).
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Der Rentenwert für die Rentenberechnung
Der Rentenwert ist für Deutschland zweigeteilt.
Er beträgt seit 01.07.2016:
- West = 30,45 €
- Ost = 28,66 €
Für den 01.07.2017 gibt es eine Anpassung, dann wird der Rentenwertfaktor wahrscheinlich auf diese Werte erhöht:
- West = 31,11 €
- Ost = 28,79 €
Genaue Werte werden im Frühjahr 2017 von der Bundesregierung bekanntgegeben.
Von der Rente werden Sozialbeiträge abgezogen!
Von der Altersrente werden die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenkassenzusatzbeitrag abgezogen.
Faustformel: Von der Bruttorente werden zurzeit 10,55 % an gesetzlichen Beiträgen abgezogen.
Sollte jemand keine Kinder haben, wird es leicht höher, weil noch ein Zusatzbeitrag auf die Pflegeversicherung dazu kommt.
Berechnungsbeispiel:
Gustav Rentner bezieht monatlich 1000 € Bruttorente. Er hat ein leibliches Kind.
Seine Nettorente beträgt 894,50€ (1000 – 105,5).
Die Rente ist Nettolohnbezogen!
Grundlage für die Berechnung der Rente sind die Löhne in Deutschland. Allgemein kann man sagen, steigt der Bruttolohn, steigt die Rente.
Aber nicht vergessen. Wir haben in Deutschland keine bruttolohnbezogene Rente. Die Altersrente ist Nettolohnbezogen.
Rentenberechnung am Beispiel:
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
– Berechnen der aktuellen Rente
– Berechnen der zukünftigen Rente
– Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Abschlagsfreie Rente
Gustav Rentner will zum 01.01.2017 in eine abschlagsfreie Altersrente gehen. Er hat 45 Entgeltpunkte erwirtschaftet.
Seine Rente beträgt: 45 Entgeltpunkte x 30,45€ = 1.370,25 €.
Rente mit Abschlag
Gustav Rentner will zum 01.01.2017 vorzeitig in eine Altersrente mit 10,8 % Abschlag gehen. Er hat 45 Entgeltpunkte eingesammelt.
Rechnung: 45 Entgeltpunkte x 10,8% x 30,45 € = 1222,26 €
Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten
- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
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Unser Fazit:
Je später man in Rente geht, um so niedriger ist der Abschlag. Dies gilt allgemein.
Die Berechnung der Rente muss stimmen. Die Rente ist für viele der große Teil des Einkommens im Alter. Daher sollten hier keine Kompromisse gemacht werden.
Ja, ich möchte zum Thema Rentenberechnung meiner Altersrente beraten werden.
Ja,ich möchte eine Rentenberechnung haben.
Mehr Informationen zur Rentenberechnung finden Sie in unserem Renten-ABC: Ratgeber Zugangsfaktor