Rentenbescheid geprüft! 200€ Rentenerhöhung durchgesetzt!
Rentenbescheid geprüft und 200€ Rentenerhöhung durchgesetzt
Es wird allgemein empfohlen, den Rentenbescheid prüfen zu lassen.
Wir haben einen Rentenbescheid geprüft. Heraus kam, dass fast 20 Jahre rentenrechtliche Zeiten fehlten.
Checkliste Rentenbescheid: hier herunterladen
Rentenbescheid prüfen: Was haben wir gemacht?
Wir bekamen im Mai 2016 den Auftrag, einen Rentenbescheid zu prüfen. Unser Mandant erhielt seinen Rentenbescheid just im Wonnemonat Mai. Zum Lachen war ihm aber nicht zumute.
In der ersten Beratung stellten wir fest, das rentenrechtliche Zeiten für fast 20 Jahre fehlten. Er hatte den Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland gestellt.
Er legte zur Antragstellung alle Unterlagen vor. So auch das SVA-Buch der ehemaligen DDR. Das SVA-Buch ist ein wichtiger Nachweis. In ihm stehen erhaltene Löhne bis 7200 Mark-DDR und die Zeiten der freiwilligen Zusatzversorgung (FZR). Lehr-und Wehrdienstzeiten sind oft abgestempelt. Daneben findet man auch noch Nachweise über Arbeitsausfalltage.
Ein extrem wichtiger Punkt ist im SVA-Buch auch enthalten: Dort steht auch, wo der Betroffene zu DDR-Zeiten gearbeitet hat. Und auch mit welcher Qualifikation.
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Rentenzeiten beim Rentenantrag übersehen!
Die Rentenversicherung beachtete diese Tatsache nicht. Unser Mandant legte das SVA-Buch bei Rentenantragstellung der Deutschen Rentenversicherung vor. Ohne große Probleme hätte die Sachbearbeiterin erkennen können, dass unser Mandant einen Anspruch auf eine zusätzliche Rentenversorgung hat.
Er war zu DDR-Zeiten angestellter Polizist der Volkspolizei der DDR. Ihm steht daher die Sonderversorgung der Polizei der DDR zu. Dies führt dazu, dass unser Mandant Anspruch auf seine tatsächlich gezahlten Löhne hat. Diese Löhne waren deutlich höher, als die im SVA-Buch eingestempelten Löhne.
Hörbotschaft zum Artikel
– Rentenbescheid geprüft: 200€ Rentenerhöhung durchgesetzt-
Noch mal zur Erinnerung!
Der DDR-Verdienst ist nur bis 7200 Mark-DDR anerkannt. Daneben noch einmal in gleicher Höhe die freiwillige Zusatzrentenversicherung. Für besondere Berufsgruppen gab es daneben noch den Zugang zu Sonder-und Zusatzversorgungssysteme in der DDR.
Eines der bekannteren Sonderversorgungsysteme war das sogenannte Carl-Zeiss-Statut. Wer in der DDR bei der bedeuteten Firma Carl-Zeiss arbeitete, bekam eine Betriebsrente gutgeschrieben. Dies war in der DDR einmalig. Nach der Wende wurde viele Carl-Zeiss Mitarbeiter entlassen. Sie konnten für die Betriebsrente eine Abfindung erhalten. Wer die Abfindung nicht wollte, erhält heute im Rentenalter eine Zusatzrente über die Deutsche Rentenversicherung.
Das Kuriose dabei ist. Die Ernst-Abbe-Stiftung stellt die entsprechenden Feststellungsbescheide aus.
Neben dem Carl-Zeiss-Statut gibt es noch verschiedene andere Zusatz-und Sonderversorgungssysteme. Diese haben heute noch erhebliche Bedeutung. Bei vielen Rentenbescheiden stellen wir fest, dass diese Ansprüche leider oft nicht bekannt sind. Renten sind über Jahre zu niedrig ausgezahlt.
Widerspruchsverfahren Altersrente
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Wie ging es weiter!
Gegen den Rentenbescheid haben wir Widerspruch eingelegt. Die Korrekturen sind nach über 6 Monaten erfolgt. Unser Mandant bekommt heute eine Rente, die 200 € höher ist als die alte Rente. Eine kleine Nachzahlung gab es oben noch drauf. Der neue Rentenbescheid ist am 06.12.2016 gekommen. Unser Mandant hat sich sehr gefreut. Die Weihnachtsgeschenke fallen dieses Jahr üppiger aus.
Wie geht es weiter!
Der neue Rentenbescheid ist ein sogenannter Abhilfebescheid. Abhilfe bedeutet, dass der alte „schlechtere“ Bescheid mit neuen Bescheid verbessert wird.
Die Deutsche Rentenversicherung will die Kosten für unsere Beauftragung nicht übernehmen.
Sie behauptet jetzt: Die neuen rentenrechtlichen Zeiten sind erst bei Einlegung des Widerspruches bekannt gewesen.
Unser Mandant hat bei Rentenantragstellung das SVA-Buch mit dabei gehabt. Die Mitarbeiterin der Deutschen Rentenversicherung hätte den Eintrag im SV-Buch erkennen müssen. Ein einfacher Abgleich mit den gespeicherten Daten hätte dann ergeben, dass hier die Rente des Betroffenen nicht stimmt. Aus unserer Sicht liegt ein Beratungsfehler der Rentenversicherung vor.
Damit die Rente stimmt!
- Rentenerhöhung / Rentennachzahlung sichern
- Fehler und Lücken aufdecken
- Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Umfassende Beratungspflichten der Rentenversicherung!
Liegt ein konkreter Anlass vor, muss die Deutsche Rentenversicherung umfassend und sorgsam beraten. Dem Versicherten sind die besten Möglichkeiten und Varianten für eine Rente zu geben. Dies unter Berücksichtigung des gesamten Sozialversicherungssystem (ALG-1, Krankenversicherung, Unfallrente usw.). Ein Rentenantrag ist immer ein konkreter Anlass. Mit den vorgelegten Unterlagen hätte die Rentenversicherung, dass gleiche Ergebnis erreichen können, wie wir.
Wir werden unseren Mandanten empfehlen, gegen die Kostenentscheidung im Rentenbescheid Widerspruch einzulegen.
Unser Fazit:
Versicherte haben das Gefühl, dass die Deutsche Rentenversicherung nicht umfassend und richtig berät. Wir hatten schon Betroffene, die in der Beratung durch die Rentenversicherung mit den Worten abgewiesen wurden: „Was wollen Sie eigentlich, es ist doch alles in Ordnung“. Leider ist dem oftmals nicht so.
Die Zahlen sprechen einen andere Sprache: Viele Rentenbescheide sind falsch. Daher muss es heißen: Vertrauen ist gut: Kontrolle ist besser!
Möchten Sie Daten und Fakten zu Ihren Rentenbescheid wissen. Nutzen Sie unsere Schnellfrage oder die ausführliche Rentenberatung.
Ja, ich denke mein Rentenbescheid ist unvollständig und ich möchte, dass er überprüft wird!
Ihr Team von rentenbescheid24.de