Rentenerhöhung 2017 ist beschlossen
Millionen warten auf die Rentenerhöhung. Am 26.04.2017 war es so weit. Die Bundesregierung hat die Rentenerhöhung 2017 beschlossen. Damit kann zum 01. Juli die Rentenanpassung kommen. Doch nicht jeder der Rentner wird auch tatsächlich von der Rentenerhöhung profitieren. Wir sagen, warum?
Die Rentenerhöhung 2017 ist beschlossen. Das Bundeskabinett hat am 26.04.2017 in einer Kabinettsitzung den Gesetzesentwurf der Rentenwertbestimmungsverordnung der Ministerin für Arbeit und Soziales angenommen und beschlossen.
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Rentenerhöhung 2017 ist beschlossen: Gesetzgebungsverfahren
Somit ist das formelle Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt. Über gesetzliche Regelungen im Sozialgesetzbuch Nr. 6 ist die Bundesregierung ermächtigt, eine Anpassungsverordnung der Rentenwerte, zu erlassen.
Über den Beschluss der Bundesregierung muss jetzt noch der Bundesrat abstimmen. Dies dürfte aber auf Grund der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat eine Formalie sein.
Rentenerhöhung 2017 ist beschlossen: Zahlen und Fakten
21 Millionen Rentner in Deutschland werden die Rentenerhöhung bekommen. Es sind die Altersrenten,- Erwerbsminderungsrenten-und Hinterbliebenenrentenbezieher. Daneben wird noch die Unfallrente angepasst und das Pflegegeld in der Unfallrente erhöht.
Die Rentenwerte ändern sich:
Im Westen Deutschlands steigt die Rente um 1,90 Prozent und im Osten um 3,59 Prozent. Der Unterschied des Anstiegs erklärt sich mit der unterschiedlichen Lohnentwicklung in West und Ost. Hintergründe der Rentenanpassung können Sie hier nachlesen.
Damit ändern sich die Rentenwerte für einen Entgeltpunkt wie folgt:
- Rentenwert West = 31,03€
- Rentenwert Ost = 29,69€
Was sich hinter dem Begriff Rentenwert verbirgt, können Sie in unserem Renten-ABC nachlesen!
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Rentenerhöhung 2017 ist beschlossen: wer profitiert von der Rentenerhöhung?
Eine große Zahl der 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner wird sich über die Rentenerhöhung freuen können, da diese (steuerliche Fragen außeracht gelassen) direkt ins Portmonee fließt. Nach Abzug der Sozialabgaben versteht sich.
Wer eine Altersrente und Hinterbliebenenrente bezieht, wird ebenfalls von der Erhöhung profitieren. Wenn es eine Einkommensanrechnung an die Witwenrente gibt, so bleibt der Abzugsbetrag gleich, weil die Alters-und die Hinterbliebenenrente in gleicher Höhe steigen.
Etwas anderes kann sich ergeben, wenn die Hinterbliebenenrente aus einer Ehe aus den alten Bundesländern stammt und der Altersrentenbezug aus dem Osten herrührt.
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Beispiel:
Rentnerin Erna aus Jena heiratet den Altersrentner Hugo aus Düsseldorf. Hugo stirbt 2016. Erna bezieht neben ihrer eigenen Altersrente (Ost) jetzt eine Witwenrente mit Bezugspunkt West.
Da die Altersrente im Osten stärker steigt als die Rente im Westen, kann es rechnerisch sein, dass ein Abzug von der Witwenrente West vorgenommen werden muss (sicher nicht die Regel).
Rentenerhöhung 2017 ist beschlossen: wer profitiert nicht davon!
Grundsicherungsbezieher
Alle Betroffenen, die neben der Altersrente noch Grundsicherungsleistungen (Sozialhilfe) beziehen, haben nichts von der Rentenerhöhung 2017. Sie wird voll auf die Sozialhilfe angerechnet. Hartz-IV Bezieher dürfen seit 2017 nicht mehr gezwungen werden, eine Altersrente zu beantragen, wenn diese niedriger ist, als der Grundsicherungsbedarf.
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Ausgesparte Renten
Ebenso sind diejenigen Rentnerinnen und Rentner betroffen, deren Rentenbescheide wegen zu hoher Renten ausgespart worden sind. Das heißt, die Deutsche Rentenversicherung hat festgestellt, dass die Rente zu hoch ist, konnte aber auf Grund gesetzlicher Vorschriften den erhöhten Betrag nicht mehr zurückfordern. Dennoch darf der betroffene Rentner nicht mehr von einer Rentenerhöhung profitieren und zwar solange nicht, bis der überhöhte Rentenbetrag mit zukünftigen Rentenerhöhung erreicht ist.
Das Finanzamt verdient mit!
Die Rentenerhöhung 2017 führt dazu, dass wieder mehr Rentenbezieher einkommenssteuerpflichtig werden. Der Finanzminister kassiert kräftig mit. Daher wärmstens empfohlen, nachrechnen und Einkommenssteuer prüfen!
Krankenkassen drohen mit Erhöhung des Zusatzbeitrages
Die Krankenkassen wollen 2018 den Krankenversicherungszusatzbeitrag kräftig anheben. Daher droht dort auch eine reale Kürzung der Renten, auch wenn sie im Juli 2017 steigen sollten. Die Entwicklung bleibt abzuwarten.
Rentenanpassungsmitteilungen 2017
21 Millionen Rentnerinnen und Rentner bekommen die Mitteilung, wie hoch die neue Rente ausfällt. Die Rentenanpassungsmitteilungen enthalten alle Informationen, wie die neue Rente aussieht.
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Merke: Die Mitteilung ist ein echter Bescheid! Gegen diesen können Sie Widerspruch einlegen, wenn etwas mit Ihrer neuen Rente nicht stimmt. Details zur Rentenanpassungsmitteilung können Sie hier nachlesen!
Unser Fazit zur Rentenerhöhung 2017
Viele werden sich freuen. Andere nicht, weil ihnen die Rentenerhöhung wirtschaftlich gesehen keinen Nutzen bringt. Die Mitteilung der Rentenanpassung bringt die Wahrheit ans Licht. Prüfen und Nachrechnen lohnt sich. Professionelle Rentenberater decken Fehler auf. So können Ihre Ansprüche auf eine korrekte Rente gesichert werden.
Ja, ich möchte wissen, ob meine Rente und der Rentenbescheid stimmt.
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