Rentenerhöhung 2018 kann zur Steuerpflicht führen
Gute Nachrichten am 20.03.2018! Die Renten werden zum 01.07.2018 erhöht! Die Rentenanpassung ist deftig. Wir haben am 20.03.2018 über die Rentenerhöhung 2018 berichtet. Aber kommt die Erhöhung auch bei jedem Rentner an? Nicht bei jeden Rentenbezieher. Der Grund ist relativ einfach. Der Staat greift bei den Steuern zu. Wir sagen, warum!
Die Rentenerhöhung 2018 kann zur Steuerpflicht führen. Am 01.07.2018 ist es soweit. Ca. 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner bekommen mehr Rente. Eine satte Rentenerhöhung wird es geben. Aber gleichzeitig werden nach den ersten Schätzungen ca. 160.000 Rentnerinnen und Rentner mit der Rentenerhöhung in die Steuerpflicht fallen. Es stellt sich die Frage, woran das liegt?
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Rentenerhöhung 2018 kann zur Steuerpflicht führen: Die Rentenbezugsmitteilung gibt erste Hinweise
Wer sich nicht sicher ist, was er überhaupt an Rente im Jahr erhält, sollte sich eine Rentenbezugsmitteilung von der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Was steht in dieser Bezugsmitteilung? Seit wann Sie Rentner sind. Wie hoch die Bruttojahresrente war. Wieviel Anteil an Rentenerhöhung seit Ihrem ersten Rentenbezug in der Rente enthalten ist und die gesetzlichen Abzüge. Sie wollen Ihre Rentenbezugsmitteilung abfordern, dann nutzen Sie das Angebot von rentenbescheid24.de.
Denn, wer schon lange eine Rente bezieht, profitiert zwar von höheren Freibeträgen auf die Rente, als diejenigen die 2018 in Rente gehen. Aber der Rentenerhöhungsbetrag unterliegt nicht dem Freibetrag, sondern gehört bei Überschreiten der Einkommenssteuerfreigrenze von 9000€ ab 2018 zum versteuernden Renteneinkommen.
Mit den Informationen aus der Rentenbezugsmitteilung können Sie Lohnsteuerhilfebüro gehen und eine Rentenbesteuerungsrechnung anfertigen lassen. Dann sehen die meisten Rentnerinnen und Rentner schon, ob sie auch für die Jahre vor 2018 eventuell Steuern an das Finanzamt entrichten müssen.
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Rentenerhöhung 2018 kann zur Steuerpflicht führen: Steuerpflicht 2018
Das böse Erwachen kann kommen, wenn sich das Finanzamt bei Ihnen persönlich meldet. Denn das Finanzamt erhält die Altersbezüge für jedes Jahr automatisch durch die Rentenkasse gemeldet. Nicht umsonst gibt es Ernst zunehmende Hinweise darauf, dass das Finanzamt verstärkt die Renteneinkommen der Rentner prüft. Manche sprechen sogar von einer Jagd auf die Rentner! Wer 2018 in Rente geht, hat einen generellen steuerfreien Anteil auf seine Rente von 24 Prozent. Dieser Anteil sinkt jedes Jahr. Aber nur für die jeweiligen Neurentner. Der steuerfreie Anteil an der Rente bleibt ein Leben lang bestehen. Wissenswertes zum Thema Besteuerung der Rente können Sie hier nachlesen!
Ricarda geht zum 01.07.2018 in Rente und bezieht eine monatliche Altersrente von 1600€ Brutto. Dann bekommt sie eine Jahresrente von 19.200€. Dann ist der steuerfreie Anteil 4608€ hoch. 14.592€ ist der steuerpflichtige Anteil an der Rente. Hiervon werden noch die abzuziehenden gesetzlichen Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge, die Pauschbeträge (Werbungs-kostenpauschale 102 €) und eventuelle Sonderausgaben abgezogen. Liegt der Rest über den 9000€ Grundfreibetrag wird die Steuer berechnet.
Liegt das bereinigte Renteneinkommen über 9001 € bis 13.469 € können bei alleinstehenden Ruheständlern zwischen 1 bis 7 Prozent steuern anfallen. Die prozentualen Anteile kann man aus den Besteuerungstabellen entnehmen.
Rentenerhöhung 2018 kann zur Steuerpflicht führen: Renten und weitere Einkommen
Viele Rentner nutzen die neue Flexirente aus dem Jahr 2017 oder haben Betriebsrenten oder sonstige Einkünfte aus privaten Renten oder Kapitaleinkünften oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Hier ist erhebliche Vorsicht geboten!
Rentnerinnen und Rentner sollten in solchen Fällen immer dann sich professionelle Hilfe in Steuerangelegenheiten suchen, wenn die Einkünfte neben der Rente die Marke von 9000€ deutlich überschreiten. Denn es ist auch abzuklären, ob der Rentner aus den jeweiligen Betriebsrenten oder Privatrenten überhaupt Steuern zahlen muss.
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Fazit!
Des einen Freud, des anderen Leid! So könnte man es auf den Punkt bringen. Wer mehr Rente erhält, muss prüfen, ob er steuerpflichtig wird. Dies betrifft vor allem die Versicherten, die mehr als eine gesetzliche Rente bekommen (Altersrente und Witwen-Witwerrente). Kommt das Finanzamt auf Sie zu und fordert Sie auf eine Steuererklärung abzugeben, kann es für Sie unter Umständen teuer werden. Denn dann drohen Steuernachzahlungen auch möglicherweise für die Vorjahre, wenn Sie auch da mit den Rentenanpassungen steuerpflichtig wurden und es nicht bemerkt haben! Die versierten Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de geben Ihnen eine erste Einschätzung, ob Sie steuerpflichtig sein können oder nicht!
Ja, ich wissen, wieviel Rente ich im letzten Jahr überhaupt erhalten habe!
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