Rentenerhöhung 2019
Die Rentenerhöhung 2018 ist Vergangenheit. Zum 01.07.2018 gab es für ca. 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in West und Ost eine ordentliche Rentenanpassung. Wir hatten berichtet. Still und heimlich kündigen sich aber zum Januar und zum Juli 2019 die nächsten Rentenerhöhungen an. Wir klären auf, was es mit der Rentenerhöhung 2019 auf sich hat.
Normalerweise wird die Rentenerhöhung 2019 durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung angekündigt. Sie setzt die neuen Rentenwerte für West und Ost fest.
Aktuell sind es im Westen 32,03 € und im Osten 30,69€ monatliche Rente, die der Versicherte für einen Entgeltpunkt erhält. Bei der Rentenerhöhung 2019 geht es aber nicht um eine Rentenwertanpassung durch eine neue Verordnung. Es ist auch kein Trick, sondern hier passiert etwas ganz anderes. Wir kommen gleich darauf zu sprechen. Vorerst noch eine Vorausschau, ob die Renten 2019 zum 01.07.2019 wieder erhöht werden können!
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Rentenerhöhung 2019: Prognosen der neuen Rentenwerte 2019
Die Rentenerhöhung haben ihren Grund zum einen in der Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland und in dem Verhältnis der Beitragszahler zu den Entwicklung der Zahlen der Rentenbezieher.
Sind diese Zahlen positiv zu bewerten, also steigen die Löhne und Gehälter im Vorjahres oder Zweijahresvergleich und steigt die Zahl der Beitragszahler, dann kann es 2019 auch wieder eine Rentenanpassung geben. Für die Angleichung der Renten aus dem Beitrittsgebiet ist die Rentendynamisierung 2019 sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Sollte sogar der Beitragssatz in der gesetzlichen Rente sinken, so kann sich dies auch wieder positiv auf die Anpassung der Rentenwerte auswirken.
Nach dem Entwurf des neuen Rentenversicherungsberichtes 2018 sollen es ab dem 01.07.2019 folgende Rentenerhöhungen geben und damit neue Rentenwerte:
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Rentenanpassung West = 3,18 Prozent,
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Rentenanpassung Ost = 3,91 Prozent,
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neuer Rentenwert West vorläufig = 33,04 € pro Rentenpunkt,
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neuer Rentenwert Ost vorläufig = 31,88 € pro Rentenpunkt.
Diese Zahlen sind reine Schätzungen auf Basis der Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Ähnliche Schätzungen hat es auch für die Rentenanpassung 2018 gegeben, die dann etwas nach oben korrigiert, zum 01.07.2018 als neue Rentenwerte gelten.
Interview mit Rentenberater Peter Knöppel vom 08.11.2018 zum Rentenpaket 2019 in der Deutschen Handwerkszeitung-Online Ausgabe
Damit verdichten sich aber die Hinweise, dass es ab 2019 wieder eine Rentenanpassung über 3 Prozent geben wird. Der Lohnentwicklung in Deutschland sei Dank! Genaue Zahlen gibt es im Frühjahr 2019.
Rentenerhöhung 2019: Rentensteigerung durch Halbierung des KV-Zusatzbeitrages
Der Gesundheitsminister Spahn hatte es angekündigt. Die paritätische Zahlung aller Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Rentner wird zum 01.01.2019 wieder hergestellt. Dies betrifft auch die Zusatzbeiträge, die die gesetzlichen Krankenkassen neben den „normalen“ KV-Beitrag erheben.
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Die Rentnerinnen und Rentner müssen bis zum 31.12.2018 den Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt bei 1- 1,1 % der Bruttorrente liegt aus der eigenen Tasche bezahlen.
Ab dem 01.01.2019 muss die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des Zusatzbeitrages an die Krankenkasse zahlen. Wie hoch die Zusatzbeiträge zum 01.01.2019 sind, ist noch nicht klar, weil die Zusatzbeiträge durch die Krankenkassen festgelegt werden.
Mit dieser neuen Regelungen werden Millionen von Rentnerinnen und Rentnern beitragsmäßig entlastet. Damit hat diese Entlastung die Wirkung einer echten Nettorentenerhöhung. Und zwar ab 2019.
Beispiel bis zum 31.12.2018
Rentner bezieht 1200€ Bruttorente, Abzug pauschal 11% = Nettorente mtl: 1068€ (1200-132).
Beispiel ab dem 01.01.2019
Rentner bezieht 1200€ Bruttorente, Abzug pauschal 10,5 = Nettorente mtl: 1074€ (1200-126).
In dem Pauschalabzug sind jetzt nur noch die 0,55 Prozent KV-Zusatzbeitrag enthalten. Diesen muss der Rentner nach derzeitiger Rechtslage (Jahr 2018) mit 1,1 Prozent im Durchschnitt selbst bezahlen.
Seine Rente erhöht sich somit um 6 Euro monatlich. Eine kleine Rentenerhöhung, aber besser als nichts, so ein Sprichwort!
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Rentenerhöhung 2019: Rentensteigerung durch neue Mütterrente 2
Ab dem 29.08.2018 ist klar, die neue Mütterrente 2 kommt mit einem halben Rentenpunkt mehr. Damit eine nächste Rentenerhöhung für viele Rentnerinnen und Rentner oder die Möglichkeit eine Rente überhaupt zu beantragen. Wissenswertes zu diesem Thema finden Sie in diesem Beitrag vom 31.August 2018.
Rentenerhöhung 2019: Rentensteigerung durch die neue Zurechnungszeit 2019
Ab dem 01.01.2019 bekommen Neurentner einer Erwerbsminderungsrente (Beginn der Rente ab dem 01.01.2019) mit der Erweiterung der Zurechnungszeit um 3 Jahre und 5 Kalendermonate gegenüber den Bestandsrentnern einer Erwerbsminderungsrente (unter gleichen Bedingungen) eine höhere Erwerbsminderungsrente als, wenn sie diese vor dem 01.01.2019 beziehen würden. Dies hängt damit zusammen, dass es für die Ausdehnung der Zurechnungszeit einen „ordentlichen Zuschlag“ an Rentenpunkten für beitragsfreie Zeiten gibt!
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Rentenerhöhung 2019: Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung und Beitragssenkung in der Arbeitslosenversicherung
In der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es zum 01.01.2019 eine Beitragssatzerhöhung um 0,5 %. In der privaten Pflegeversicherung wird es wohl noch höher ausfallen. In der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung wird es hingegen zum 01.01. 2019 eine Beitragssenkung geben. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie hier nachlesen!
Amtlich ist die Anhebung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung zwar noch nicht, aber am 10.10.2018 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines 5.Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch-Beitragsanpassung- beschlossen. Damit soll der Pflegebeitrag auf 3,05 Prozent steigen. Für kinderlose Versicherte mit Vollendung des 23.Lebensjahres wird ein Beitragszuschlag von nochmals 0,25 % fällig. Im neuen Gesetzesentwurf ist eine Anhebung des Zusatzbeitrages für Kinderlose nicht vorgesehen! Die Änderungen zum 01.01.2019 betreffen ausschließlich den § 55 SGB XI. Der Bundesrat muss noch zustimmen!
Fazit!
Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz, welches am 06.06.2018 beschlossen wurde, bringt für viele Rentenbezieher wieder eine Rentenerhöhung. Keine große Sache, aber immerhin. Daneben wird durch die Bundesregierung und den Koalitionären an einer Lösung gesucht, die Zahlung der Krankenkassenbeiträge bei den Betriebsrenten zu Gunsten der Betriebsrentner zu halbieren. Diese Beitragsabschöpfung auf die Betriebsrenten wird seit Jahren heftig kritisiert und ärgert Millionen Betriebsrentnerinnen und Rentner. Das neue Rentenpaket 2019 wird für viele Versicherte oder Rentner auch eine echte Rentenerhöhung bringen.
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