Rentenerhöhung 2022: Welche Renten erhöhen sich nicht
Die Rentenerhöhung 2022 wurde am 22.März 2022 bekanntgegeben. Zum 01.07.2022 steigen die Rentenwerte in Ost und West. Im Osten von 33,47€ auf 35,52€ und im Westen von 34,19€ auf 36,02€. Oder um 6,12% und um 5,35 Prozent! Die Ankündigung war überraschend, weil niemand mit dieser Anpassung der Höhe nach gerechnet hat! Im Zusammenhang mit der Rentenerhöhung 2022, haben wir schon die ersten Infos bekannt gegeben: hier zum Nachlesen! In diesem Beitrag geht es um die Antwort auf die Frage, welche Renten nicht von der Anpassung am 01.07.2022 erfasst sind. Hier unsere Antwort!
Rentenerhöhung 2022: Welche Renten erhöhen sich nicht, so eine Frage, die uns auf rentenbescheid24.de erreichte!
Grundsätzlich kommen in den Genuß der Rentenerhöhung 2022 nur diejenigen Menschen,denen entweder eine gesetzliche Rente zusteht, oder eine solchen Rente erwarten können.
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Rentenerhöhung 2022: welche Renten erhöhen sich nicht?
Es gibt Altersbezüge, die nicht von der Erhöhung des Rentenwertes am 01.07.2022 umfasst sind. Die Rentenwertanpassung erfasst nach § 65 SGB VI die Renten. Und meint damit die Renten aus dem SGB VI und nicht die nachfolgenden Renten- oder Altersbezüge!
Nicht in den Genuß der Rentenerhöhung 2022 kommen:
- Betriebsrentner*innen
- Bezieher von Renten aus Versorgungswerken
- Beamte und Soldaten
- Bezieher von privaten Renten und anderweitigen privaten Altersversorgungen und
- Riesterrentner*innen.
Rentenerhöhung 2022: Welche Renten erhöhen sich nicht: Aussparungsrenten
Es gibt ein ganz kleine Gruppe von gesetzlichen Rentenempfängern, die trotz Bezug einer gesetzlichen Rente leider nicht in den Genuß der Rentenanpassung zum 01.07.22 kommen.Dass sind diejenigen Rentenempfänger, die auf Grund eines Fehlers eine zu hohe Rente bekommen und diese Rente, aus gesetzlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann.
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Der Rentenbetrag,den die Betroffenen zu viel bekommen, zB. 150€ mehr Rente, wird solange von einer Rentenanpassung ausgesschlossen, bis dieser rechnerisch durch die unterlassene Rentenanpassung aufgezehrt- gegengerechnet ist. Damit trifft es im Kern eine wirklich ganz kleine Gruppe von Rentenempfängern nach dem SGB VI, die nicht an der Rentenanpassung zum 01.07.22 teilnehmen können oder davon profitieren!
Rentenerhöhung 2022: Welche Renten erhöhen sich nicht!
Die Rentenanpassung 2022 erfasst zum 01.07.2022 gesetzliche Renten, wie z.B. die gesetzlichen Altersrenten, Hinterbliebenenrente oder die Rente wegen Erwerbsminderung!
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