Rentenerhöhung 2022
Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 22. März 2022 die Daten für die Rentenerhöhung 2022 veröffentlicht. Die Rente erhöht sich im Westen um 5,35 % und im Osten gibt es 6,12 Prozent mehr Rente. Nun ist es so weit! Die Rentenerhöhung 2022 ist angekündigt. Die Zahlen stehen fest!
Die Rentenerhöhung 2022 ist bekannt gegeben worden. 5,35 Prozent mehr Rente gibt es ab dem 01.07.2022 im westen und im Osten sind es 6,12 %. Grund für die Rentenanpassung ist die allgemeine Lohnentwicklung im Jahr 2021. Nominal sind die Löhne im Jahr 2021 um 3,1 % gegenüber 2020 gestiegen. Wegen Kaufkraftverlust ist aber für 2021 von einem realen Lohnverlust auszugehen. Das heisst, die Inflation 2021 hat die nominale Lohnsteigerung im Jahr 2021 „aufgefressen“!
Die allgemeine Lohnentwicklung im Jahr 2021 lag bei 3,1 %. Dies wirkt sich auf Höhe der Rentenwertsteigerung aus. Insgesamt kann man aber sagen, dass die Rentenerhöhung 2022 ordentlich ausgefallen ist. Real sieht es aber wegen dem Ukraine-Krieg und der extrem hohen Inflation anders aus! Ob die volle Rentenerhöhung wirklich bei allen Rentnern so ankommt, bleibt offen!
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Rentenerhöhung 2022: Zahlen und Fakten
Der Rentenwert ist der Geldwert für einen Entgeltpunkt. Dieser Geldwert für 1 Entgeltpunkt wird durch den Gesetzgeber festgelegt. Er spiegelt das Geldäquivalent an monatlicher Rente für Jahreseinkommen wieder, welches genauso hoch ist, wie das jeweils geltende Durchschnittsentgelt ( oder auch vorläufige Durchschnittsentgelt).
Ab dem 01. Juli 2022 wird der Rentenwert wie folgt angehoben:
- West von 34,19€ auf 36,02 €
- Ost von 33,47€ auf 35,52€ €.
In Rente ausgedrückt bekommen Rentnerinnen und Rentner ab dem 01.07.2022 bei einer Brutto-Monatsrente von 1.000€ dann folgende neue Rente:
- West von 1.000€ auf 1.053,50 € und
- Ost von 1.000€ auf 1.061,20€.
Rentenerhöhung 2022: Welche Renten erfasst die Erhöhung?
In den Genuß der Rentenanpassung 2022 kommen alle Rentnerinnen und Rentner die folgende Renten erhalten:
- gesetzliche Altersrente,
- gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung
- gesetzliche Hinterbliebenenrente
- gesetzliche Unfallrente und
- Rentenleistungen aus der landwirtschaftlichen Alterskasse.
Rentenerhöhung 2022: Anhebung des Einkommensfreibetrages bei der Witwen-oder Witwerrente
Mit der Rentenerhöhung zum 01.07.2022 werden sich auch die Freibeträge für bei der Einkommensanrechnung an eine Witwen-oder Witwerrente erhöhen.
- neuer Freibetrag West = 950,93€
- neuer Freibetrag Ost =937,73€.
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Rentenerhöhung 2022!
Die Rentenerhöhung 2022 fällt mit rund 6,12 % dcoh höher aus, als allgemein erwartet. Real werden aber unserer Rentenempfänger deutlich weniger Geld in der Tasche haben. Die Gründe sind relativ einfach genannt. Die hohe Inflation im Jahr 2022 und für den Anteil der gesetzlichen Rentenempfänger die wegen der Rentenanpassung 2022 erstmals Steuern zahlen müssen!
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