Rentenerhöhung nach einer Rentenantragstellung
Wir berichten über einen Fall aus unserer Praxis. Keine große Sache sozusagen, aber für unseren Mandanten sehr wichtig. Nach einer Beauftragung wegen einer Antragstellung einer vorgezogenen abschlagsfreien Altersrente kam ein Rentenbescheid. Wir prüften und fanden heraus, dass der Bescheid fehlerhaft war. Hier die Informationen zum Hintergrund.
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Eine Rentenerhöhung nach einer Rentenantragstellung ist nichts Alltägliches. Aber es passiert sehr oft, dass Rentenbescheide falsch sind. Dies hat verschiedene Ursachen. Oft fehlen der Rentenversicherung Informationen oder aber Daten werden nicht oder nicht richtig verarbeitet.
Rentenerhöhung nach einer Rentenantragstellung: Was ist passiert?
Unser Kunde, aus Halle, beauftragte uns im Jahr 2017 mit der Prüfung seiner Rentenunterlagen. Er ist ledig und hat ein pflegebedürftiges Kind. Dieses lebt in seinem Haushalt. Nach einer ersten Beratung zu seiner Rentenangelegenheit beauftragte er uns, für ihn einen Rentenantrag zu stellen. Und zwar zum 01.11.2017. Für eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Für das Jahr 2016 waren die Zeiten der Pflege seines Kindes als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt. Wissenswertes zum Thema Pflege und Rente können Sie hier nachlesen!
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Rentenerhöhung nach einer Rentenantragstellung: Das Problem
Die Wartezeiten für eine abschlagsfreie Rente waren erfüllt. Neben den Verdienstzeiten bekam unser Mandant seit vielen Jahren Rentenpunkte für die Pflege seines kranken Kindes gutgeschrieben. Seit 2017 auf der Basis des Pflegegrades 3.
Im formlosen Rentenantrag teilten wir der Rentenversicherung mit, dass unser Mandant seinen Sohn auch über den November 2017 hinaus pflegt. Wir baten um Berücksichtigung der Pflegezeiten bis zum Rentenbeginn. Soweit so gut. Der Rentenantrag wurde durch uns ausgefüllt und abgesendet. Nach einer bestimmten Zeit kam der Rentenbescheid. Dieser war nicht als vorläufig bezeichnet, weil eventuell noch Zeiten fehlten, sondern ohne die Pflegezeiten vom 01.01.2017 bis zum 30.10.2017.
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Wir legten gegen den Rentenbescheid Widerspruch ein und begründeten den Widerspruch auch sofort.
Am 16.04.2018 kam der Abhilfebescheid. Im Ergebnis erhält der Versicherte ca. 20 € monatlich mehr Rente und eine Nachzahlung. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt die Deutsche Rentenversicherung.
Rentenerhöhung nach einer Rentenantragstellung: Pflegepunkte bis zur Regelaltersrente?
Unser Mandant bekommt die Pflegepunkte bis zum Beginn der Regelaltersgrenze. Unser Tipp an ihm, will er die Pflegepunkte für die Pflege seines Kindes über die Regelaltersgrenze hinaus erhalten, so muss er die Regelaltersrente als Teilrente beziehen. Gerne beraten wir Sie zu Fragen der Pflegepunkte für eine spätere Rente!
Ja, ich will wissen, wie ich eine abschlagsfreie Rente erreichen kann!
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