Rentenerhöhung wegen Berufsausbildungszeiten durchgesetzt
Ein Fall aus der Beratungspraxis von rentenbescheid24.de. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de haben wieder einen Fehler in einem Rentenbescheid entdeckt, ein Klassiker sozusagen. Es fehlten die Berufsausbildungszeiten. Vor gut 10 Jahren war dieser Vorgang schon einmal in der Hand eines Rechtsberaters, der diesen Fehler nicht entdeckte.
Wir haben für einen Kunden eine Rentenerhöhung wegen Berufsausbildungszeiten durchgesetzt. Wir erhielten eine Mail aus Brasilien. Ein Deutscher, der dort seit vielen Jahren lebt, bezieht eine volle, bis zur Regelaltersgrenze befristete, Erwerbsminderungsrente. Er bat uns, seine Rente nachzurechnen. Er hatte noch diverse Fragen und Probleme wegen seiner Rente. Vor allem wollte er wissen, ob sich seine Rente noch erhöhen wird, wenn er in die reguläre Regelaltersrente wechselt.
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Rentenerhöhung wegen Berufsausbildungszeiten durchgesetzt: Allgemeines zur Berufsausbildung
Berufsausbildungszeiten sind „besondere“ rentenrechtliche Zeiten. Sie sind zum einen echte Pflichtbeitragszeiten und können aber auch beitragsgeminderte Zeiten sein. Das Gesetz schreibt vor, dass für die Berechnung der Rentenpunkte das Hauptgewicht auf den Entgeltpunkten für Pflichtbeitragszeiten liegt. Daneben erhalten beitragsfreie Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen auch Entgeltpunkte aus der sogenannten Gesamtleistungsbewertung gutgeschrieben. Für beitragsgeminderte Zeiten kann es neben den Entgeltpunkten aus Pflichtbeitragszeiten noch gesonderte Zuschläge an Entgeltpunkten geben. So steht es § 71 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nr. 6 (gesetzliches Rentenrecht) geschrieben. Daneben greift noch die sogenannte begrenzte Gesamtleistungsbewertung.
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Rentenerhöhung wegen Berufsausbildungszeiten durchgesetzt: Zuschläge an beitragsgeminderten Zeiten fehlten
Uns fiel in dem Rentenbescheid auf, dass bei Beginn der allgemeinen Tätigkeit unseres Mandanten keine Berufsausbildungszeiten als Pflichtbeitragszeiten vermerkt waren. Es fehlte der Begriff: Berufsausbildungszeiten. Warum? Die Verdienste waren deutlich niedriger als die Verdienste nach ca. 3 Jahren dieses Zeitraumes.
Wir haben dann eine Rentenberechnung mit der Annahme einer echten Berufsausbildungzeit von dem betreffenden 3 Jahreszeitraum durchgeführt. Ergebnis: Aus einmal wies die Berechnung im Ergebnis eine um ca 48 € monatlich höhere Rente aus. Dies deshalb, weil nunmehr auch sogenannte Rentenpunkte für beitragsgeminderte Zeiten in den gesamten Rentenpunkten enthalten waren.
In der Gesamtleistungsbewertung im Rentenbescheid waren die ersten 36 Kalendermonate der Berufsausbildung mit in der Bewertung enthalten. Die fiktive Einbeziehung als Berufsausbildungszeiten im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung ist im Gesetz nach § 71 Absatz 3 Satz 2 SGB VI zwingend vorgeschrieben. Dies hat aber nichts mit den besagten Zuschlägen zu tun.
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Wir fragten bei unserem Mandanten nach, ob dieser eine echte Berufsausbildung gemacht hat und teilten ihm unsere Bedenken wegen dem Rentenbescheid mit. Er sandte uns eine Ausbildungsbestätigung zu.
Rentenerhöhung wegen Berufsausbildungszeiten durchgesetzt: Weitere Vorgehensweise
Damit keine weiteren Probleme entstehen, haben wir bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine fiktive Rentenberechnung mit den noch nicht nachgewiesenen Berufsausbildungszeiten angefordert. Am 25.09.2018 kam das Ergebnis. So wie wir es auch berechnet haben, bestätigte die DRV die fiktive neue Rente. Also um ca. 50 Euro höher. Und hat gleich auch noch ab 2014 rückwirkend Jahre (im September 2018 sind es 4 Jahre und 9 Kalendermonate) die Rentennachzahlung berechnet. Ca. 2.500€ sind es nach den Berechnungen der DRV, die unser Mandant noch an fehlender Rente nachgezahlt bekommen kann. Bezogen auf 2008 fehlen im aber 6 Jahre an höherer Rente. Unser Mandant wurde gebeten, einen förmlichen Überprüfungsantrag nach § 44 Sozialgesetzbuch Nr. 10 zu stellen. Dies haben wir mit dem entsprechenden Nachweis der Berufsausbildung umgesetzt.
Fazit
Für die Rentenberechnung hat unser Mandant ein Honorar von 199€ bezahlt. Für ihn rechnet sich die Beauftragung, weil er eine Rentennachzahlung von ca. 2.500€ bekommt und für die Zukunft eine um ca. 50 € höhere Rente, monatlich versteht sich. Ein kleiner Fehler im Rentenbescheid. 50€ sind für den ein oder anderen Versicherten oder Rentenbezieher viel Geld. Daher lohnt es sich, die eigene Rente durch versierte Rentenberater und Rechtsanwälte nachzuprüfen oder berechnen zu lassen. Selbst wenn keine Rentenerhöhung (dies sollte niemals das ausschlaggebende Ziel einer Prüfung oder Berechnung sein) dabei rauskommt, haben Sie Gewissheit das Ihre Rente stimmt.
Ja, ich möchte wissen, ob meine Rente richtig berechnet worden ist!
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