Rentenverluste durch die Mütterrente
Kein ausgedachter Fall, sondern ein Sachverhalt, wie er sich in der Beratungspraxis der Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de abgespielt hat. Es geht um die Frage, ob die Kindererziehungszeiten der Mütterrente auf Pflichtbeitragszeiten wegen Verdienst oder Sozialleistungsbezug anrechenbar sind. Und welche Verluste an Rentenpunkten wegen der additiven Anrechnung für Mütter mit Erziehungszeiten entstehen können. Es ist ausdrücklich nicht der Fall der Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt nach § 262 Sozialgesetzbuch Nr. 6 gemeint. Wissenswertes können Sie hierzu nachlesen!
Es können Rentenverluste durch die Mütterrente eintreten, wenn die Rentenpunkte aus der Mütterrente und Rentenpunkte aus Pflichtbeitragszeiten zusammen einen gesetzlichen Höchstwert an Entgeltpunkten überschreiten. Dann wird die „Mütterrente“ gekürzt. Oder genauer ausgedrückt, die für die Kindererziehungszeiten errechneten Entgeltpunkte werden soweit gekürzt, bis die gesetzliche Entgeltpunktehöchstgrenze erreicht ist. So steht es in § 70 Absatz 2 SGB VI geschrieben.
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Wir wollen eine Sachverhalt vorstellen, wie er sich in unserem Rentenbüro abgespielt hat und welche finanziellen Auswirkungen dies gehabt hätte, wenn wir nicht beratend eingegriffen hätten.
Rentenverluste durch die Mütterrente: Sachverhalt
Eine Mutter, 1973 geboren, hat am 18.04. 2005 ein Zwillingspaar zur Welt gebracht. Sie ist verheiratet. Ihr Ehegatte ist beruflich seit 2003 selbstständig tätig.
Ihre berufliche Tätigkeit begann am 01.09.1989. Vor und nach der Geburt war die Mandantin in Mutterschutz (verlängerte Zeiten wegen Mehrlingsgeburt). Danach war sie, weil sie wegen der Geburt der Kinder ihren Job aufgeben musste, vom 01.05.2005 bis einschließlich zum 30.09.2006 arbeitslos gemeldet und nebenberuflich beschäftigt.
Ab dem 01.10.2006 bis zum 30.04.2008 hatte die Mutter eine selbstständige Tätigkeit ohne Wartezeiten in der Rentenkasse. Ab dem 01.05.2008 bis zum heutigen Tage ist die Versicherte als Angestellte pflichtig versichert! Ab dem Beginn ihrer Tätigkeit zum 01.05.2008 hat sie sehr gute Jahresverdienste in der Rentenkasse gemeldet.
Im Jahr 2018 bekam sie eine Rentenauskunft und eine Aufforderung zur Kontenklärung. In dieser waren die Kindererziehungszeiten für ihre beiden Kinder nicht eingetragen. Sie hatte auch eine Lücke im Versicherungsverlauf vom 01.10.2006 bis zum 30.04.2008.
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Da sie sich nicht sicher war, wie und welche Auswirkungen die Angaben zu den Kindererziehungszeiten hat, ist sie mit dieser Aufforderung zur Kontenklärung zu den Rentenberatern und Rechtsanwälten von rentenbescheid24.de gegangen und bat um Hilfe.
Rentenverluste durch die Mütterrente: Rechnen war der erste Schritt
Wir haben die Rente unserer Mandantin fiktiv mit den Kindererziehungszeiten für beide Kinder berechnet. Und kamen zu dem (nicht erstaunlichen) Ergebnis, dass unsere Mandantin statt 6 Rentenpunkte für beide Kinder nur noch 4,0609 Rentenpunkte wegen der Kindererziehung zu ihrem Rentenkonto gutgeschrieben bekommt.
Warum ist der Verlust entstanden? Unsere Versicherte hat in der Zeit der zweiten Kindererziehungszeit so gut verdient, dass sie mit den Rentenpunkten aus dem Verdienst und der Mütterrente über den jeweils für das betreffende Jahr geltenden Entgeltpunktewert lag. Somit wurden die Rentenpunkte für die Kindererziehungszeiten gekürzt. Dies ist die Folge der additiven Anrechnung!
Eigentlich ein Unding, wenn man bedenkt, dass viele Eltern neben der Kindererziehung arbeiten müssen. Die Anerkennung der Kindererziehung ist eine rechtliche Anerkennung für die Erziehungsleistung und müsste eigentlich ohne Anrechnung gewährt werden!
Für sie könnten in der Zeit vom 01.05.2005 bis zum 30.04.2008 für das erste Kind und vom 01.05.2008 bis zum 30.04.2010 insgesamt 6 Jahre Kindererziehungszeiten als Wartezeiten gutgeschrieben werden. Daneben auch die Rentenpunkte. Wenn da nicht folgende Probleme auftreten könnten:
- keine Auswirkungen auf die Wartezeit zur Rente für den Zeitraum nach dem 01.05.2008,
- Anrechnung der Rentenpunkte aus der Mütterrente für die Zeit vom 01.05.2008 bis zum 30.04.2010 mit den guten Verdienstzeiten aus der Arbeit unserer Mandantin.
Nach dem unsere Berechnungen mit nochmaliger Nachberechnung durch unsere Kollegin Frau N. Kirschner zu dem gleichen Ergebnis des Verlustes von fast 2 Rentenpunkten erbrachte, war klar, dass jetzt die Frage zu stellen ist, ob und wie die Verteilung der Kindererziehungszeiten erfolgen sollte und kann.
Wir forderten hierzu im Auftrag unserer Mandantin eine Probeberechnung durch die Deutsche Rentenversicherung an, die zum gleichen Ergebnis kam, wie mit unseren Berechnungen.
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Rentenverluste durch die Mütterrente: Kindererziehungszeiten aufteilen
Aufteilen der Kindererziehungszeiten auf die Mutter und ihren Ehemann. Für die Zeit vom 01.10.2006 bis zum 30.04.2008 ist die Kindererziehungszeit durch das erste Zwillingskind für unsere Mandantin ein echter Gewinn:
- Die Lücke im Versicherungsverlauf wird mit der Pflichtbeitragszeit aus der Kindererziehungszeit vollständig geschlossen,
- es entstehen so gut wie keine rentenrechtlichen Verluste bei der Einkommensanrechnung.
Da der Rentenverlust von ca. 60 € Bruttorente pro Monat für unsere Mandantin wegen der additiven Einkommensanrechnung bei den Kindererziehungszeiten nicht hinnehmbar ist, kam relativ schnell der Entschluss die Kindererziehungszeiten für das zweite Kind dem Ehemann unserer Mandantin zu übertragen.
Da dieser vor seiner selbstständigen Tätigkeit über 10 Jahre rentenversicherungspflichtig war, würde er anrechnungsfrei 3 Rentenpunkte und 36 Kalendermonate Wartezeit gutgeschrieben bekommen.
Dazu war eine entsprechende Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeiten notwendig.
Die entsprechenden Formulare wurden ausgefüllt und an die Deutsche Rentenversicherung versandt.
Das Ergebnis der Kontenklärung war positiv. Die Zuordnung der Kindererziehungszeiten erfolgte wunschgemäß auf beide Elternteile für je ein Kind. Somit hat unsere Mandantin defacto 60 € Rentenverluste vermieden. Denn ihr Ehemann hat sich auch rührend um die Erziehung seiner Kinder mitgekümmert!
Fazit!
Verluste bei der Mütterrente können durch die additive Einkommensanrechnung von Pflichtbeitragszeiten und Kindererziehungszeiten entstehen. Wie unser Praxisfall zeigt. Deshalb sollten sich Ehepaare genau überlegen, ob die Zeiten der Kindererziehung nicht besser aufgeteilt werden oder nur dem anderen Ehepartner zugeschrieben werden, der schlechter verdient hat.
Gerne beraten wir Sie rund um die Fragen zur Mütterrente und deren Folgen auf Ihre Rente!
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