Rentenversicherung zahlt die Hälfte zum Zusatzbeitrag
Ab dem 01.01.2019 ist es soweit. Die paritätische Beitragszahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt auch für den Kassenzusatzbeitrag. Dieser Zusatzbeitrag wurde als einkommensabhängiger Beitrag am 01.01.2015 in der GKV eingeführt. Er ist gesetzlich in § 242 Sozialgesetzbuch Nr.5 geregelt. Die Einführung des Zusatzbeitrages wurde notwendig um finanzielle Engpässe der Krankenkassen auszugleichen.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt die Hälfte zum Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ab dem 01.01.2019. Bis zum 31.12.2018 musste der Rentner oder die Rentnerin den Zusatzbeitrag selbst zahlen. Er wurde als kassenabhängiger Beitragssatz von der monatlichen Bruttorente berechnet. Im Durchschnitt lag der Zusatzbeitrag bei ca. 1 -1,1 Prozent.
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Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt ab Januar 2019 die Hälfte des Zusatzbeitrages. Damit zahlt die Deutsche Rentenversicherung ab dem Januar 2019 folgende Beiträge:
- halben Beitragssatz zur allgemeinen Krankenversicherung
- und den halben Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.
Daneben zahlt die Deutsche Rentenversicherung auch einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag für:
Da sich ab dem 01.01.2019 unter anderem auch der Beitragssatz für die Pflegeversicherung erhöht, wird sich auch der Zuschuss für die Pflegeversicherung an die privat Krankenversicherte oder freiwillig Pflegeversicherte auch leicht erhöhen.
Rentenversicherung zahlt die Hälfte zum Zusatzbeitrag: Kein gesonderter Antrag notwendig
Für die Änderungen der Beitragssätze und Zuschüsse ist kein gesonderter Antrag notwendig. Wer seine Rente schon vor dem 01.04.2004 bezog, bekommt schon Ende Dezember 2018 seine geänderte Rente. Dazu muss auch ein neuer Bescheid erfolgen, aus dem sich die Änderung des KV-Beitrages und Pflegebeitrages ergibt.
Wer seine Rente ab dem 01.04.2004 bezogen hat, bekommt die geänderte Rente erst Ende Januar 2019 mit dem neuen Bescheid oder mit dem Hinweis auf seinen Kontoauszügen.
Rentenversicherung zahlt die Hälfte zum Zusatzbeitrag: Wie wirkt sich die Änderung in der Rentenhöhe aus?
Zusatzbeitrag 1,0 Prozent
Rentner Anton bezieht eine Altersrente von 1300€ Brutto. Er muss einen Zusatzbeitrag von 1,0 % zahlen. An dem Auszahlungsbetrag Netto seiner Rente wird sich ab dem 01.01.2019 nichts ändern.
Der neue Pflegebeitrag von 0,5 Prozent „frisst“ den halben Zusatzbeitrag auf.
Zusatzbeitrag 0,8 Prozent
Rentner Anton bezieht eine Altersrente von 1300€ Brutto. Er muss einen Zusatzbeitrag von 0,8 % zahlen. Seine Nettorente wird sich ab dem 01.01.2019 um 0,1 % niedriger ausfallen. Die Übernahme des halben Zusatzbeitrages durch die Deutsche Rentenversicherung von 0,4 % kompensiert die Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung nicht.
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Zusatzbeitrag 1,1 Prozent
Rentner Anton bezieht eine Altersrente von 1300€ Brutto. Er muss einen Zusatzbeitrag von 1,1 % zahlen. Seine Nettorente wird sich ab dem 01.01.2019 um 0,05 % erhöhen.
Fazit!
Die ersten Änderungen zur Rente kommen schon am Ende 2018. Ist der Zusatzbeitrag höher als 1,0% wird es nach Abzug der Pflegebeiträge eine leicht höhere Rente geben. Wenn die neuen Bescheide oder Informationen kommen, einfach nachprüfen und rechnen. Gegebenenfalls die Zusatzbeiträge bei der Krankenkasse erfragen.
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