Rentenversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführer
Für die Beurteilung der Versicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern sind die Grundsätze maßgebend, die allgemein für die versicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gelten. Dabei sind jedoch die gesellschaftsrechtlichen Regelungen des GmbH-Gesetzes und eventuell gesellschaftsrechtliche Regelungen und Vereinbarungen mit zu berücksichtigen.
Statusprüfung, Was ist das eigentlich und worauf man achten sollte.
Die Rentenversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführer wird durch viele betroffene Personen völlig unterschätzt. Insbesondere dann, wenn die Clearing-Stelle der Deutschen Rentenversicherung für 4 Jahre rückwirkend die Beitragspflicht zur Sozialversicherung feststellt. So die Beitragspflicht in der gesetzlichen Rente, Arbeitslosenversicherung, Kranken-und Pflegeversicherung und dann auch für die Unfallversicherung. Oft geht es dann um die Existenz der GmbH und viele zehntausende Euro an SV-Beiträge, welche die Leistungsträger fordern.
Sie fragen - der Rentenberater antwortet
- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater
Neben dem fast schon klassischen Beispiel der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, sind noch andere Fallkonstellationen von der Rentenversicherungspflicht betroffen:
- Fremdgeschäftsführer einer GmbH, die nicht am Kapital der GmbH beteiligt sind,
- GmbH-Geschäftsführer, die am Kapital der GmbH beteiligt sind,
- Mitarbeitende Gesellschafter der GmbH, die in der GmbH mitarbeiten, aber nicht zu den Geschäftsführer bestellt worden sind ,
- Geschäftsführer einer Familien-GmbH, Personen die ohne eigene Beteiligung an der GmbH ihrer Familie bestellt sind, rechtlich nicht mehr zu unterscheiden vom Fremdgeschäftsführer
Rentenversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführer
Es gibt einen Grundsatz, der bei der Beurteilung der Versicherungspflicht entscheidend ist.
Ist eine Person in einer GmbH beschäftigt und gleichzeitig Gesellschafter dieser GmbH, ist es von vornherein nicht auszuschließen, dass diese Person in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt stehen. Auch mitarbeitende Gesellschafter an einer GmbH können in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Rentenversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführer: Beurteilungsmaßstab
§ 7 Absatz 1 SGB IV ist die entscheidungserhebliche Norm, die für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer nichtselbstständigen Arbeit, insbesondere aus einem Arbeitsverhältnis, den Maßstab setzt.
Meine Rente? Mein Rentenberater!
- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen
Nach der ständigen und auch neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer persönlich abhängig ist.
Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in dem Betrieb eingegliedert ist. Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung der vertraglich vereinbarten Tätigkeit ist dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterworfen.
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann vielgestaltig sein.
Es ist je nach Art der Tätigkeit, wie Dienste höherer Art- eingeschränkt und kann für den Arbeitsprozess funktionsgerecht verfeinert werden.
Rentenversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführer: Selbstständige Tätigkeit
Eine selbstständige Tätigkeit ist gekennzeichnet durch eigenes Unternehmensrisiko, eine eigene Betriebsstätte, die Verfügungsmacht über die eigene Arbeitskraft und die Möglichkeit seine Tätigkeit und Arbeitszeit frei zu gestalten.
Rentenversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführer: Fallgruppen
Für die oben genannten Personengruppen sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden:
- das abhängige Beschäftigungsverhältnis ist von vornherein ausgeschlossen,
- das abhängige Beschäftigungsverhältnis ist nicht von vornherein ausgeschlossen.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Fazit
Die Rechtsprechung des 12. Senats des Bundessozialgerichtes vom 29.08.2012 stellte die seit 1963 gesprochenen Urteile des BSG nicht auf dem Kopf, aber in vielen klar. Mit diesen beiden Urteilen wurde jetzt eindeutig gesagt, dass es entscheidend auf die gesellschaftsrechtliche „Macht“ ankommt. Eine Schönwetterselbstständigkeit lässt eine abhängige Beschäftigung nicht ausschließen. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de werden in den nächsten Beiträgen zu den einzelnen Fallkonstellationen Stellung nehmen. Damit klar ist, wer selbstständig oder nicht selbstständig ist.
Beratung "Früher in Rente gehen"
So gelingt der frühere Rentenbeginn!
- Beratung zum genauen Renteneintrittstermin
- Abschläge vermeiden oder ausgleichen
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen