Rentenzeiten des Minijobs
Wer kennt das nicht. Den 2. Job neben der Arbeit oder die Hausfrau, die sich ein paar Euro dazuverdient. Der Hinzuverdienst erhöht die spätere Rente nur leicht. Er hat aber eine andere wichtige Funktion. Er bringt Monate der Wartezeit für eine Altersrente! Haben Sie das gewusst? Wir sagen Ihnen, wie es geht und was der Minijob an Wartezeit bringt!
Rentenzeiten des Minijobs: welche Variante zählt?
Nur der Minijob, der nicht versicherungspflichtig ist, bringt zusätzliche Wartezeitmonate. Daneben gibt es beim versicherungsfreien Minijob noch Zuschläge für die Rentenpunkte. Wissenswertes zum Thema Rentenpunkte können Sie hier nachlesen. Wie es gerechnet wird, können Sie weiter unten nachlesen.
Beim versicherungspflichtigen Minijob zählt generell jeder Tag und Monat als Wartezeit. Der Minijobber ist pflichtversichert. Er erhält direkt Entgeltpunkte aus der versicherten Tätigkeit und seinem Einkommen.
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Was ist ein Minijob?
Ein Minijob liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt 450 € nicht übersteigt. Zweimal im Jahr kann dieser Betrag verdoppelt werden. Insgesamt beträgt das Jahreseinkommen beim Minijob 6300€. Die 6300€ sind auch das anrechnungsfreie Einkommen auf eine vorgezogene Altersrente. Wissenswertes hierzu in unserem Ratgeber zur Flexirente.
Allgemeines zum Thema rund um den Minijob können Sie hier nachlesen!
Seit dem 01.04.1999 ist der Arbeitgeber verpflichtet für die geringfügig versicherungsfreien Minijobs, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Ob der Arbeitnehmer etwas davon hat oder nicht, spielt keine Rolle. Die Beitragspflicht steht im § 172 SGB VI geschrieben.
Der Beitragsanteil beträgt:
- vom 01.04.1999 bis zum 30.06.2006 = 12%,
- bei geringfügig entlohnten Beschäftigten in Privathaushalten sind es 5 %,
- ab dem 01.07.2006 bis heute = 15% des Arbeitsentgelts, was bei einer Versicherungspflicht beitragspflichtig wäre.
Merke! Seit 2013 ist die Aufnahme des Minijobs generell versicherungspflichtig. Wer hierauf verzichten möchte (opt-out), muss mit einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungspflicht verzichten.
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Rentenzeiten des Minijob: 2 Schritte, wie gerechnet wird!
Im ersten Schritt werden die Zuschläge für die Entgeltpunkte berechnet, § 76 SGB VI.
Dazu wird das Arbeitsentgelt des Minijobs durch das Durchschnittsentgelt geteilt. Dann wird der Beitragsanteil des Arbeitgebers durch den regulären Beitragssatz in der Rentenversicherung geteilt. Diese Summe und die Summe aus den ersten Rechnenschritt werden multipliziert. Das Ergebnis sind die Rentenpunkte aus dem Minijob. Alles zum Thema Rentenpunkte hier zum Nachlesen!
Beispiel:
Martin Mini bekam im Jahr 2016 6300€ Arbeitsentgelt aus einem versicherungsfreien Minijob. Der Beitragsanteil seines Arbeitgebers beträgt 15 % , der Beitragssatz in der Deutschen Rentenversicherung 18,7% und das Durchschnittseinkommen 2016 beträgt 36.267€.
Die Rechnung geht wie folgt:
- 6300 ./. 36.267 = 0,174
- 15 ./. 18,7 =0,802
- 0,174 x 0,802 = 0,1395 Entgeltpunkte
Martin Mini würde für ein Jahr Minijob 6300 € Arbeitsentgelt 0,1395 Entgeltpunkte erhalten.
Seine monatliche Rente würde 4,25 € Brutto betragen (0,1395 EP x 30,45 Rentenwert West). An diesem Beispiel sehen Sie, wieviel ein Minijob tatsächlich an Rente einbringt.
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In einem zweiten Schritt werden jetzt die Wartezeitmonate als Rentenzeiten des Minijobs errechnet. Diese Rechnung erfolgt nach § 76b Absatz 2 SGB VI.
Die Zuschläge an Entgeltpunkten werden durch den Faktor 0,0313 geteilt.
In unserem Beispiel wird gerechnet:
- 0,1395 ./. 0,0313 = 4,45 Monate Wartezeit
Diese 4,45 Monate werden jetzt nach § 121 SGB VI auf volle Kalendermonate aufgerundet. In unserem Fall bekommt Martin für ein Jahr versicherungsfreien Minijob 5 Kalendermonate Wartezeit in seinem Versicherungskonto gutgeschrieben, § 52 Absatz 2 Nr.1 Sozialgesetzbuch Nr. 6.
Merke:
Eine Anrechnung der Rentenzeiten des Minijobs ist nur dann zulässig, wenn in den Kalendermonaten der geringfügigen Beschäftigung nicht auch schon andere Pflichtbeitragszeiten bestehen.
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Beispiel:
Martin macht 2016 neben seiner regulären Arbeit einen versicherungsfreien Minijob. Dann bekommt er seine Wartezeiten auf die spätere Rente, wegen der Pflichtbeitragszeit gutgeschrieben und nicht wegen dem Minijob. Die Zuschläge an den Entgeltpunkten verliert er nicht.
Rentenzeiten des Minijobs: bei welcher Rente zählt die Wartezeit mit?
Die Rentenzeiten des Minijobs zählen unter anderem für folgende Renten:
- Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit)
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen (35 Jahre Wartezeit)
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit)
- Regelaltersrente (5 Jahre Waretzeit)
- Erwerbsminderungsrente (allgemeine Wartezeit 5 Jahre)
- Hinterbliebenenrenten (allgemeine Wartezeit 5 Jahre)
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Fazit:
Rentenzeiten des Minijobs sind ein wichtiger Lückenfüller für die Wartezeiten in der Rente und daher nicht zu unterschätzen. Für die Rentenhöhe ist ein Minijob nicht so ausschlaggebend. Für den Anspruch auf eine Rente wegen der Wartezeit schon.
Ja, ich möchte wissen, wann und wie ich in Rente gehen kann!