Rentner aus der PKV zur KVdR gewechselt
Für manche Rentnerinnen und Rentner sind die neuen Regelungen zur Krankenversicherung der Rentner ab dem 01.08.2017 ein wahrer Glücksfall. Viele der Rentenbezieher sind in der privaten Krankenversicherung oder in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung. Dabei zahlen sie oft sehr hohe Prämien oder Beiträge von ihrer Rente. Ohne Ehepartner wären viele Betroffene schon Sozialfälle. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de berichten über einen Fall aus der Praxis.
Wenn Rentner aus der PKV zur KVdR gewechselt sind, kann dies viele Gründe haben. Einer die Neuregelungen zur sogenannten Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner zum 01.08.2017. Wir hatten hiervon berichtet. Alles Wissenswerte zum Thema Vorversicherungszeit und Krankenversicherung der Rentner können Sie hier nachlesen.
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Rentner aus der PKV zur KVdR gewechselt: was ist passiert!
Uns erreichte über unser neues Angebot www.krankenkasse-wechsel-dich.de eine Anfrage aus dem Norden Deutschlands. Unser Mandant ist 67 Jahre alt und bezieht seit 2009 eine Erwerbsminderungsrente, anschließend eine Regelaltersrente. Er war seit 1967 berufstätig und bis 2001 Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 2001 bis zum 30.11.2017 ist er privat krankenversichert und zahlt mit Anpassung von 11/2017 über 600€ monatlich an Prämien an seine Krankenversicherung. Dies bei einer Bruttorente mit Beitragszuschuss von ca. 1200€ monatlich. Er selbst ist Vater von 3 Kindern. Unser Mandant wollte wissen, ob er die Chance hat, aus der PKV in die für ihn günstige Krankenversicherung der Rentner zu wechseln. Seine selbstständige Tätigkeit stellte er mit Bezug der Erwerbsminderungsrente ein.
Rentner aus der PKV zur KVdR gewechselt: Wir haben gerechnet
Nach dem wir alle Daten zusammen hatten, fingen wir an zur rechnen. Schnell war klar, dass unser Mandant mit seinen 3 Kindern die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt hatte. Die Vorversicherungszeit ist die Mindestnachweiszeit für eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ( pflichtig oder als freiwilliges Mitglied). Mit der Neuregelung zum 01.08.2017 werden Kindern des Versicherten in die Vorversicherungszeit mit eingerechnet. So auch bei unseren Kunden. Die erste Hürde war genommen.
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Rentner aus der PKV zur KVdR gewechselt: 2 Anträge gestellt
Nach dem wir unseren Mandanten über verschiedene Möglichkeiten der Rückkehr in die GKV aufgeklärt hatten, bekamen wir das grüne Licht zum Loslegen. Wir stellten bei der Barmer Krankenkasse einen Antrag auf Feststellung der 9/10 Belegungszeit und Mitgliedschaft in der KVdR. Die Barmer lehnte den Antrag ab. Sie behauptete schlichtweg, dass die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt waren. Dies ohne den rechnerischen Nachweis zu erbringen. Daneben wäre unser Mandant im Zeitpunkt seines 55. Lebensjahres privat krankenversichert gewesen. Deshalb sei eine Rückkehr ausgeschlossen. Dagegen legten wir Widerspruch ein. Paralell beantragten wir bei der AOK die Feststellung. Nach mehreren Telefonaten und guten Gesprächen mit der AOK ging es sehr schnell. Am 21.12.2017 kam der Bescheid das unser Mandant die Vorversicherungszeit erfüllte. Er ist rückwirkend zum 01.08.2017 Mitglied in der KVdR und wird auch gleichzeitig in die AOK als Mitglied aufgenommen. Die Freude war groß.
Rentner aus der PKV zur KVdR gewechselt: die Rechtslage!
Grundsätzlich ist ein Wechsel von der PKV in die GKV für Versicherte über 55 Jahre sehr schwierig. Aber es gibt Ausnahmen. Eine Rückkehr ist dann möglich, wenn der Versicherte in den vergangenen 5 Jahren mindestens für einen Tag gesetzlich versichert war. Es kann eine Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung gewesen sein.
Bei der Neuregelung zum 01.08.2017 bezieht sich der sogenannte 5 Jahreszeitraum auf die Zeit vor dem der neuen Gesetzeslage, also vom 31.07.2017 bis zum 01.08.2012. Unser Mandant war in dieser Zeit privat krankenversichert. Eigentlich wäre hier das Ende gewesen.
Dann kommt es zu den entscheidenden Ausnahmen. Der Versicherte darf mindestens für 30 Kalendermonate keine der drei Ausschlussgründe erfüllen, um doch über die 9/10 Zeit (die auch erfüllt sein muss) in die KVdR zurückzukommen:
- Keine selbstständige Tätigkeit von 30 Kalendermonaten in der Rahmenfrist,
- Keine Befreiung von der Versicherungspflicht von mindestens 30 Kalendermonaten, dies trifft für privat versicherte Rentner kaum zu,
- Keine Versicherungsfreiheit wegen Überschreiten der Einkommensgrenze oder wenn man als Beamter tätig ist, Rentner sind in der Regel nicht versicherungsfrei.
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Für unseren Mandanten trafen keine der 3 Regelungen zu. Er musste daher nur den Nachweis führen, dass er die 9/10 Vorversicherungszeit erfüllt. Dies konnte er mit seinen 3 Kindern ohne Probleme tun.
Rentner aus der PKV Zur KVdR gewechselt: die Ersparnis
Mit der Aufnahme in die GKV spart unser Mandant monatlich ca. 480 € an Beiträgen zur privaten Krankenversicherung. Er muss jetzt rückwirkend an die Deutsche Rentenversicherung für die Monate August, September, Oktober und November 2017 seinen gesetzlichen Beitragsanteil von 7,3 % und Pflegeversicherung und Krankenzusatzbeitrag zahlen. Daneben muss er den Beitragszuschuss für die PKV für die Monate zurückzahlen. Da der Datensatz von der AOK an die DRV schon elektronisch versandt wurde, wird seine Rente ab Dezember 2017 mit dem sehr günstigen Beitragssatz von heute 7,3 % GKV Beitrag belastet. Die private Krankenversicherung ist schon gekündigt. Die Deutsche Rentenversicherung wurde informiert, dass der Beitragszuschuss zur PKV auf die monatliche Rente ab 12-2017 nicht mehr zu zahlen ist.
Für unseren Mandanten bedeutet die Ersparnis eine immense finanzielle Erleichterung. Er spart bis zu seinem 78. Lebensjahr rund 63.000€ Prämienleistungen an die PKV.
Fazit
Für unseren Rentner eine große Erleichterung. In den nächsten Tagen erhält er seinen Mitgliedsausweis von der AOK. Aber Vorsicht! Ein Wechsel in die GKV zurück als Rentner ist oft steinig und lohnt sich nicht immer für jeden. An die Altersrückstellungen muss auch gedacht werden. Oder der Weg über einen Tarifwechsel. Aber von allein geht es nicht. Ein Antrag muss gestellt werden. Eine Rückkehr in die GKV ist Planungsarbeit. Überlassen Sie Ihre Prüfung versierten Rentenberatern und Fachanwälten für Sozialrecht. Wir sagen Ihnen, was geht und was nicht!
Ja, ich möchte wissen, ob ich in die gesetzliche Krankenkasse als Rentner zurückkehren kann!
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