Rentner können ganz legal die 300€ Energiepreispauschale bekommen
Millionen Rentner*innen in Deutschland sind wütend! Politiker bekommen Protestschreiben, Mails und Telefonanrufe! Die Entscheidung gesetzliche Rentenempfänger von der EPP auszunehmen, ist falsch, ungerecht und unsozial! Wie Sie sich wehren können, hier zum Nachlesen! Nach dem die Details zur Formulierungshilfe der Bundesregierung vom 27.04.2022 zum laufenden Gesetzgebungsverfahren beim Steuerentlastungsgesetz bekannt wurde, ist klar: Wenn es mit dem Druck auf die Politiker nicht klappt, dass alle Menschen in Deutschland die EPP bekommen sollen, kann es aber einen ganz legalen Weg für viele Betroffene geben, doch noch in den Genuß der Energiepreispauschale zukommen!
Rentner können ganz legal die 300€ Energiepreispauschale bekommen. Pauschal versteuerte Minijobber haben auch Anspruch auf EPP, so sagt es die Ergänzung des Steuerentlasstungsgesetzes durch die Bundesregierung vom 27.04.2022. Dies ist insofern neu, weil die Positionspapiere der Bundesregierung und des Bundesministers für Finanzen die 300€ EPP eigentlich nur lohnsteuerabhängigen Arbeitnehmer*innen und Beamten zusprechen wollte.
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Am 27.4.2022 hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe beschlossen, mit dem noch eine Energiepreispauschale und ein Kinderbonus in den Entwurf zum Steuerentlastungsgesetz 2022 eingearbeitet werden soll.
Rentner können ganz legal die 300€ Energiepreispauschale bekommen: was ist konkret geplant!
Folgende steuerliche Maßnahmen im Steuerentlastungsgesetz 2022 sollen den Preisanstieg für die Bürger abfedern:
- Energiepreispauschale und
- Kinderbonus
Angesichts der massiv steigenden Energiepreise hat die Bundesregierung eine weitergehende Entlastung und Unterstützung angekündigt. Der Koalitionsausschuss einigte sich bei seinem Treffen am 23. März 2022 im Grundsatz auf ein erneutes Entlastungspaket, das am 27. April vom Bundeskabinett beschlossen worden ist.
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Das Paket beinhaltet weitreichende Maßnahmen zur kurzfristigen und befristeten Entlastung bei den Energiekosten. Dazu zählen aus lohnsteuerlicher Sicht insbesondere, die Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro im September 2022!
Voraussetzungen für die Auszahlung Energiepreispauschale
An Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wird die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber ausgezahlt, wenn sie am 1. September 2022
- in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und
- in eine der Steuerklassen I bis V eingereiht sind oder
- als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuerter Arbeitslohn (§ 40a Abs. 2 EStG) beziehen.
Rentner können ganz legal die 300€ Energiepreispauschale bekommen: Zwei Wege, wie Rentner an die 300€ EPP kommen
Rentnerinnen und Rentner können ganz legal und ohne irgendwelche Tricks über zwei Wege an die 300€ Energiepreispauschale kommen.
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Der erste Vorschlag mag zwar wenig verlockend klingen, aber der Gesetzgeber schreibt es sogar selbst, man muss nur richtig lesen.
- Nehmen Sie spätestens am 30.08.2022 einen lohnsteuerpflichtigen Job an, denn am 01.09.2022 (Stichtag) muss ein gegenwärtiges Dienstverhältnis bestehen, welches Lohnsteuerpflichtig in den Klassen 1-5 ist oder
- Sie beziehen am 01.09.2022 aus einem Minijob (geringfügige Beschäftigung) mit pauschaler Versteuerung Einkünfte oder aus einem Minijob im Familienverhältnis zwischen Angehörigen- Sie passen auf die Enkelkinder auf!
Wie hoch der Lohn aus dem Minijob ist, ist dabei letztlich völlig egal, es können auch nur 50 € im Monat sein. Entscheidend für die steuerliche Anerkennung des Arbeitsverhältnisses ist aber, dass der Job oder auch Minijob ernsthaft vereinbart wurde und dieser Job entsprechend den Vereinbarungen durchgeführt wurde.
Daher empfiehlt es sich für alle diejenigen Rentnerinnen und Rentner die die 300 Euro EPP erhalten wollen, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen und die Gehaltszahlungen auf ihrem Konto nachzuweisen!
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Rentner können ganz legal die 300€ Energiepreispauschale bekommen: kein verlockender Vorschlag?
Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de sagen: Sicher ist unser Vorschlag nicht gerade verlockend. Niemand will im Alter noch zwingend arbeiten, sondern sich um andere Dinge, wie Reisen, Familie und Hobbys usw. kümmern.
Aber wenn ich für wenig Aufwand 300€ EPP erhalten kann, warum nicht? Wir reden hier nicht von einer Vollzeitbeschäftigung, sondern in der Tat nur für kurze Zeit zB. Babysitten und alle in diesem Jahr geringfügig Beschäftigten (Stichtag 01.09.2022).
Rentner können ganz legal die 300€ Energiepreispauschale bekommen!
Nicht nur der Protest gegen die Ausgrenzung vieler Millionen Rentnerinnen und Rentner kann helfen, sondern die Aufnahme eines Jobs oder geringfügige Beschäftigung. Es kann sogar ein Minijob im familiären Bereich reichen, zumindestens am 01.09.2022 muss er bestehen (ein Tag kann sogar schon reichen). Unsere Erklärungen für diesen Ratgeber gelten unter Vorbehalt der Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren! Am 12.05.2022 wird im Bundestag über das Steuerentlastungsgesetz in zweiter und dritter Lesung eine Aussprache stattfinden. Warten wir also die Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren ab!
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