Rentner zahlen Sozialbeiträge
Rentner müssen in der Regel auch Sozialbeiträge von ihren Einnahmen abführen. Welche das sind und wie hoch die Sozialbeiträge abgeführt werden müssen, erläutern wir in unserem Beitrag.
Die meisten Rentner zahlen Sozialbeiträge auf die Altersgelder. Sie freuen sich über ihren wohlverdienten Ruhestand. Viele haben mit den verschiedensten Erwerbsbiographien entsprechend für das Alter vorgesorgt. Was alle zum Zeitpunkt der Rentenplanung nicht wissen konnten, dass es demographiebedingte Eingriffe in die Ertragssituation der verschiedenen Vorsorgeformen geben würde.
Rentner zahlen Sozialbeiträge: was ist vor der Rente?
Vor der Rente gibt es verschiedene Varianten, wie Sie in der Krankenkasse und Pflegeversicherung versichert sein können. Dies sind:
- Pflichtversicherung,
- Freiwillige gesetzliche Versicherung,
- Familienversicherung,
- PKV und GKV im Wechsel versichert und
- Privatversicherung.
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Rentner zahlen Sozialbeiträge: hier eine Übersicht im Rentenfall!
Für die Rente fallen Sozialbeiträge an. Je nachdem wo und wie man versichert ist. Für die Krankenversicherung sind es folgende Beitragssätze:
- pflichtversichert, 7,3% auf die Rente, die andere Hälfte der Arbeitgeber,
- freiwillig gesetzlich versichert, 7,3% auf die Rente, Zusatzbeitrag und 2,55 % Pflegekassenbeitrag,
- familienversichert -> Krankenversicherung der Rentner, 7,3% auf die Rente, Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag,
- Wechselnd privat- und pflichtversichert -> Krankenversicherung der Rentner bei 90% Pflichtversicherung in der zweiten Hälfte Berufsleben, 7,3% auf die Rente auf Antrag, es kann auch nur eine freiwillig gesetzliche Versicherung in Betracht kommen,
- privat versichert -> in der zweiten Hälfte Berufsleben privat versichert, private Krankenversicherung und Pflegeversicherung im Alter einkommensunabhängig, auf Antrag maximal 7,3 % Beitragszuschuss.
Pflegeversicherung in der Rente
Für die Pflegeversicherung im Erwerbsleben fallen diese Beiträge an:
- pflichtversichert – 2,8% kinderlos, 2,55% mit Kindern,
- freiwillig gesetzlich versichert – 2,8% kinderlos, 2,55% mit Kindern,
- familienversichert – 2,8% kinderlos, 2,55% mit Kindern,
- wechselnd privat- und pflichtversichert – 2,8% kinderlos, 2,55% mit Kindern bei Krankenversicherung der Rentner,
- privat versichert – Beiträge einkommensunabhängig, mit eventuellen Zuschuss.
Rentner zahlen Sozialbeiträge: nach der Art der Einkünfte!
Nach dem Rentenbeginn hört es nicht auf. Wie oben schon dargestellt, müssen Rentner auch Pflichtbeiträge zur GKV abführen. Die Höhe hängt davon ab, ob die Rentner in der Pflichtversicherung der Krankenversicherung der Rentner aufgenommen sind. Je nach Art der Einkünfte müssen Rentnerinnen und Rentner ebenfalls mit weiteren Sozialabgaben rechnen.
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Wir unterscheiden Einkünfte von Rentnern in der Krankenversicherung der Rentner und in der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung.
Hier eine Übersicht bei KVdR:
- Altersrente: Krankenkassenbeitrag zur Hälfte, die andere Hälfte zahlt die Deutsche Rentenversicherung an die Krankenkasse, Zusatzbeitrag Krankenkasse müssen allein getragen werden, Pflegeversicherung und eventuell Pflegeversicherungszusatzbeitrag,
- Betriebsrenten – 14,6% (plus Zusatzbeitrag) Sozialversicherungsbeiträge bei Renten höher als 148,75€ monatlich (maximal 120 Kalendermonate),
- Riester- und Rüruprente – kein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung,
- gesetzliche Unfallrente –kein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung,
- private Renten- und Kapitallebensversicherung – kein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung,
- Einkommen aus Beschäftigung, bis 450 € – Arbeitgeber ist abgabenpflichtig, darüber wird Arbeitnehmer versicherungspflichtig,
- Selbstständige Tätigkeit – Gewinn über 148,75€ mtl. wird sozialabgabenpflichtig,
- Kapitaleinkünfte – kein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Mieteinkünfte – kein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Übersicht: freiwillig gesetzlich versicherte Rentner!
Wer nicht in der KVdR der Rentner pflichtversichert ist und in der freiwilligen gesetzlichen KV einzahlt, muss bei folgenden Verdiensten Beiträge in die gesetzliche KV abführen, die zum Teil erheblich höher sind, als bei einer Mitgliedschaft in der KVdR.
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Hier der Kurzüberblick:
- Altersrente: voller Beitragssatz in der freiwilligen GKV auf die Rente, zur Zeit 14,6 % + Pflegebeitrag,
- vereinbarte Versicherungsprämie in der privaten Krankenversicherung + Pflegebeitrag im Rentenalter,
- Betriebsrenten – 14,6% Krankenkassenbeitrag (plus Zusatzbeitrag), maximal 120 Kalendermonate
- Riester– und Rüruprente – Krankenkasse 14% plus Zusatzbeitrag,
- Unfallrente – Krankenkasse 14% plus Zusatzbeitrag,
- private Rentenversicherung – Krankenkasse 14% plus Zusatzbeitrag,
- Kapitallebensversicherung – Umlage auf Krankenkasse 120 Monate, 14% plus Zusatzbeitrag,
- 450€ Job–Pflegebeitrag, mehr als 450€ Sozialabgaben anteilig durch den Arbeitnehmerin,
- bei selbstständiger Tätigkeit – bei Gewinn 14% Krankenkasse plus Zusatzbeitrag ,
- Kapitaleinkünfte – abzüglich der Werbekosten, 14% Krankenkasse plus Zusatzbeitrag,
- Mieteinkünfte – abzüglich der Werbekosten, 14% Krankenkasse + Zusatzbeitrag.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Insgesamt sind die Einkünfte freiwillig gesetzlich versicherter Rentner bis zu einem Einkommen von 4350€ beitragspflichtig. (Beitragsbemessungsgrenze)
Einnahmen zur Rente können steuerpflichtig werden!
Fazit rentenbescheid24.de:
Machen Sie bitte schon einige Jahre vor Rentenbeginn einen Kassensturz mit Einnahmen, Ausgaben und Art der Krankenversicherung. Davon hängt die Sozialabgabepflicht für die verschiedensten Vorsorgeformen ab. Beachten Sie die Abgaben aus Ihren Brutto-Einnahmen.
Möglichkeiten, die Form der Krankenversicherung zu gestalten, gibt es einige. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de machen Ihnen zweckmäßige Vorschläge zur Mitgliedschaft. Damit Sie im Alter gut abgesichert sind und die richtige Krankenversicherung haben.
Autor des Beitrages
Frank Weise
Frank Weise berät bei rentenbescheid24 in Sachen medizinischer Fragen. Neben seinen Hochschuldiplomen ist er zusätzlich ausgebildeter Heilpratiker und weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kombination aus herkömmlicher und alternativer Medizin zumeist der goldene Mittelweg ist.