Skandal: Bekommen verbeamtete Pensionäre 300€ Energiepauschale
Bahnt sich ein riesen Skandal an? 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen die 300 Energiepreispauschale nicht bekommen. Millionen verbeamtete Pensionäre könnten aber von der steuerlichen Entlastung profitieren. Warum, dass so sein könnte, sagen wir Ihnen in diesem kurzen Textbeitrag. Wenn es wirklich so kommen sollte, wäre dies ein Schlag in das Gesicht von Millionen gesetzlichen Rentenempfängern in Deutschland, die genauso wie allen anderen Menschen in Deutschland unter den hohen Kosten für Energie, Strom, Gas und Lebensmittel leiden!
Skandal: Bekommen verbeamtete Pensionäre 300€ Energiepauschale! Das Steuerentlastungsgesetz 2022 ist auf den Weg gebracht! Am 27.April 2022 hatte die Bundesregierung für das Steuerentlastungsgesetz, welches am 03.März 2022 als Entwurf vorliegt, weitere Ergänzungen vorgenommen. So wird eine Energiepreispauschale von 300€ kommen und ein Kindergeld von 100€ soll zur Abfederung sozialer Härten ergänzend zum Kindergeld einmalig erfolgen. Die Zahlung des Kinderbonus soll einmalig am 01.07.2022 erfolgen.
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Skandal: Bekommen verbeamtete Pensionäre 300€ Energiepauschale: alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen und selbstständigen Steuerpflichtigen aus Gewerbebetrieb, Land-und Fortswirtschaftsbetrieb und selbstständiger Tätigkeit sollen die EPP von 300€ erhalten. Genauso auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beziehen und in die Steuerklassen I bis V eingereiht sind. Auch pauschal versteuerte Minijobber sollen diese Pauschale erhalten- dies ist wirklich neu.
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Skandal: Bekommen verbeamtete Pensionäre 300€ Energiepauschale: aktive Beamte bekommen auch die EPP
Aktive arbeitende Beamte werden wie Arbeitnehmer*innen die Pauschale erhalten. Das ist völlig in Ordnung, denn auch verbeamtete Menschen leiden unter den hohen Energiekosten.
Skandal: Bekommen verbeamtete Pensionäre 300€ Energiepauschale: verbeamteter Pensionäre unterliegt der Lohnsteuer
Beamte werden wie Arbeitnehmer behandelt! Die Bezüge der Beamten werden genauso wie die Lohn und Gehälter von Arbeitnehmer*innen der Lohnsteuer unterworfen. Lohnsteuerrechtlich werden Beamte als Arbeitnehmer eingestuft. Ihre aktiven Bezüge und die spätere Pension sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Damit könnte es so sein, dass der verbeamtete Pensionär, der für seine Pension Lohnsteuer bezahlt, Anspruch auf die 300 Euro EPP haben. Denn der Beamte erhält seine Pension, für die er Lohnsteuer zahlen muss!
Aber so einfach ist es nicht! Denn Pensionäre üben kein gegenwärtiges Dienstverhältnis mehr aus. Sie sind im Ruhestand! Und mit dem Ruhestand endet das aktive und gegenwärtige Dienstverhältnis des Beamten. Damit hat der Pensionär*in keinen Anspruch auf die EPP!
Skandal: Bekommen verbeamtete Pensionäre 300 Energiepauschale! Wie sehen wir das?
Unterliegt der Pensionär,der im Ruhestand ist, wirklich einen gegenwärtigen Dienstverhältnis. Wir sagen nein! Der Beginn des Ruhestandes beendet das aktive und gegenwärtige Dienstverhältnis! So sagt es zum Beispiel der § 30 Bundesbeamtengesetz. Das Energieentlastungssteuergesetz sagt eindeutig, dass nur Arbeitnehmer aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis Anspruch auf die 300€ EPP haben. Damit ist für uns klar, dass pensionierte Beamte keinen Anspruch auf die EPP haben! Denn pensionierte Beamte üben kein gegenwärtiges Dienstverhältnis mehr aus!
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