Sieben Tipps zur Rente Teil 2
Pfingsten ist vorbei. Viele waren in den Ferien, oder sind jetzt noch im Urlaub. Die Sonne hat es mit den meisten Menschen in Deutschland gut gemeint. Am 29.04.2018 hatten wir unsere erste Runde zum Thema 3 Wochen und 21 Tipps zur Rente absolviert. Dazu wird in Kürze unser erstes Video veröffentlicht. Heute, am 22.05.2018, geht es um die nächsten 7 Rententipps.
Sieben Tipps zur Rente Teil 2 heißt unser neuer Beitrag zum Thema Rente. Alles Tipps und Neuigkeiten zur Rente, die für Sie interessant sein können. Der letzte Tipp im ersten Teil war Nr. 7. Fangen wir mit Tipp Nr. 8 an. Was spannend aufgehört hat, geht spannend weiter. Wie immer versprochen!
Sie fragen - der Rentenberater antwortet
- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater
Sieben Tipps zur Rente Teil 2: Tipp Nr. 8: Die Altersteilzeit
Die Altersteilzeit vor der Rente ist ein beliebtes Arbeitsvertragsmodell für den vorzeitigen Rentenausstieg und Einstieg in den Ruhestand. Wer es richtig macht, kann somit die Zeit in der sogenannten Passivphase als vorzeitigen Rentenbeginn nutzen. Und dies, obwohl der Versicherte noch gar nicht „echter“ Rentner ist. Er bekommt in der Phase in der er nicht arbeitet, weiter Lohn gezahlt. Die Zeiten der Altersteilzeit sind volle Pflichtbeitragszeiten. Sie werden mit Entgeltpunkten für die Rente belegt. Sicher ist auch, dass das Altersteilzeitgehalt weniger ist als der „normal“ volle Lohn. Die Verluste für die Rente sind aber relativ gering. Manchmal sogar gar nicht, wie bei dem Teilzeit-Tarifvertrag oder anderen Tarifverträgen, die bei Altersteilzeit einen vollen Ausgleich an Rentenpunkten (als hätte man 100% voll verdient) zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften vereinbart. Wer im Zweifel ist, kann sich die „Verluste“ an Rente bei der Altersteilzeit durch die Rentenberater von rentenbescheid24.de ausrechnen lassen.
Sieben Tipps zur Rente Teil 2: Die Auskunft zur Rente= Tipp Nr. 9
Wer sein 55 Lebensjahr vollendet hat, bekommt von seiner deutschen Rentenversicherung oder der Knappschaft-Bahn-See eine Rentenauskunft zugesandt. Sie ist kein Rentenbescheid, aber dennoch mit ausführlichen Informationen gespickt. Im Versicherungsverlauf finden Sie alle wichtigen Details zu Ihrem Erwerbsleben. Dann hilft eine Kontrolle, ob alles stimmt. Notfalls bei Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber reden und Nachweise an die DRV senden, damit Lücken im Rentenverlauf geschlossen werden können. Sicher ist sicher.
Sieben Tipps zur Rente Teil 2: Tipp Nr. 10=Die Flexirente
Unser Thema: Die Flexirente! Wer Sie richtig nutzt, kann vieles für seinen Ruhestand so regeln, dass er vorzeitig ohne Verluste in Rente gehen kann. Oder neben der Rente arbeiten und zwei Einkommen genießen und dabei noch was für eine spätere Regelaltersrente ansparen. Oder wer gleich mit 63 Jahren aussteigen will, kann mit einem Einmalbetrag der drohenden Abschlag in der Rente zurückkaufen. Oder lassen Sie sich eine Teilrente über der Regelaltersrente auszahlen und noch beim Hinzuverdienst auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Wir wollen sagen, dass sich die Flexirente nicht nur auf den Hinzuverdienst und die Rente reduziert, sondern viele Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
Meine Rente? Mein Rentenberater!
- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen
Sieben Tipps zur Rente Teil 2: Tipp Nr.11 = Die Brücke zur Rente mit ALG 1
Wer eine Altersteilzeit vereinbart hat und mit 63 Jahren aufhören muss zu arbeiten, sollte meist in Rente gehen. Oder die Firma entlässt Sie mit 63 Jahren. Oder Sie sind krank und können nicht mehr arbeiten. Dann können Sie mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 fehlende Zeiten zum gewünschten oder anvisierten Renteneintritt überbrücken. Dabei 24 Monate an ALG-1 Geld als Pflichtbeitragszeiten nutzen.
Nicht immer klappt es mit einer abschlagsfreien Altersrente mit 45 Jahren Wartezeit. Ist diese Wartezeit noch nicht erreicht, zählen 24 Kalendermonate ALG-1 Bezug nicht als Wartezeit dazu, außer die Firma hat Pleite gemacht.
Hier hilft genaue Sichtung Ihrer Rentenunterlagen. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de konnten schon oftmals helfen, wenn es um die Abwehr von Sperrzeiten bei ALG-1 Bezug vor der Rente ging.
Sieben Tipps zur Rente Teil 2: Tipp Nr.12 = Die Einmalzahlung bei drohenden Rentenabschlag
Wer die Flexirente richtig nutzen will, kommt um das Thema einmalige Beitragszahlung zum Rückkauf von Rentenabschlägen nicht herum.
Mit der neuen Flexirente besteht für die Versicherten ab dem 50. Lebensjahr die Möglichkeit, die Rente mit 63 Jahren abschlagsfrei anzuvisieren. Ohne Abschläge versteht sich. Wie es geht? Ganz einfach! Der Versicherte schreibt die Deutsche Rentenversicherung an und fordert eine besondere Rentenauskunft an. In dieser Rentenauskunft teilt die DRV dem Betroffenen mit, wie hoch seine Abschläge beim Renteneintritt mit dem 63. Lebensjahr sind. Weiter steht geschrieben, wieviel Geld er bezahlen kann, wenn der die Abschläge vermeiden will.
Zahlt er den Geldbetrag innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der Rentenauskunft bei der DRV ein, so bekommt er seine Rente später abschlagsfrei.
Er profitiert in mehrerer Hinsicht:
- sein eingezahltes Geld ist sicher angelegtes Geld,
- es ist in der Ansparphase vor Zugriffen Dritter geschützt,
- es kann nicht auf Hartz-IV angerechnet werden, wenn der Versicherte einmal dort hineinrutscht,
- der Versicherte kann steuerlich von der Transaktion profitieren und die Rentenfreibeträge für jedes Jahr ausnutzen, wer es clever anstellt, kann so viel Geld sparen
- die Verzinsung sind die Rentenerhöhungen, wenn sie denn jährlich kommen sollten (Rentenerhöhung 2018 ist beschlossen).
Der Clou!
Wer dann doch nicht mit dem 63. Lebensjahr in Rente gehen will, sondern erst später, profitiert sogar noch von weiteren Entgeltpunkten auf die Rente.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Sieben Tipps zur Rente Teil 2: Tipp Nr.13 = Die Rentenart
Wer in seine Altersrente gehen will, kann oder muss sogar wählen, welche Rente er in Anspruch nehmen kann. Den meisten sind die Unterschiede gar nicht klar. Die Rente mit 63 ist nicht gleich die abschlagsfreie Rente ab dem 63. Lebensjahr. Oder die Regelaltersrente ist keine vorzeitige Rente. Dann gibt es noch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit dem 65. Lebensjahr und 45 Jahren oder die gleiche Rente ab dem 63. Lebensjahr (seit dem 01.07.2014).
Meistens geht es um die Frage, habe ich Abschläge in meiner Rente oder sollte ich besser noch warten um eine abschlagsfreie Rente zu erhalten. Oder wer Schwerbehindert ist und 35 Jahre voll hat, kann unter Umständen mit 63 Jahren und 8 Kalendermonaten sogar schon abschlagsfrei in Rente gehen.
Daher sollten Sie genau prüfen, welche der Altersrenten für Sie genau passt. Beim Rentenantrag ist Vorsicht geboten.
Sieben Tipps zur Rente Teil 2: Tipp Nr.14 = Der Rentenantrag
Sie wollen Ihre Rente beantragen. Hier empfiehlt sich im Vorfeld die Beratung durch professionelle Rentenberater (unabhängig und vor allem gerichtlich zugelassen). Dieser Service ist kostenpflichtig, erspart den Versicherten aber eine Menge Kummer und Ärger. Denn der Rentenantrag verbirgt Tücken und Fallen, die oft leicht zu Fehlern in der späteren Rente führen können.
Eine wichtige Frage, die im Rentenantrag geklärt werden muss, ob Sie als Rentner in die günstige Krankenpflichtversicherung der Rentner kommen. Dies sollte immer im Vorfeld abgeklärt werden, um Fehler zu vermeiden.
Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!
- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren
Wer auf Grund fehlender Vorversicherungszeiten die KVdR noch nicht erreichen kann, sollte daher manchmal auf seinen Rentenantrag warten, damit er mit Pflichtbeitragszeiten aus der Krankenversicherung oder freiwilligen Beitragszeiten die KVdR erreichen kann. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de berechnen die Vorversicherungszeit zur KVdR und zeigen Ihnen, ob es mit der Rente klappen kann.
Initiative für Deutschland
zurück in die GKV
- Für Berufstätige, Selbstständige und Rentner
- Erfahrene Rechtsanwälte begleiten Sie!
- ab jetzt unter krankenkasse-wechsel-dich.de
mehr erfahren
3 Wochen und die 21 Tipps zur Rente: Der 15. Tipp folgt nächste Woche
Die zweite Woche ist geschafft. 7 wertvolle Renten-Tipps von rentenbescheid24.de. Zum Nachlesen und Nachdenken. Nächste Woche beschäftigen wir uns mit den Themen Tarifwechsel in der PKV, Vorruhestand, Rentenpunkte für die Pflege naher Angehöriger, Mütterrente und Co. und dem Hinzuverdienst zur Rente. Wir bleiben am Ball. Wir hoffen Sie auch! Ihr Team von rentenbescheid24.de.
Ich möchte wissen, wie und zu welchen Konditionen ich in Rente gehen kann!
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden