Sofortige Anhebung der Zurechnungszeit auf das 65.Lebensjahr
Es bahnt sich eine (Teil)-Einigung in Sachen Rente bei der Jamaika-Sondierungsrunde an. Wie in den Stuttgarter Nachrichten vom 15.11.2017 zu lesen war, soll es weitere Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente geben. Die schrittweise Anhebung der Zurechnungszeit auf das 65.Lebensjahr bei Neurentnern ab 2018 ist schon beschlossene Sache und gesetzlich geregelt. Diese Regelung wollen die Neukoalitionäre wieder ändern. Wir sagen, was geplant ist!
Die sofortige Anhebung der Zurechnungszeit auf das 65.Lebensjahr im Jahr 2018 ist ein Ergebnis der Vereinbarungen der Jamaika-Sondierungsrunde. Dies geht dann mit einer erheblichen finanziellen Ausweitung der Erwerbsminderungsrente einher. So berichteten es die Stuttgarter Nachrichten am 15.11.2017. Damit soll die erst neu geschaffene gesetzliche Regelung des Gesetzes zur Verbesserung zur Leistung bei der EM-Rente geändert werden.
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Die sofortige Anhebung der Zurechnungszeit auf das 65.Lebensjahr: mehrere kleine Schritte
Ab 2018 sollen in mehreren kleinen Schritten die Zurechnungszeit auf das 65. Lebensjahr angehoben werden. Die neuen Regelungen legen einen Zeitraum von fast 6 Jahren fest, in dem die Zurechnungszeit an bestimmte Lebensalter angepasst, steigen wird. Damit würde ein Neurentner im Jahr 2018 je nach Lage der Dinge eine höhere Zurechnungszeit erhalten und damit auch eine höhere Erwerbsminderungsrente. Die letzte Änderung der Zurechnungszeit fand zum 01.07.2014 statt. Dort wurde die Zurechnungszeit vom 60. Lebensjahr auf das 62. Lebensjahr anhoben.
Zurechnungszeit erhöht die Rente!
Die Zurechnungszeit ist eine Anrechnungszeit, bei der dem Versicherten im Rentenfall fiktive Entgeltpunkte gemessen am durchschnittlich erzielten Einkommen und den Entgeltpunkten auf dessen Rentenkonto gut geschrieben wird. Wissenswertes zum Thema Zurechnungszeit können Sie hier nachlesen!
Die sofortige Anhebung der Zurechnungszeit auf das 65.Lebensjahr: nun doch anders?
Geht es nach dem Willen der möglichen Jamaika-Koalition, würde ab 2018 für Neurentner bei der Erwerbsminderungsrente wieder etwas anderes gelten. Die Zurechnungszeit soll dann mit einem Schlag sofort auf das 65. Lebensjahr berechnet werden. Mit positiven Auswirkungen auf die Rentenhöhe. So die neuen Informationen aus den Stuttgarter Nachrichten.
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Fazit!
Presse, Funk und Internet überschlägen sich täglich mit neuen Informationen zur gesetzlichen Rente. Dass die EM-Rente finanziell verbessert werden muss, liegt auf Grund der sehr niedrigen Durchschnittsrenten auf der Hand. Für viele Betroffene droht der soziale Abstieg oder schlimmer noch die Armut. Wer aber jetzt auf die neuen Überlegungen setzt und bis 2018 abwartet, sollte sich im Klaren sein, dass erst ein neues Gesetz Rechtsklarheit-und Sicherheit schafft.
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente habe.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.