Variante 1 zur Mütterrente 2
Am 18.04.2018 berichtete die „Märkische Allgemeine“, dass der Bundesarbeitsminister Heil Alternativmodelle für die Mütterrente 2 prüfen lässt. Unter anderem eine Regelung, die deutlich von den Vorgaben im Koalitionsvertrag abweicht. Die halbe Mütterrente 2 für alle! Um was geht es?
Variante 1 zur Mütterrente 2 sozusagen. Jetzt kommen viele Versionen auf den Tisch, sollte man gut unterrichteten Reportern Glauben schenken, die es wieder aus Koalitionskreisen gehört haben wollen. Es geht wohl um eine ungewöhnliche Abweichung beim Koalitionsvertrag.
Mütterrente 2
- aktuellen und rechtlichen Überblick zur Mütterrente 2 (Rentenpakt 13.07.2018)
- verständlich erklärt und sofort anzuwenden
Variante 1 zur Mütterrente 2: Der halbe Rentenpunkt für alle!
Für diejenigen Eltern der Kinder, die vor 1992 Kinder erzogen haben, soll es nunmehr einen halben Entgeltpunkt mehr geben. Und zwar für alle Versicherten. Damit wäre gesichert, dass es keine juristischen Schwierigkeiten mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz gibt. Wir hatten davon berichtet, dass der Bundesarbeitsminister bei der Umsetzung der Mütterrente 2 wie geplant rechtliche Probleme zu lösen hat.
Es ist geplant, dass die neue Mütterrente nur die Eltern bekommen, die 3 oder mehr Kinder vor 1992 geboren haben. Angeblich prüfe das Bundesarbeitsministerium mehrere Varianten der Umsetzung der Mütterrente 2.
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Der Bundesminister Heil kündigt an, die Verfassung in der Frage der Mütterrente 2 zu beachten.
Variante 1 zur Mütterrente 2: Gegenwind von der Deutschen Rentenversicherung
Bei der Umsetzung der Mütterrente 2, wie sie im Koalitionsvertrag steht, gibt es erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Der administrative Aufwand sei für die Deutsche Rentenversicherung problematisch, so eine „Äußerung“ der Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach.
Die Kosten für das Alternativmodell Variante 1 zur Mütterrente 2 kostet wohl auch nicht mehr, als die geplante Mütterrente. Dann würden rund 9,5 Millionen Anspruchsberechtigte von der Ausweitung profitieren.
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Variante 1 zur Mütterrente 2: Die Sau die durch das Dorf getrieben wird!
Wahrscheinlich wird es noch viele solcher Nachrichten von angeblich gut informierten Kreisen geben. Letztendlich wird uns Licht ins Dunkel der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bringen. Bis dahin müssen wir uns alle in Geduld üben. Spekulationen helfen wenig, da damit die Betroffenen nicht weiter verunsichert werden.
Fazit
Die Mütterrente 2 kommt so, wie sie im Gesetz stehen wird. Möglicherweise ganz anders, als viele denken. Wenn es gerecht zugehen sollte, müssten alle Betroffenen davon profitieren.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.