Verdienstgrenze Minijob wird auf 520 € angehoben
Das Bundeswirtschaftsministerium will die Verdienstgrenze für Minijobs an die allgemeine Lohnentwicklung anpassen. Dadurch soll die Entgeltgrenze von derzeit 450 Euro auf über 500 Euro erhöht werden. In Deutschland gibt es derzeit rund 7,6 Millionen Minijobber. Viele von ihnen sind Rentnerinnen und Rentner. Seit 2013 gibt es die 450€ bei der geringfügigen Beschäftigung. Diese Grenze soll nunmehr angehoben werden.
Die Verdienstgrenze Minijob wird auf 520€ angehoben, so die aktuellen Informationen vom 15.10.2021 , die aus dem Internet zu erfahren waren. Unter dem Minijob versteht man die geringfügige Beschäftigung. Diese ist im Gesetz in drei Varianten vorgesehen.
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Von einem Minijob oder besser geringfügige Beschäftigung spricht man, wenn der Beschäftigte entweder:
- ein regelmäßiges Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung von nicht mehr als 450€ monatlich erhält oder
- die Beschäftigung innerhalb eines Kalendermonats auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist oder im voraus vertraglich begrenzt ist (Stichwort Saisonarbeitskräfte) oder
- die geringfügige Beschäftigung in privaten Haushalten nach § 8a SGB IV.
Hubertus Heil verkündete am 29.01.2022: Minijob wird zum 01.10.22 auf 520€ angehoben
Die neuesten Zahlen belegen es, einige Rentnerinnen und Rentner gehen neben der Rente noch auf Minijobbasis arbeiten. Sie wird es sicher freuen, wenn sie jetzt statt 450 € monatlich nunmehr 520€ steuerfrei dazuverdienen dürfen.
Verdienstgrenze Minijob wird auf 520€ angehoben: Grund der Anhebung
Der Grund für die Anhebung durch den Wirtschaftsminister sind die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Peter Altmaier hat bekräftigt, die Entgeltgrenze zu dynamisieren. Dass heißt, sie soll an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst werden. Die Verdienstgrenze war 2013 zuletzt angehoben worden. Zuerst war eine Kopplung der Verdienstgrenze an die gesetzlichen Regelungen des Mindestlohnes vorgesehen.
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Der Bundeswirtschaftsminister will aber diese Kopplung nicht, weil damit vermieden werden soll, dass es sich bei den Minijobs um prekäre Arbeitsverhältnisse handeln soll. Nach der allgemeinen Lohnentwicklung der Jahre 2013 bis 2019 dürfte die Minijobgrenze auf sogar über 500€ angehoben werden. Die Abstimmungen mit dem Bundesarbeitsministerium laufen aktuell. Es ist davon auszugehen, dass die geplante Erhöhung noch in 2019 kommen wird.
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Fazit
Der Minijob oder die geringfügige Beschäftigung ist für viele Rentenbezieher in Deutschland eine wichtige Einnahmequelle. Ob aus finanzieller Not wegen niedriger Renten oder einfach um beschäftigt zu sein. Die betroffenen Rentner werden sich sicher freuen können, wenn sie nochmals monatlich 70 € steuerfrei dazuverdienen können. Natürlich nur, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben zum Minijob nach §§ 8, 8a SGB IV einhalten.
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