Verzögerungen bei der Mütterrente 2
Am 05.07.2018 ist das Ende der Haushaltsberatungen im Bundestag. Heute beginnt die Sommerpause. Eigentlich wollte Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, den Gesetzesentwurf für sein 1. Rentenpaket vorlegen. Es soll zum 01.01.2018 in Kraft treten. Jetzt ist zu lesen, dass es wohl erst nach der Sommerpause was mit dem Gesetzesentwurf wird. Warum? Die Kanzlerin Frau Merkel möchte nach dem wochenlangen Gezerre um die Asylpolitik nicht noch eine Rentendiskussion in Deutschland haben.
Verzögerungen bei der Mütterrente 2, weil die Bundeskanzlerin Merkel nach den Asylstreit keine weitere Rentendebatte in Deutschland möchte. Es geht vor allem um das Projekt mit der Mütterrente. Damit gerät der gesamte Zeitplan bis zum Starttermin 01.01.2019 in Gefahr.
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Verzögerungen bei der Mütterrente 2: Das erste Rentenpaket
Angeblich soll der Referentenentwurf des ersten Rentenpakets des Hubertus Heil im Kanzleramt schon vorliegen. Eigentlich sollte der Gesetzgebungsprozess damit in Gang gesetzt werden.
In diesem sind 4 Punkte beschrieben:
- Ausweitung der Kindererziehungszeiten für Erziehende, die 3 oder mehr Kinder vor 1992 geboren haben,
- die doppelte Haltelinie, um das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent zu halten und die Beiträge zur Rente nicht über 20 Prozent steigen sollen,
- die Ausweitung der Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente und
- die Verbesserung im Midi-Job Bereich um Geringverdiener bei den Rentenbeiträgen zu entlasten, die Grenze soll 2019 von derzeit 850 Euro auf 1300€ im Monat angehoben werden.
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Verzögerungen bei der Mütterrente 2: Heil macht Druck
Der Referentenentwurf soll wohl da sein. Dieser wird jetzt zur Abstimmung in verschiedene Ministerressort eingebracht. Der Zeitplan ist durch den Koalitionsvertrag vorgegeben. Das eigentliche Gesetzgebungsverfahren soll dann nach der Sommerpause im September 2018 stattfinden. Ziel ist, dass die Gesetze im Januar 2019 ihre Wirkung entfalten. Heil will seine Pläne noch vor der Sommerpause vorlegen.
Verzögerungen bei der Mütterrente 2: Die Rentenversicherung braucht Zeit
Damit die neuen Regelungen umgesetzt werden, braucht die Deutsche Rentenversicherung einfach Zeit. Ihre Datenverarbeitungssysteme müssen den neuen Regelungen angepasst werden. Das geht nicht so schnell, wie oft gewünscht. Allein die Probleme mit der doppelten Haltelinie sind schwer zu programmieren. Sollte die Rentenversicherung dann ihre Monatsreserven aufgebraucht haben, muss zur Gegenfinanzierung frisches Geld in die Rentenkasse. Heil will hierfür Geld im Sinne der Demografievorsorge ansparen. Wir dies technisch und rechtlich funktionieren soll, ist noch unklar.
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Verzögerungen bei der Mütterrente 2: Die Mütterrente 2
Die neue Mütterrente 2 kostet richtig Geld. 3,7 Milliarden Euro sollen es jedes Jahr sein, die zur Finanzierung der Ausweitung der Kindererziehungszeiten aufgebracht werden müssen. Im Referentenentwurf soll wohl die Mütterrente so vereinbart sein, wie sie im Koalitionsvertrag steht. Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder geboren haben, erhalten dann ein Jahr zusätzlich an Kindererziehungszeit angerechnet.
Sollte diese Regelung wirklich so kommen, gibt eine Klagewelle ungeahnten Ausmaßes. Die Kanzlerin hat dann ihre Rentendebatte. Im Gesetzgebungsverfahren wird diese Ungerechtigkeit dann mit zahlreichen Wortmeldungen zu spüren sein. Dagegen wäre der heilsche Vorschlag mit 6 Monaten Erziehungszeit für alle Mütter die vor 1992 Kinder geboren und erzogen haben, der Weg der die betroffenen Versicherten halbwegs befrieden könnte.
Verzögerungen bei der Mütterrente 2: Die neue Zurechnungszeit
Die Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente mit Ausdehnung der Zurechnungszeit muten daher mit 100 Millionen Euro Kosten im Jahr vergleichsweise billig an. Die Zurechnungszeit soll bis zum geltenden Renteneintrittsalter ausgedehnt werden. Welches das ist, ist noch völlig offen. Ist es die individuelle Regelaltersgrenze oder die Regelaltersgrenze bis zum 67. Lebensjahr.
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Fazit
Vieles ist offen. Erst wenn der Referentenentwurf der Öffentlichkeit zugänglich ist, können alle offenen Fragen beantwortet werden. Fragen, die Millionen von Mütter, brennend interessieren. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de bleiben an der Mütterrente 2 dran.
Ja, ich möchte wissen, ob ich einen Anspruch auf meine Mütterrente habe!
Mütterrente 2
- aktuellen und rechtlichen Überblick zur Mütterrente 2 (Rentenpakt 13.07.2018)
- verständlich erklärt und sofort anzuwenden