Vorsicht Steuerfalle: Deutsche Rentner im Ausland
Viele Rentnerinnen und Rentner leben im Ausland und wollen es sich gut gehen lassen. Was sie aber nicht wissen, wenn sie ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland aufgeben und ins Ausland verziehen, greift Vater Staat ordentlich zu. Denn dann können die Rentenbezieher bestimmte steuerliche Privilegien verlieren, wenn sie im Ausland leben. Unter anderem den Grundsteuerfreibetrag. So dass sogar Kleinstrenten besteuert werden können. Und keine Sorge, dass für Sie zuständige Finanzamt Neubrandenburg erfährt sehr schnell, ob Sie im Ausland leben oder nicht. Die Meldungen und Abfragen bei den Meldebehörden gehen dort ein. Und dann wird genau geprüft. Und Steuerbescheide erstellt und Steuernachzahlungen verlangt. Und diese Forderungen können schnell in die Tausende gehen! Wir sagen Ihnen, was zu tun ist, damit Sie nicht in diese Steuerfalle tappen.
Vorsicht Steuerfalle: Deutsche Rentner im Ausland.
Vorsicht Steuerfalle: Deutsche Rentner im Ausland. Was ist das Kernproblem? Hier die kurze Erklärung!
Seit 2005 melden alle Rentenversicherungsträger, private Lebensversicherer und berufsständische Versorgungswerke sämtliche von ihnen geleisteten Rentenzahlungen an eine zentrale Erfassungsstelle, auf dem das Finanzamt Zugriff hat. Die deutsche Grundlichkeit hat seinen Grund. Renten sind steuerpflichtig, seit 2005 auch Renten, die ins Ausland gezahlt werden!!!
Sorglos-Paket Rente planen plus Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das drei in einem Paket mit Sparvorteil!
- Rente beantragen und planen und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
Der Rentenbezieher mit Wohnsitz im Inland wird durch sein Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung zu machen. Für den Auslandsrentner macht dies das Finanzamt Neubrandenburg, wenn diese Rentner ausschließlich Altersbezüge haben.
Achtung Steuerfalle beschränkte Steuerpflicht: Rentenbezieher mit Wohnsitz im Ausland
Bei Rentnerinnen und Rentner die im Ausland leben und von einer inländischen Stelle eine Rentenleistung beziehen, wird das Finanzamt Neubrandenburg von Amts wegen tätig. Ohne dass der Rentner der im Ausland lebt jemals eine Aufforderung bekommt, eine Steuerklärung abzugeben.Die Steuerfestsetzung nimmt das Finanzamt selbstständig vor. Auf Grund der vom Rentenversicherungsträger gemeldeten Daten im Rahmen einer Amtsveranlagung. Das Finanzamt schätzt die Steuerschuld anhand der Daten der Rentenversicherung. Eine teure Rentenfalle!
Vorsicht Steuerfalle: Deutsche Rentner im Ausland: Auslandsrentner im Netz der deutschen Steuerspinne gefangen
Viele Deutsche im Ausland erleben oft eine böse Überraschung, wenn das Finanzamt auf einmal die Rentenleistung pfändet, weil Steuerschulden aufgelaufen sind.
Da rutscht so manchen Rentner sprichwörtlich der Pool-Cooktail aus der Hand, wenn auf dem Bankkonte nur noch die Hälfte der Rente ankommt. Sie werden dann Steuerbescheide zugestellt bekommen, auch ins Ausland. Wer nur die Wintermonate im sonnigen Süden verbringt, bleibt weiter der unbeschränkten Steuerpflicht unterworfen. Wer aber seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt, bekommt wohl oder Übel, wenn er nicht vorher die Weichen richtig gestellt hat, riesen Probleme.
Neu Beratung Rente und Steuern
Weniger Steuern, mehr Rente
- Rentensteuer Check
- Rentenspar-Beratung
- Steuerberatung Rente + Arbeit
- Klarheit in Sachen Rente und Steuern
Schuld daran ist die beschränkte Steuerpflicht.
Die Steuerfalle in deren Netz die Betroffenen gefangen sind, isz folgende:
Wer der beschränkten Steuerpflicht unterliegt, wird vom Finanzamt höher besteuert als ein vergleichbarer Steuerzahler mit Wohnsitz in Deutschland.
Der Grund liegt darin dass die Betroffenen:
- keinen Anspruch auf den Grundsteuerfreibetrag haben = 2021 = 9.744€,
- für Verheiratete gilt das Steuersplitting nicht, sie werden wie Single versteuert,
- es können keine Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden,
- keinen Abzug für Handwerkerleistungen und
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
- der steuerpflichtige Teil der Rente wird vom ersten Euro an Steuerpflichtig- es fallen also vom ersten Euro Rentenleistung Steuern an ( im Inland erst ab 9.744 € zu versteuerndes Renteneinkommen = Stand 2021).
Vorsicht Steuerfalle: Deutsche Rentner im Ausland: Ausweg unbeschränkte Steuerpflicht beantragen
Der Schock über die Steuerforderung im Rentenbescheid wird tief sitzen. Aber die Betroffenen können noch handeln.
Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen und unbeschränkte Steuerpflicht beantragen?!
Sie können oder müssen sogar gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen. Und dann gegebenenfalls einen Antrag stellen auf unbeschränkte Steuerpflicht. Und zwar machen Sie dies beim Finanzamt Neubrandenburg. Stellen Sie einen Antrag auch für die Zukunft auf unbeschränkte Steuerpflicht. Dann werden Sie so behandelt, als ob Sie mit Ihrem Einkommen in Deutschland leben.
Der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht macht aber nur Sinn, wenn Ihre gesamten Einkünfte zu mindestens 90 Prozent im jeweiligen Veranlagungsjahr ( Welteinkommen) der deutsche Einkommenssteuer unterliegen und Sie keine ausländischen Einkommen haben, die höher als der jeweils für das Veranlagungsjahr geltende Grundsteuerfreibetrag sind.
Für den Fall, dass die unbeschränkte Steuerpflicht greift, gelten für Sie wieder der Grundfreibetrag und der Sonderabgabenabzug oder Vorsorgeabzug von dem Renteneinkommen.
Vorsicht Steuerfalle: Deutsche Rentner im Ausland: Betriebsrentner mit Wohnsitz im Ausland
Für Firmenpensionäre mit Wohnsitz im Ausland gilt bei der beschränkten Steuerpflicht eine Ausnahme. Diese Rentenbezüge gelten bei der beschränkten Steuerpflicht wegen dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber als abgegolten. Bezieht der Werkpensionär aber noch neben der Firmenrente eine gesetzliche Altersrente aus Deutschland unterliegt diese auch der beschränkten Steuerpflicht. Dann wird bei Antrag unbeschränkter Steuerpflicht die Werkpension in die deutsche Veranlagung einbezogen. Die Steuererklärung ist bei dem Finanzamt abzugeben, bei dem der Arbeitgeber geführt wird.
Vorsicht Steuerfalle: Deutsche Rentner im Ausland: vor Wohnsitzverlagung in Ausland Beratung einholen
Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de können nur jeden Ruheständler raten, der seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen will, eine Steuerberatung aufzusuchen oder das Finanzamt kontaktieren. Spätestens dann, wenn das Finanzamt Ihre Rente wegen Steuerschulden, die Sie nicht kennen, pfändet, sollten Sie sofort reagieren.
Neu Beratung Rente und Steuern
Weniger Steuern, mehr Rente
- Rentensteuer Check
- Rentenspar-Beratung
- Steuerberatung Rente + Arbeit
- Klarheit in Sachen Rente und Steuern