Vorzeitiger Ruhestand: So klappt es mit der Rente mit 63
Den Ruhestand planen, mit der Rente mit 63. Vorzeitig in Rente gehen will gut durchdacht sein. Viele Menschen werden auch im Jahr 2020 wieder vor der Regelaltersrente in eine vorgezogene Rente gehen. Oft mit 63 oder etwas später! Was Sie wissen müssen ist, dass der Rentenbeginn mit 63 Jahren eine niedrigere Rente bedeutet, als wenn Sie regulär in Rente gehen würden. Oftmals ist diese schon niedrigere Rente noch mit Abschlägen verbunden. Für einige Versicherte gibt es aber die Möglichkeit, dennoch mit entsprechenden Versicherungsjahren auch ohne Abschläge in Rente zu gehen. Oder wer es sich finanziell leisten kann, auch mit glatt 63 Jahren und ohne Abschläge. Stichwort Rückkauf der Abschläge durch besondere Beiträge zur Rentenkasse vor dem Rentenbeginn. Wichtig ist unter anderem, dass die Versicherten ihren Ruhestand gut planen und sich auch gut beraten lassen. Die Rechtsanwälte und Rentenberater vom Team rentenbescheid24.de haben Erfahrung in der Rentenplanung und dem vorzeitigen Rentenbeginn aus tausenden Beratungen, Rentenplanungen und vielen Vertretungsfällen rund um die Altersrente und den vorzeitigen Ruhestand. Nutzen Sie diese Erfahrungen für Ihre Rente mit 63 oder den vorzeitigen Ruhestand! Buchen Sie einfach unser Beratungsangebot! Lesen Sie unseren Ratgeber mit allen wichtigen Informationen rund um den vorzeitigen Ruhestand und Ihre Rente mit 63.
Ihr vorzeitiger Ruhestand: So klappt es mit der Rente mit 63 ist eines unserer Schwerpunktenthemen in der Rechtsberatung von www.rentenbescheid24.de.
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Los geht es! Viele können und wollen früher in Rente gehen. Für die meisten Versicherten ist der Renteneintritt ein extrem wichtiger Termin. Der Rentenbeginn markiert einen neuen Lebensabschnitt. Oft fern von jeglichem Stress auf Arbeit und dem Blick auf die eigenen Interessen, der Familie, dem Partner usw. Wer 1954 geboren ist, kann im Jahr 2020 mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Kalendermonaten die Regelaltersrente beanspruchen.
„Geheimtipp“ von rentenbescheid24.de
Wer 1954 geboren ist und noch vor dem 01.01.2007 einen Altersteilzeitvertrag geschlossen hat, konnte mit Vollendung des 65. Lebensjahres ohne weitere zusätzliche Kalendermonate in die reguläre Rente gehen (Regelaltersrente). Die Vertrauensschutzregelung des § 235 SGB VI macht es noch möglich. Wer nach dem 31.12.1954 geboren ist, kann diese Regelung nicht mehr für sich in Anspruch nehmen.
Vorzeitiger Ruhestand: So klappt es mit der Rente mit 63: Viele können früher/vorzeitig in Rente gehen
Wenn es nur den regulären Rentenbeginn mit der Regelaltersrente gäbe, wäre es relativ einfach. Aber diese besondere Altersgrenze ist keine starre Grenze! Der Versicherte kann auch vor dieser Regelaltersgrenze schon vorher in Rente gehen. Dabei spielen die Wartezeiten von 35 Jahren oder 45 Jahre eine wichtige Rolle. Denn wer 35 Jahre Wartezeit und das Lebensalter von 63 Jahren erreicht hat, kann schon mit der Rente mit 63 in den wohlverdienten Ruhestand gehen, dann meist mit Abschlägen.
Rente mit 63 ein Sammelbegriff für viele Arten von gesetzlichen Renten!
Was oft vergessen wird! Hinter dem Begriff Rente mit 63 verbirgt sich ein Sammelsurium von verschiedenen Rentenarten. Diese sind:
- die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit),
- die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit),
- die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (35 Jahre Wartezeit und Grad der Behinderung 50) und
- was viele vergessen, die Erwerbsminderungsrente, die auch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden kann, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
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Wer im Jahr 2020 das 63. Lebensjahr vollendet und die 35 Jahre Wartezeit erfüllt hat, kann in die vorzeitige Rente gehen. Dann, wie schon erwähnt, meist mit Abschlägen. Wer aber im Jahr 2020 die 45 Jahre Wartezeit erreicht hat und 63 Jahre und 10 Kalendermonate alt ist, kann hingegen abschlagsfrei in Rente gehen. Sie sehen, dass für die abschlagsfreie Rente, das Lebensalter ab dem Geburtsjahr 1953 um jeweils 2 Kalendermonate ansteigt.
Tipp der Rentenberater von rentenbescheid24.de
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie früher in Rente gehen wollen, buchen Sie bequem die Online-Rentenberatung von rentenbescheid24.de auf www.rentenbescheid24.de oder nutzen Sie unsere Kontaktadresse: kontakt@rentenbescheid24.de.
Die grundlegenden Infos zur abschlagsfreien Rente ab dem 63. Lebensjahr oder der Rente mit 63 mit Abschlägen können Sie nachlesen, wenn Sie den jeweiligen Link folgen. Wissenswertes zum Thema der Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie hier nachlesen!
Vorzeitiger Ruhestand: So klappt die Rente mit 63: Die wichtigsten Tipps zur Rente mit 63 von den Rentenberatern von rentenbescheid24.de
Tipps zur Rente mit 63/vorzeitigen Rente
- Wer will, und die Voraussetzungen erfüllt, kann früher in Rente gehen, es gibt keinen Zwang bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten, der Versicherte muss aber mindestens 35 Jahre Wartezeiten erreicht haben,
- wer vorzeitig in Rente gehen will, sollte die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag beachten, es gibt bei Altersrenten vor der Regelaltersgrenze keine automatisches Ende des Arbeitsverhältnisses,
- Wer vorzeitig in Rente gehen will, muss in der Regel mit einer niedrigeren Rente auskommen, diese kann noch niedriger werden, wenn die Rente Abschläge hat,
- Wer mit 45 Jahren Wartezeit in die vorzeitige Rente ab 63 Jahre gehen will (bitte beachten: ab 63 Jahre und nicht mit 63 Jahren, Renteneintrittsalter steigt an!!!), muss keine Abschläge in Kauf nehmen,
- Bei Versicherten, die eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen für sich beanspruchen wollen, gelten besondere Regelungen des Rentenbeginns mit oder ohne Abschläge, der vorzeitige Rentenbeginn ist bei dieser Rentenart schon unter dem 63. Lebensjahr möglich, dann aber mit Abschlägen oder abschlagsfrei, wenn das entsprechende Lebensalter für diese spezielle Rentenart erreicht ist und
- Wer will, kann neben der vorzeitigen Altersrente noch arbeiten und so seinen Ruhestand flexibel gestalten, die Flexirente macht es seit dem Jahr 2017 möglich, Stichwort Abschläge zurückkaufen oder neue flexible Hinzuverdienstgrenzen bei der Anrechnung von Hinzuverdienst auf die vorzeitige Altersrente!
Geheimtipp Erwerbsminderungsrente
Oft wird vergessen, dass die Rente wegen Erwerbsminderung auch eine Rente ist, die den Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand einläuten kann. Oftmals ist diese gesetzliche Rente für den Versicherten günstiger! Weil die Erwerbsminderungsrente seit dem Jahr 2018 schrittweise durch die Ausweitungen der Zurechnungszeit erhöht wurden. Für das Jahr 2018 wurde die Zurechnungszeit vom 62. Lebensjahr (galt ab 01.07.2014) zum 62. Lebensjahr und 3 Kalendermonate angehoben.
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Im Jahr 2019 wurde die Zurechnungszeit nochmals auf das 65. Lebensjahr und 8 Kalendermonate ausgeweitet. Diese zeitliche Ausweitung hat zur Folge, dass die Erwerbsminderungsrente oftmals (deutlich) höher ausfallen kann, als eine vorzeitige Altersrente (sogar ohne Abschläge). Dabei wird auch vergessen, dass diejenigen Versicherten, die bei Rentenantrag schon 63 Jahre und älter sind, dann nur noch geringe, bis gar keine Abschläge mehr in der Erwerbsminderungsrente hinnehmen müssen!
Unser Tipp! Probeberechnung Altersrente versus Erwerbsminderungsrente
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Vorzeitiger Ruhestand: So klappt die Rente mit 63: Die Altersrente ab 63 Jahre mit 45 Jahre Wartezeit
Diese Altersrente, die eine vorzeitige Altersrente ist, nennt sich Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die Menschen, die sehr viele Versicherungsjahre nachweisen können ( besonders langjährig), können mit dieser Altersrente ohne Abschläge in Rente gehen.
Diese Altersrente gibt es seit dem Jahr 2012 in der aktuellen Fassung mit einem Lebensalter von 65 Jahren und 45 Jahren Wartezeit. Seit dem 01. Juli 2014 hat der Gesetzgeber für Geburtsjahrgänge vor 1953 einen abschlagsfreien Beginn mit glatt 63 Jahren und 45 Jahren Wartezeit eingeführt. Wer 1953 geboren wurde, kann erst mit 63 Jahren und 2 Kalendermonate in Rente gehen. Für jedes Jahr späteren Geburtsbeginn wird der Renteneintritt um 2 Monate in die Zukunft verschoben. Wer 1956 geboren ist, kann erst mit 63 Jahren und 8 Kalendermonate in diese abschlagsfreie Rente gehen.
Kein Abschlag- trotzdem geringe Rente!
Wer diese Altersrente vor der Regelaltersgrenze bezieht, bekommt keinen Abschlag. Die Rente ist dennoch geringer als eine Regelaltersrente, weil die meisten Versicherten dann bis zur Regelaltersrente nichts mehr in die Rentenkasse einzahlen. Und damit geringere Entgeltpunkte haben, als bei einer regulären Rente.
Rente zur gewünschten Zeit
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Aber trotzdem ist die Rente eine Geldleistung, die schon vor der Regelaltersrente gezahlt wird. Sie ist zwar meist geringer als die Regelaltersrente, mit etwas mehr Rentenpunkten. Aber die Summe aller vorzeitigen Rentenleistungen können es für den Versicherten wirtschaftlich attraktiv machen, die vorzeitige Rente in Anspruch zu nehmen, als solange zu warten, bis die Regelaltersrente beginnen würde.
Richard Rentner, am 01.05.1956 geboren, kommt mit seiner abschlagsfreien Rente ab dem 01.01.2020 monatlich auf 1.500€ Brutto. Würde er mit 65 Jahren und 9 Monate zum 01.03.2022 in Rente gehen (Geburtsjahrgang 1956) würde er auf 1.600€ Rente kommen. Macht eine Differenz von 100€ aus. In der Zeit vom 01.01.2020 bis zum 28.02.2022, also für 26 Kalendermonate, bekommt er insgesamt 39.000 € an Rentenleistungen ausgezahlt. Geht er erst zum 01.03.2022 in Rente, würde er 100€ mehr Rente bekommen. Richard würde dafür aber 39.000€ an Rentenleistungen aus der vorzeitigen Altersrente nicht gezahlt bekommen haben. Damit er diesen „Verlust“ mit der höheren Rente ab dem 01.03.2022 wettmachen kann, muss er mindestens 32 Jahre und 5 Kalendermonate noch leben, um mit der höheren Altersrente den Verlust an nicht gezahlten Rentenleistungen zu kompensieren. Niemand kann garantieren, dass unser Beispielsrentner Richard ab dem 01.03.2022 noch 32 Jahre lebt.
Die Versicherten müssen für diese abschlagsfreie Rente 45 Jahre Mindestversicherungszeiten nachweisen. Welche Zeiten dazu zählen, können Sie hier nachlesen!
Vorzeitiger Ruhestand: So klappt die Rente mit 63: Die vorzeitige Altersrente mit 63 und 35 Jahren Wartezeit
Diese Altersrente vor der Regelaltersrente nennt man auch Altersrente für langjährig Versicherte. Für diese vorzeitige Altersrente genügt es, wenn der Versicherte mindestens 35 Jahre Wartezeiten nachweist und 63 Jahre alt ist. Er kann, aber muss nicht, diese Altersrente in Anspruch nehmen.
Genau wie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte würde der Versicherte bei Rentenbeginn mit 63 Jahren deutliche Abschläge hinnehmen. Wenn unser Richard am 01.01.1957 geboren ist und die 35 Jahre Wartezeit nachweisen kann, würde er die Rente ab dem 01.01.2020 in Anspruch nehmen können. Aber mit 10,5 Prozent Abschlag. Sein regulärer Rentenbeginn wäre der mit 65 Jahren und 11 Kalendermonaten am 01.12.2022. Somit geht er am 01.01.2020 mit 35 Kalendermonaten früher in Rente. Macht pro Kalendermonat vorzeitigen Rentenbeginn 0,3 % Abschlag aus. Somit genau 10,5 Prozent (35 x 0,3).
Doppelter Verlust!
Für einen Altersrentner, der diese Altersrente in Anspruch nimmt, bedeutet dies rechnerisch einen doppelten Verlust gegenüber der Regelaltersrente:
- zum einen weniger Rente wegen vorzeitigen Rentenbeginn und
- von der niedrigeren Rente einen zusätzlichen Abschlag!
Wenn der Versicherte mit Geburtsjahrgang 1964 in die Rente für langjährig Versicherte im Jahr 2027 geht, würde er einen Abschlag von 14,4 Prozent hinnehmen müssen.
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
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- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Unser Versicherter muss für diese Altersrente eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren nachweisen. Alles Wissenswerte zu diesen 35 Jahren Wartezeit können Sie hier nachlesen!
Rentenplanung durch die Rentenberater von rentenbescheid24.de
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Vorzeitiger Ruhestand: So klappt die Rente mit 63: Die vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Wer schwerbehindert ist und die Mindestwartezeit von 35 Jahren erreicht hat, kann mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen in einen vorzeitigen Ruhestand / Rente gehen. Entweder mit Abschlägen oder ohne.
Wenn unser Richard Rentner am 01.01.1957 geboren ist, kann er abschlagsfrei am 01.12.2020 in diese Altersrente gehen. Der frühestmögliche Rentenbeginn wäre der 01.12.2017 gewesen, dann aber mit 10,8 Prozent Abschlägen.
Auch hier gilt das, was für die Mindestwartezeit von 35 Jahren gilt. Hier zum Nachlesen!
Schwerbehinderung muss bei Rentenbeginn vorliegen!
Neben den 35 Jahren Wartezeit muss der Versicherte bei Rentenbeginn nachweisen, dass er schwerbehindert ist. Dazu reicht der Mindest-GdB von 50 aus. Alles Wissenswerte hier zum Nachlesen!
Geheimtipp: Rente mit 60 nicht mehr möglich!
Eine Rente mit Beginn des 60. Lebensjahres für schwerbehinderte Menschen ist mit dem Geburtsjahrgang 1952 nach § 236 b Absatz 2 SGB VI nicht mehr möglich. Ausnahmsweise ist ein Rentenbeginn mit 60 dann noch für Versicherte möglich, wenn sie vor dem 01.01.1955 geboren sind und vor dem Jahr 2007 eine Altersteilzeitvereinbarung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen haben. Grundsätzlich ist ab dem Geburtsjahr 1955 (nach dem 31.12.1954 geboren) kein vorzeitiger Rentenbeginn mit 60 Jahren mehr möglich!
Vorzeitiger Ruhestand: So klappt die Rente mit 63: Mit der Flexirente weiterarbeiten
Der vorzeitige Ruhestand ist nicht jedermanns Sache. Es gibt viele Rentnerinnen und Rentner, die neben der Rente weiterarbeiten wollen oder müssen. Dabei geht es auch um die Frage, ob sie Verluste an Rente durch die vorzeitige in Anspruchnahme der Altersrente ausgleichen können. Diese Antworten gibt Ihnen die Flexirente und die Teilrente.
Alle Möglichkeiten der Flexi-Rente nutzen!
- Abschläge in der Rente umgehen
- Rente aufbessern
- Steuervorteile nutzen
Wer zum Beispiel eine Altersrente mit Abschlägen bezieht und mehr als 6.300€ Jahresverdienst hat, bekommt seine Altersrente nicht als Vollrente ausgezahlt. Da seine Tätigkeit weiter rentenversicherungspflichtig bleibt, bekommt er aus seiner Tätigkeit noch Entgeltpunkte für eine spätere Regelaltersrente zuerkannt. Sollte er also bis zur Regelaltersgrenze weiter dazuverdienen, würde er bezogen auf die Entgeltpunkte, die er aus seiner Rente wegen der Anrechnung des Hinzuverdienstes nicht ausgezahlt bekommt, bei der späteren Regelaltersrente keine Abschläge erhalten. Dies gilt für die Entgeltpunkte aus seinem Hinzuverdienst ebenso. Damit ein doppelter Gewinn- sozusagen.
Ob sich der weitere Hinzuverdienst neben einer vorgezogenen Rente wirklich lohnt, ist immer eine individuelle Betrachtungsweise. Dabei spielt auch die steuerliche Frage und die Lebenszeit eine erhebliche Rolle. Manchen reicht auch ein Minijob aus, um weiter zu arbeiten.
Unser Tipp! Rechnen Sie mit den Profis von rentenbescheid24.de. Macht es Sinn weiterzuarbeiten oder nicht! Wir sagen Ihnen, wie sich ein Hinzuverdienst auf eine spätere Regelaltersrente für Sie auswirkt. Nutzen Sie unser Paket Rente berechnen!
Lassen Sie sich beraten- Es kann sich für Sie lohnen!
Lassen sich sich auf jeden Fall für Ihren Rentenbeginn mit der Rente mit 63 beraten. Entweder durch die Deutsche Rentenversicherung oder durch einen unabhängigen und gerichtlich zugelassenen Rentenberater. Es kann sich für Sie lohnen. Damit Sie sicher und ohne Sorgen Ihren Ruhestand erreichen! Nutzen Sie unsere Online-Beratung von rentenbescheid24.de. Rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche: www.rentenbescheid24.de.
Ja, ich möchte meinen Rentenbeginn mit den Rentenberatern von rentenbescheid24.de planen!
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