Wann kann ich in Rente gehen
Wann kann ich in Rente gehen? Diese Frage stellen sich die Menschen, die sich mit ihrem Ruhestand beschäftigen. Die Fragen rund um die Rente sind eines der Schlüsselthemen, um die es im Alter geht. Neben den Finanzen spielen persönliche Wünsche und Bedürfnisse der zukünftigen Rentner eine erhebliche Rolle. Wir berichten aus unserem Beratungsalltag, wie individuell die Sachverhalte zur Rente in Wahrheit sind.
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Wann kann ich in Rente gehen, ist eine Frage, die sich nicht mit einem Satz beantworten lässt. Wer sich heute mit diesem Thema beschäftigt, informiert sich erst einmal. Wo? Im Internet, bei Arbeitskollegen und gegebenenfalls bei der deutschen Rentenversicherung. Man erhält Zahlen, Fakten und Hinweise. Aber stimmen diese Details auch wirklich als Antworten auf die brennenden Fragen? Im Internet sind Millionen Beiträge zum Thema Rente enthalten. Mit Tabellen und Rentenrechnern gibt es eine wahre Lawine von Informationen.
Wann kann ich in Rente gehen?
Oft erscheinen unsere Kunden mit einigen Informationen aus dem Internet oder der Zeitung zu uns. Sie sind mit diesen Details oft überfordert und können die rechtlichen Hintergründe nicht einschätzen. Dabei geht es in der Regel, um solche Fragen: Wann kann ich in Rente gehen? Wie hoch ist der Abschlag? Kann ich auch ohne Abzug in Rente gehen? Was ist, wenn ich krank werde im Alter? Reicht die Rente aus? Wie viel kann ich neben der Rente dazuverdienen? Wie lange muss ich noch arbeiten? Kann ich früher in Rente gehen?
Beratung „Früher in Rente gehen“
So gelingt der früher Rentenbeginn!
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Bei dem Thema Rente fragt sich der Kunde nicht, wie die Rentenart eigentlich heißt, in die er später einmal gehen wird. Da werden massenhafte Beschreibungen angeboten, mit denen der Betroffene nichts anfangen kann. Die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Einen Überblick finden Sie hier!
Dahinter verbergen sich für unseren Beratungskunden oft nur solche Begriffe wie die Rente mit 63 mit oder ohne Abschlag oder eine Frührente wegen Krankheit oder Behinderung. Selbst bei dem Begriff Erwerbsminderungsrente, welcher seit 2001 als Rechtsbegriff gilt, wird oft der Begriff Erwerbsunfähigkeitsrente oder Berufsunfähigkeitsrente verwandt. Dabei sind diese Renten rechtlich sehr unterschiedlich.
Wann kann ich in Rente gehen: Ein typischer Praxisfall!
Wir erhielten einen Anruf einer Kundin, mit der Bitte einen Hausbesuch zur Beratung in einer Rentenangelegenheit durchzuführen. Unsere Kundin ist auf Grund eines Schlaganfalles seit längerer Zeit auf einen Rollstuhl angewiesen und kämpft sich so langsam wieder in das Leben zurück. Sie bezieht Krankengeld und bekam von der Krankenkasse die Aufforderung eine Reha oder einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zustellen.
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Sie hatte Angst, dass sie wegen der Erwerbsminderungsrente, die noch nicht bewilligt ist, einen Abschlag erhält. Diese Möglichkeit hat sie durch Zeitungsartikel und im Internet erfahren. Das besondere bei ihr ist, dass sie im Dezember 2017 „eigentlich“ abschlagsfrei in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen kann. Umgangssprachlich ist dies die abschlagsfreie Rente ab 63 mit 45 Jahren Wartezeit.
In ihrer aktuellen Rentenauskunft konnten wir bestätigen, dass sie die abschlagsfreie Rente im Dezember erreichen kann. Was eine Rentenauskunft ist, erfahren Sie hier.
Aber für sie gab es noch eine gute Nachricht. Sollte die Erwerbsminderungsrente durch die Deutsche Rentenversicherung bewilligt werden, kann sie diese Frührente ebenfalls ohne Abzüge bekommen. Die Besonderheit bei ihr ist, dass sie schon mehr als 35 Jahre Wartezeit hinter sich hat und das 63 Lebensjahr bei Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente erreichen wird. Dann gibt es den befürchteten Abschlag in dieser Rente auch nicht mehr. So steht es im § 77 Absatz 4 SGB VI.
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Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen reicht es zurzeit leider nicht. Unsere Mandantin hat das entsprechende Lebensalter für den abschlagsfreien Beginn der Altersrente noch nicht erreicht. Diese Informationen haben wir auf Grund der persönlichen Situation und der rechtlichen Voraussetzungen im Gesetz herausgefiltert und unserer Mandantin geholfen, die kleinen aber feinen Unterschiede im Rentenrecht in ihrer Situation zu verstehen. Unsere Mandantin wünschte daraufhin von uns eine Begleitung und Betreuung in allen anstehenden Fragen, die im Zusammenhang mit ihrer Rente stehen. Es geht vor allem um die Absicherung von Sozialleistungen, wie das Krankengeld und nach dessen Ablauf über die Nahtlosigkeitsregelungen das Arbeitslosengeld 1. Dies für den Fall, dass über den Erwerbsminderungsrentenantrag noch nicht positiv entschieden worden ist.
Die Frage, wann kann ich in Rente gehen, ist, wie man sieht, nicht einfach so zu beantworten. Das Rentenrecht und die angrenzenden Rechtsgebiete geben viele Antworten auf die Frage, wann tatsächlich ich in Rente gehen kann.
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Unser Fazit!
Wie unser Praxisfall zeigt. Fragen zum Thema Rente sind nicht einfach zu beantworten. Wer in Rente gehen will, möchte genaue Antworten haben. Es geht immer um individuelle Lebenssachverhalte. Daher sollten allgemeine Informationen zu den eigenen Rentenfragen immer mit einiger Vorsicht genossen werden. Eine genaue Prüfung Ihrer Rentenfragen ist daher notwendig.
Ja, ich buche das Sorglos-Paket und lass mir meine Rente professionell ausrechnen!