Wann soll ich in Rente gehen
Wer als Kunde zu der Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei von rentenbescheid24.de kommt, stellt meistens die wichtigste Frage: Wann soll ich in Rente gehen? Danach zumeist die Fragen, wie hoch wird meine Rente sein, wie hoch sind meine Verluste, wenn ich vorzeitig in Rente gehe? Oft geht es auch darum, was der Versicherte neben der Rente dazuverdienen kann. Fragen über Fragen. Wir geben einen Überblick zu diesen Fragen. Und zeigen, was sich 2018 in der Rente so ändern wird.
Wann soll ich in Rente gehen oder besser, wann kann ich in Rente gehen? Darüber gibt es viele Informationen im Internet, Zeitungen und Info-Portalen. Allen ist gemein, dass sie nur vage darüber etwas sagen, ob und wann jemand in Rente gehen kann. Das Thema, wann der Versicherte in Rente gehen kann, ist von vielen Faktoren abhängig.
Sie fragen - der Rentenberater antwortet
- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater
Wann soll ich in Rente gehen: wann will ich überhaupt in Rente gehen?
Die Entscheidung überhaupt in Rente gehen zu wollen, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Dabei geht es hauptsächlich um folgende Entscheidungskriterien:
- möchte ich im Alter noch weiter arbeiten, weil es mir Spaß macht?
- muss ich im Alter weiter arbeiten, weil ich das Geld brauche?
- möchte ich meine freie Zeit mit meiner Familie/Partner verbringen?
- bin ich gesund genug, um weiter zu arbeiten?
- muss ich in Rente gehen, um einen Familienangehörigen zu pflegen?
- kann ich ab einem gewissen Lebensalter in meinem Job überhaupt noch arbeiten, weil dieser so anstrengend ist?
- zwingt mich mein Arbeitgeber zur Rente, weil er mich loswerden will, oder weil er Personal abbauen will,
- möchte ich vielleicht etwas völlig anderes machen und mich ohne finanzielle Sorgen am gesellschaftlichen Leben beteiligen?
So oder so können die Entscheidungen für einen Renteneintritt aussehen.
Wann soll ich in Rente gehen: die möglichen Altersrenten
Bevor Sie die Entscheidung treffen, wann die Rente starten soll, muss geprüft werden, welche Rente überhaupt für Sie zutreffend ist. Ist es die Rente mit 63 oder die „neue“ abschlagsfreie Rente ab 63, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder die Rente mit 65 Jahren und 45 Jahren Wartezeit oder die klassische Regelaltersrente? Wenn Sie krank sind und nicht mehr arbeiten können, kann es auch die Erwerbsminderungsrente sein. Was man sich nicht aussuchen kann, ist der Beginn einer Hinterbliebenenrente, weil der Tod ein Ereignis ist, was in den meisten Fällen nicht steuerbar ist.
Initiative für Deutschland
zurück in die GKV
- Für Berufstätige, Selbstständige und Rentner
- Erfahrene Rechtsanwälte begleiten Sie!
- ab jetzt unter krankenkasse-wechsel-dich.de
mehr erfahren
In Ausnahmen kann ein Versicherter schon vor 60 in Rente gehen, wenn er entsprechendes privates Vermögen hat oder spezielle Vorsorgen getroffen hat. Oder in ganz seltenen Fällen ein Lottogewinn das Arbeiten bis zur gesetzlichen Rente nicht mehr notwendig macht.
Online- Rentenrechner ersetzen keine individuelle Prüfung der Rente
Online-Rentenrechner sind erste brauchbare Hilfen. Aber wenn es um die Frage geht, ob ich persönlich die Voraussetzungen für die gewünschte Altersrente habe, nützen Ihnen diese Online-Rechner gar nichts. Hier hilft nur der Blick des versierten Rentenberaters oder eine umfangreiche Rentenauskunft durch die deutsche Rentenversicherung.
Wenn diese Fragen geklärt sind, geht es um die nächsten Frage, wie hoch ist meine Rente?
Wann soll ich in Rente gehen: wie hoch ist meine Rente?
Oft ist zu lesen, dass man im Alter ca. 80 % seines letzten Nettos braucht, um gut leben zu können. Ob dies stimmt, ist völlig offen und auch eine individuelle Betrachtungsweise. Viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland müssen mit weit weniger leben.
Wenn Sie also wissen, wann Sie in Rente gehen können, wollen Sie natürlich auch wissen, was kommt untern Strich für eine Rente für Sie dabei raus.
Dabei ist folgendes zu beachten:
- gehe ich vorzeitig in Rente mit oder ohne Abschlag,
- wie hoch fällt mein Verlust monatlich in Euro aus ?,
- kann ich den Abschlag durch Sonderzahlungen verhindern?
- wieviel habe ich mein Versicherungsleben in die Rente eingezahlt?
- die Höhe der Rente bestimmt sich maßgebend nach den Beiträgen aus der eigenen Arbeit,
- wenn ich krank werde, wie lange bekomme ich die EM-Rente, wie hoch sind eventuelle Abschläge (nicht jeder der eine Erwerbsminderungsrente bezieht, bekommt auch einen Abschlag – wir haben berichtet),
- wieviel kann ich neben der Rente dazuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird?
- wie hoch sind die gesetzlichen Abzüge auf meine Rente und eventuelle Steuern?
- bei mehreren anderen Renten und Einkünften, was wird an meine gesetzliche Rente angerechnet und was nicht?
Wenn Sie diese Fragen geklärt haben, sind Sie schon fast auf der Zielgeraden. Denn jetzt wissen Sie, was Sie an Einkünften im Ruhestand nach der gesetzlichen Rente zu erwarten haben. Daneben können Sie oder haben Sie auch noch andere Einkünfte, die für Sie im Alter zählen.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Wann soll ich in Rente gehen: Sie haben die Wahl?
Wählen Sie die Rente mit 63 (gesetzlich Altersrente für langjährig Versicherte), dann werden Sie ohne Abschläge in der Rente in der Regel nicht auskommen. Diese Rente können Sie mit dem 63. Lebensjahr und 35 Jahre Wartezeit beantragen. Sie können aber auch, wenn Sie am 10.12.1954 geboren sind und ohne Abschläge in Rente gehen wollen, zum 01.05.2018 in Rente gehen.Dann müssen Sie das 63. Lebensjahr und 4 Kalendermonate vollendet haben und 45 Jahre Beitragszeiten im Konto stehen haben.
Sind Sie am 01.01.1955 geboren, verschiebt sich der Rentenbeginn im zwei weitere Monate nach hinten. Sie sind schwerbehindert und am 10.12.1954 geboren. Dann können Sie mit Vertrauensschutzregelung abschlagsfrei zum 01.01.2018 in Rente gehen. Wenn der Vertrauensschutz nicht greift, dann geht es abschlagsfrei erst zum 01.09.2018. Sind Sie zum 01.01.1955 geboren und schwerbehindert können Sie zum Beispiel zum 01.12.2017 in Rente gehen, aber mit Abschlägen in Höhe von 3,3 Prozent. Abschlagsfrei zum 01.10.2018. Der Vertrauensschutz ist für Versicherte, die nach dem 31.12.1954 geboren sind, generell nicht mehr anwendbar!
Wann soll ich in Rente gehen: die Altersgrenze wird angehoben!
Wer in die Regelaltersrente gehen will, muss wissen, dass er 2018 nicht glatt mit 65 Lebensjahren in Rente gehen kann. Wer also zum 01.01.1955 geboren ist, kann erst zum 01.10.2020 in diese Rente gehen. Wer am 01.01.1953 geboren ist, kann ohne Vertrauensschutzregelungen zum 01.08.2018 in die Regelaltersrente gehen. Die Regelaltersrente ist vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben worden.
Seit 2012 wird bis 2029 in Stufen das Renteneintrittsalter für Geburtsjahrgänge nach 1947 angehoben. Bis 2024 geht es im Ein-Monatschritt, danach bis 2029 in 2-Monatsschritten, pro Jahr späteren Geburtseintritt.
Sie merken die Regelungen sind kompliziert und nicht einfach.
Wann soll ich in Rente gehen: die Flexirente bringt Vorteile?
Die neuen Regelungen der Flexirente können für Sie auch noch Vorteile bringen. Seit dem 01.01.2017 können vorzeitige Ruheständler beim Hinzuverdienst weiter Entgeltpunkte scheffeln.
Für den anrechenbaren Hinzuverdienst gilt seit dem 01.07.2017 ein Jahresfreibetrag von 6300€. Alles was über dieser Grenze liegt, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. So die Regel.
Wer im Ruhestand einen Angehörigen pflegt, kann sich weitere Rentenpunkte sichern. Damit wird die spätere Rente aufgewertet. Wissenswertes können Sie hier nachlesen!
Ich kann meinen möglichen Rentenabschlag zum 63. Lebensjahr durch besondere Beitragszahlungen „zurückkaufen“ und mit dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.
Was kommt neu im Jahr 2018 bei der Rente?
- Die Zurechnungszeit zur Erwerbsminderungsrente wird stufenweise angehoben,
- Die Rechengrößen zur Rente ändern sich 2018,
- Es wird eine große Rentenerhöhung 2018 erwartet,
- Die erste Stufe der Rentenangleichung Ost an West startet zum 01.07.2018.
Über andere Neuerungen werden wir noch berichten, wenn diese aktuell sein sollten.
Fazit:
Wann soll ich in Rente gehen, ist eine komplexe und manchmal auch schwierige Entscheidung. Mit pauschalen Antworten können wir Rentenberater und Rechtsanwälte nicht behilflich sein. Nur eine konkrete Betrachtung der eigenen Lage, bringt die notwendige Sicherheit und die Gewissheit, was eine gesetzliche Rente im Ruhestand tatsächlich bringt.
Ja, ich möchte meine spätere Rente mit den Rentenberatern von rentenbescheid24.de gemeinsam planen!