Wann wird die Rente ausgezahlt
Oft erhalten wir die Frage gestellt, wann die Rente eigentlich ausgezahlt werden muss. Wenn am 30.Mai 2019 ein Feiertag ist, müsste doch die Rente spätestens zum 29.05.2019 ausgezahlt werden oder dann am 31.05.2019. Am Freitag also. Wir erklären, wann die Rente fällig wird und an welchem Tag sie ausgezahlt werden muss.
Wann wird die Rente ausgezahlt, wenn am vorletzten Tag des Monats ein Feiertag ist und der letzte Tag wieder ein ganz normaler Tag ist. Und zwar vor einem Samstag oder Sonntag.
Die gesetzlichen Regelungen für Renten finden sich zum einen in § 118 SGB VI und in § 272 a SGB VI.
Beratung – Meine Altersrente –
Wissen was für die Rente zu tun ist!
Gehen Sie sicher bei der Altersrente,
vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten.
Wann wird die Rente ausgezahlt? § 118 Absatz 1 SGB VI
Rentenzahlungen werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt. Die Gutschrift der laufenden Geldleistung ist bei einem Konto im Inland auch für den Fall der nachträglichen Zahlung, so vorzunehmen, dass die Wertstellung des Überweisungsbetrages auf dem Empfängerkonto unter dem Datum des Tages erfolgt, an dem der Betrag dem Geldinstitut zur Verfügung gestellt wurde. Für die rechtzeitige Auszahlung genügt es, wenn nach dem gewöhnlichen Verlauf die Wertstellung des Geldbetrages unter dem Datum des letzten Bankarbeitstages erfolgen kann, § 118 Absatz 1 SGB VI.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Was soll das heißen?
Renten werden mit Rentenbeginn nach dem 01.04.2004 immer am Ende eines Kalendermonats zur Zahlung fällig. Und zwar spätestens am letzten Bankarbeitstag. Dies ist im Mai 2019 der 31. Mai, also der Freitag.
Rentenerhöhung 2020: wann wird die neue Rente ausgezahlt?
Die Deutsche Rentenversicherung stellt der Bank an diesem Tag das Rentenguthaben zur Verfügung. Auch wenn die Bank das Geld an diesem Tag nicht auf dem Konto des Rentners gutschreibt, steht es ihm dennoch zur Auszahlung ohne Sollzinsen zur Verfügung. Denn nach dem § 118 Absatz 1 SGB VI muss die Wertstellung auf dem Konto des Rentenempfängers auch für den Fall einer nachträglichen Zahlung so vorgenommen werden, dass es spätestens an dem Tag wie des der Bank durch die DRV zur Verfügung gestellt wurde gutgeschrieben wird. Mit dieser Regelungen werden Überziehungszinsen für den Rentner vermieden, der wegen bankinterner Zahlungsvorgänge sein Geld nicht am Monatsende erhält. Ist der letzte Bankarbeitstag nicht gleichzeitig das Monatsende, dann muss die Rente am Bankarbeitstag ausgezahlt werden.
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Bankarbeitstage sind der Montag bis Freitag, nicht aber gesetzliche Feiertage oder Samstage oder Sonntage.
Wann wird die Rente ausgezahlt? § 272 a SGB VI
Nach § 272 a Absatz 1 SGB VI werden Renten mit Beginn vor dem 01.04.2004 immer am Beginn des Monats ausgezahlt, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Renten werden am letzten Bankarbeitstag des vorhergehenden Monats ausgezahlt. Diese Regelung sagt uns, dass der Rentner dessen Rente vor dem 01.04.2004 begonnen hat, diese immer Beginn des laufenden Monats fällig werden. Sie werden aber am letzten Bankarbeitstag des vorhergehenden Monats gezahlt.
Konkret bedeutet dies für den Rentner für den Monat Juni 2019. Er bekommt seine Rente für den Monat Juni am 31.Mai 2019 ausgezahlt. Aber nur dann, wenn seine Rente vor dem 01.04.2019 begonnen hat.
Fazit!
Die Regelungen zur Fälligkeit von Rentenzahlungen sind komplex und für den Laien schwer durchschaubar. Bei Renten gelten als Spezialregelungen die §§ 118, 272 a SGB VI zur allgemeinen Fälligkeitsregelung von Geldleistungen nach dem § 41 SGB I.
Ja, ich möchte wissen, wann ich meine Rente ausbezahlt bekomme!
Meine Rente? Mein Rentenberater!
- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen