Was sich 2019 bei der 63er Rente ändert
Das Jahr 2019 kommt mit schnellen Schritten. Damit auch wieder verschiedene Änderungen in den Altersrenten, die der Versicherte bewusst nicht wahrnimmt. Das Gesetz aber vorschreibt! Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de informieren, um was es bei den Neuerungen geht!
Was sich 2019 bei der 63er Rente ändert, wird zur Zeit viel in den Medien und im Online-Bereich veröffentlicht. Wir gehen der Sache mit den Änderungen der Rente mit 63 auf den Grund!
Was sich 2019 bei der 63er Rente ändert: Das Renteneintrittsalter erhöht sich
Generell erhöht sich 2019 das Renteneintrittsalter. Hinter dem Renteneintrittsalter verbirgt sich nichts anderes als der Renteneintritt zum regulären Regelaltersrenteneintritt. Die Geburtsjahrgänge 1953 konnten im Jahr 2018 mit 65 Jahren und 7 Kalendermonaten in die Regelaltersrente gehen. Dieser Zeitpunkt konnte oder kann sich sogar noch bis in das Jahr 2019 hineinschieben, je nach dem, wann der Versicherte 1953 geboren ist. Die Jahrgänge 1954 können erst mit 65 Jahren und 8 Kalendermonaten in die reguläre Rente gehen.
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Den grundsätzliche Renteneintritt zur Regelaltersrente ist gesetzlich mit der Vollendung des 67. Lebensjahres vorgesehen. Der stufenweise Anstieg ist für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1964 vorgesehen, als Vertrauensschutzregelung.
2019 wird daher der Renteneintritt zur Regelaltersrente für Teile der Geburtsjahrgänge 1953 und 1954 möglich sein.
Was sich 2019 bei der 63er Rente ändert: Der Renteneintritt für die abschlagsfreie Rente erhöht sich
Versicherte, die eine vorzeitige abschlagsfreie Rente anstreben, können dies unter anderem mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte tun. Diese Altersrente gibt es in zwei Varianten:
- Altersrente mit 65 Jahren und 45 Wartezeitjahre,
- Altersrente ab dem 63. Lebensjahr als neue Form seit dem 01.07.2014.
Wer 1954 geboren ist, kann bei Erreichen des 65. Lebensjahres mit 45 Jahre Wartezeit im Jahr 2019 abschlagsfrei in Rente gehen. Dies vor dem Regelaltersrenteneintritt.
Wer 1956 geboren ist, kann im Jahr 2019 mit bei Erreichen des Lebensalters von 63 Jahren und 8 Kalendermonaten abschlagsfrei in Rente gehen. Voraussetzung, die 45 Jahre Wartezeit liegen vor. Dieser Renteneintritt kann sich sogar noch bis in das Jahr 2020 hineinschieben, je nach dem wann man in 1956 geboren ist.
Was sich 2019 bei der 63er Rente ändert: Der Rentenabschlag ändert sich
Mit der Erhöhung des Regelaltersrenteneintritts erhöht sich 2019 auch der Abschlag in der Rente, wenn der Versicherte 2019 glatt mit 63 Jahren in Rente geht.
Der Abschlag berechnet sich aus der Differenz der Kalendermonate zum vorzeitigen Rentenbeginn bis zur Regelaltersgrenze. Diese liegt 2019 bei 65. Jahren und 8 Kalendermonaten. Wer mit 63 Jahren 2019 in Rente geht muss dann für 32 Kalendermonate pro Monat einen Abschlag von 0,3 Prozent in der Rente hinnehmen. Macht in der Summe 9,6 %. Wer 1963 geboren ist, und mit 63 Jahren (2026) in Rente geht, bekommt einen Abschlag von 46 x 0,3 = 13,8 Prozent Abschlag auf die monatliche Rente.
Für viele Versicherte kann sich der vorzeitige Rentenbeginn trotz Abschlag lohnen. Und zwar weil sie erst einmal bezogen bis zur Regelaltersgrenze eine Rentenleistung bekommen. Sie sparen möglicherweise erheblich an Zahlungen wegen Sozialversicherungsbeiträgen aus einem Einkommen.
Für viele Versicherte ist die gewonnene Lebenszeit ohne Arbeit das Wichtigste Argument zum Renteneintritt. Manchmal mit einem Jahr Pause und dann geht es mit einer anderen Arbeit neben der Rente ohne Druck weiter!
Was sich 2019 bei der 63er Rente ändert: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Wer 1956 geboren ist und 2019 einen Grad der Behinderung von 50 nachweisen kann, kann unter Maßgabe von mindestens 35 Jahre Wartezeit mit dem Lebensalter von 63 Jahren und 10 Kalendermonaten ohne Abschlag 2019 in Rente gehen.
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Dieser Renteneintritt würde möglich sein, wenn der Versicherte im Januar und Februar 1956 geboren ist. Wer am 01. März 1956 geboren ist, kann auch noch am 01.12.2019 in diese Rente gehen. Liegt der Geburtstag am 02. März 1956 ist der Renteneintritt erst zum 01.01.2020 möglich.
Daneben können oder konnten die Versicherten aber auch schon mit frühestmöglichen Renteneintritt (Geburtsjahrgang 1956) mit 60 Jahren und 10 Kalendermonaten in diese Rentenart gehen, dann aber mit 10,8 Prozent Abschlag. Der Renteneintritt wäre somit im Jahr 2016 schon möglich gewesen.
Wer 1958 geboren ist, kann frühestmöglich mit der Altersrente für Schwerbehinderte Menschen mit glatt 61 Jahren in Rente gehen, also im Jahr 2019!
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Was sich 2019 bei der 63er Rente ändert: Die klassische 63er Rente
Wer 2019 das 63. Lebensjahr vollendet, kann mit Abschlägen in Rente gehen. Voraussetzung ist, man hat die 35 Jahre Wartezeit erfüllt. Für die Geburtsjahrgänge 1956 erhöht sich bezogen auf den Regelaltersrentenbeginn mit 65 Jahren und 10 Kalendermonaten der Abschlag zur Regelaltersrente um 10 Kalendermonate, macht 3,0 Prozent Abschlag mehr aus.
Für die Geburtsjahrgänge ab 1955 gibt es die besonderen Vertrauensschutzregelungen des § 236 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Sozialgesetzbuch Nr. 6 nicht mehr. Ähnliche Regelungen für einen erweiterten Vertrauensschutz gab es auch bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die mit dem Geburtsjahr 1955 ausgelaufen sind.
Fazit!
Die Rente mit 63 wird sich auch 2019 wieder ändern. Sie ist in ihren verschiedenen Formen ein Dauerbrenner bei den Versicherten. Viele Menschen wollen und werden auch 2019 wieder vorzeitig eine Rente beginnen. Möglicherweise mit oder ohne weiteren Hinzuverdienst. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de planen Ihre Rente und berechnen die Varianten, für den günstigsten Rentenbeginn!
Ja, ich möchte wissen, wann und wie ich 2019 in Rente gehen kann!
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