Welche Auswirkungen hat die neue Mütterrente 2
Seit dem 29.08.2018 steht es fest. Das neue Rentenpaket kommt zum 01.01.2019. Die große Koalition hat sich auf einen Konsens bei der Mütterrente 2 geeinigt. Wir haben hierzu berichtet- hier zum Nachlesen!
Welche Auswirkung hat die neue Mütterrente 2 ab dem 01.01.2019 auf meine eigene Rente oder auf andere Renten und Sachverhalte, werden sich jetzt viele Versicherte und Rentner fragen. Hier ein kleiner Überblick, über die wichtigsten Bereiche.
Im Wesentlichen geht es um folgende Fragen:
- Rentenerhöhung durch die neue Mütterrente,
- der Anrechnung der neuen Rente auf eine Hinterbliebenenrente,
- Begründung eigenen Rentenanwartschaft,
- Einkommensanrechnung bei den Rentenpunkten bei Zugangsrentnern,
- Anrechnung an Grundsicherungsleistungen,
- Mögliche Rentenkürzung bei Zugangsrentnern, deren Rente sich aus Mindestentgeltpunkten berechnet,
- Antrag auf Mütterrente stellen oder nicht,
- Auswirkung auf die Höhe einer Hinterbliebenenrente, wenn die oder der Verstorbene Kindererziehungszeiten zuerkannt bekommen hat.
- Steuern und Abgaben durch die Mütterrente2,
- neues Antragsrecht für Adoptiveltern.
Welche Auswirkung hat die neue Mütterrente 2: Rentenerhöhung
Es kommt in den meisten Fällen bei der Mütterrente 2 zu einer Rentenerhöhung. Diese kann aber unterschiedlich ausfallen. Denn bei der Mütterrente 2 wird zwischen Zugangsrentner und Bestandsrentner unterschieden. Der Bestandsrentner erhält einen anrechnungsfreien und abschlagsfreien Zuschlag von 16,01€ (bezogen auf Rentenwert West von 32,02) als Rentenerhöhung. Brutto wohlgemerkt. Der Zugangsrentner wird möglicherweise diese Rentenerhöhung der Höhe nach nicht immer bekommen, weil es hier zur einer Einkommensanrechnung kommen kann (Schlagwort: additive Anrechnung).
Welche Auswirkung hat die neue Mütterrente 2: Anrechnung der Mütterrente auf eine Hinterbliebenenrente
Durch die neue Mütterrente 2 wird sich je nach dem, wie viele Kinder vor 1992 geboren und erzogen worden sind, die eigene Altersrente erhöhen. Dies ist im Regelfall so. Wer neben der eigenen Rente auch noch eine Hinterbliebenenrente hat, muss damit rechnen, dass die neue Mütterrente 2 auf die Witwen/Witwerrente angerechnet wird. Sobald mit der neuen Mütterrente die Einkommensfreibeträge des § 97 Sozialgesetzbuch Nr. 6 aus der eigenen Altersrente überschritten werden, wird die Witwen- oder Witwerrente gekürzt. Die betrifft vor allem die Bestandsrentnerinnen und Rentner, denen die Kindererziehungszeiten zugerechnet wurden.
Mütterrente 2
- aktuellen und rechtlichen Überblick zur Mütterrente 2 (Rentenpakt 13.07.2018)
- verständlich erklärt und sofort anzuwenden
Welche Auswirkung hat die neue Mütterrente 2: Begründung einer eigenen, neuen Rentenanwartschaft
Wer erst 2019 oder später in Rente geht, kann von der neuen Mütterrente nicht nur wegen der Rentenhöhe, sondern auch anderweitig profitieren.
Die versicherte Mutter kann je nachdem mit den anzurechnenden Wartezeiten Ansprüche auf eine Regelaltersrente oder vorgezogene Altersrente mit oder ohne Abschlag erwerben. Deshalb ist jetzt genau zu prüfen, ob die oder der Versicherte die verschiedenen Wartezeiten mit der neuen Mütterrente erfüllt. Die Kinderberücksichtigungszeiten nicht zu vergessen.
Eine Mutter hat 2 vor 1992 geborene Kinder erzogen und war immer Hausfrau. Sie erwirbt, wenn sie noch nicht in Rente ist, insgesamt 5 Jahre Kindererziehungszeiten. Genug um einen Anspruch auf eine Regelaltersrente zu haben. Der Umweg über den Kauf der Wartezeit mit freiwilligen Beiträgen braucht hier nicht mehr gegangen werden. 5 Jahre sind 60 Kalendermonate.
Welche Auswirkung hat die neue Mütterrente 2: Einkommensanrechnung bei den Rentenpunkten bei Zugangsrentnern
Diejenigen Mütter, die erst nach 2019 in eine gesetzliche Rente gehen, müssen unter Umständen damit rechnen, dass Entgeltpunkte aus Beitragszeiten, die mit den neuen Kindererziehungszeiten zusammenfallen, zu einer Kürzung der Mütterrente 2 führen können. Denn nach § 70 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nr. 6 kann für das betreffende Jahr/Monat nur ein maximaler Entgeltpunktewerte berücksichtigt werden. Wird dieser aus der Summe der Entgeltpunkte aus Beitragszeiten und Kindererziehungszeiten überschritten, werden die Entgeltpunkte aus der Kindererziehungszeit / Mütterrente 2 anteilig gekürzt. Bei den Bestandsrentnern findet die additive Anrechnung nicht statt.
Welche Auswirkung hat die neue Mütterrente 2: Mütterrente 2 und Grundsicherung
Wenn die Rentnerin neben der Altersrente auch noch Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII bezieht, wird die neue Mütterrente 2 je nach Lage an die Grundsicherung angerechnet. Damit werden einige betroffene Mütter oder Väter wieder nichts oder nur zum Teil etwas von der Rentenerhöhung haben. Einen Freibetrag gibt es immer noch nicht.
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Welche Auswirkung hat die neue Mütterrente 2: Kann es durch die neue Mütterrente 2 sogar zu Rentenkürzungen kommen?
Ja! Es gibt Fälle (es wird geschätzt mehrere Zehntausend) die durch die Ausweitung der Mütterrente 2 sogar eine Rentenkürzung hinnehmen müssen.
Wer eine Rente aus Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelten bezieht (§ 262 Sozialgesetzbuch Nr. 6) kann unter Umständen benachteiligt sein. Denn die neue Mütterrente 2 betrifft genau den Bereich den auch der Zeitraum der Mindestentgeltpunkte meint. Die Zeit vor 1992. Denn genau bis zu diesem Zeitraum wird im Rahmen einer komplizierten Rentenberechnung und unter strengen Voraussetzungen für einige zukünftige Rentner ein Zuschlag an Rentenpunkten ermittelt, der eine Grenze von monatlich 0,0625 nicht überschreiten darf (§ 262 Absatz 1 Satz 2 SGB VI). Wenn jetzt durch die neuen Kindererziehungszeiten diese gesetzliche Grenze überschritten wird, fällt möglicherweise auch der Zuschlag an Rentenpunkten als Mindestentgeltpunkte weg. Dann kann effektiv die Rente niedriger sein, als ohne die neuen Kindererziehungszeiten, weil die Anzahl der Entgeltpunkte aus den Kindererziehungszeiten niedriger ist als die Anzahl den zuvor festgestellten Mindestentgeltpunkte.
Oft merken die Betroffenen dies erst, wenn sie ihre Rente mit einer früheren Rentenauskunft vergleichen und feststellen, dass sie weniger Rente beziehen, als vorher ausgewiesen. Die Deutsche Rentenversicherung hat in einer Stellungnahme vom 27.07.2018 zum neuen Gesetzesentwurf des Bundesministers für Arbeit und Soziales auf dieses Problem hingewiesen (Seite 7 der Stellungnahme). Es betrifft nur die Versicherten, die zum 01.01.2019 noch nicht in Rente sind.
Dieses Problem wird durch den Gesetzgeber nicht beseitigt. Es wird mehr oder weniger den Teil der alten Bundesrepublik betreffen.
Welche Auswirkung hat die neue Mütterrente 2: Muss ich einen Antrag auf die neue Mütterrente stellen oder nicht?
Die Deutsche Rentenversicherung hat in ihrer Stellungnahme am 27.08.2018 zum neuen Gesetzesentwurf mitgeteilt, dass die betroffenen Versicherten (ca. 10 Millionen) vollmaschinell erfasst werden können. Anträge zur neuen Mütterrente brauchen nicht gesondert gestellt zu werden.
Wer bis Februar oder März 2019 noch keine neuen Rentenbescheide oder Vormerkungsbescheide wegen der neuen Mütterrente 2 bekommen hat, sollte dennoch tätig werden und nachfragen. Gegebenenfalls einen Antrag selbst stellen. Sicher ist sicher. Für den Bereich der Mütterrente aus einer Hinterbliebenenrente ist aus unseren Erfahrungen heraus ein Antrag auf Zuerkennung der neuen Mütterrente 2 notwendig (Ehemann bekommt Witwerrente aus der Versicherung der verstorbenen Ehefrau).
Welche Auswirkung hat die neue Mütterrente 2: Hat die neue Mütterrente 2 Auswirkungen auf meine eigene Hinterbliebenenrente?
Ja, unter Umständen kann die neue Mütterrente 2 auch zu einer Erhöhung der Witwer- und oder Witwenrente führen. Dies für den Fall, dass der verstorbenen Ehefrau oder Ehemann die Kindererziehungszeiten zu Lebzeiten zugeordnet waren und diese Teil des Versicherungslebens der Verstorbenen sind.
Aber nicht unbedingt einen Antrag stellen, sondern vorherberechnen und prüfen lassen, ob sich nicht durch die Mütterrente 2 nicht sogar ein Umkehreffekt einstellen kann, eine Rentenkürzung!
Welche Auswirkung hat die neue Mütterrente 2: Steuern und Abgaben
Die Erhöhung der Rente durch die Mütterrente 2 führt in der Regel auch zu einem höheren Abzug von gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Deshalb wird bei einer Erhöhung um 16,01 € noch ca. 11 % = 1,76€ an Abgaben abgezogen.
Im Einzelfall kann die neue Mütterrente auch zu einer Steuerpflicht der betroffenen Rentnerinnen und Rentner führen. Pauschale Zahlen sind uns Rentenberatern noch nicht bekannt. Aber allein die Rentenerhöhung 2018 hat nach Schätzungen des Bundesfinanzministerium ca 50.000 bis 55.000 tausend Rentnerinnen und Rentner einkommenssteuerpflichtig gemacht. Daher ist auch ab dem 01.01.2019 von einer Ausweitung der Steuerpflicht auszugehen.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Welche Auswirkung hat die neue Mütterrente 2: Neues Antragsrecht für vor allem Adoptiv-und Pflegeeltern
Der Personenkreis der anspruchsberechtigten Anspruchsteller für die Mütterrente 2 soll nach dem neuen § 307d Abs. 5 SGB VI auf Adoptiv- und Pflegeeltern erweitert werden. Sie sollen ab dem 01. Januar 2019 einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bekommen, auch wenn sie im Jahr 2014 keinen Zuschlag erhalten haben, weil sie zum Beispiel im 12. Kalendermonat die Kindererziehungszeit nicht im Rentenkonto stehen hatten, aber die genannten Voraussetzungen des § 307 d SGB VI erfüllen. Dieses besondere Antragsrecht soll Abhilfe für die Fälle schaffen, die seit dem 01.Juli 2014 keine Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten wegen den KEZ bekommen oder jetzt auch nicht bekommen können, weil pauschal auf den 12. Kalendermonat oder den 24.Kalendermonat abgestellt wird ( Zuschlagsregelung für Bestandsrentner). Das neue Antragsrecht betrifft unter anderem Adoptionen oder die Erziehung im Inland nach Rückkehr aus dem Ausland. Wenn die Adoption oder der Wohnsitzwechsel erst nach dem 12. beziehungsweise 24. Kalendermonat nach dem Monat der Geburt erfolgte. Voraussetzung für die Anerkennung ist aber, dass nicht schon anderen Versicherten oder Hinterbliebenen für dasselbe Kind Kindererziehungszeiten oder Zuschläge anzurechnen sind, soweit dies dem Rentenversicherungsträger auch tatsächlich bekannt ist.
Fazit!
Ein kompliziertes Regelwerk mit Ausnahmen und Gegenausnahmen. Für viele Rentnerinnen und Rentner, die vor 1992 geborene Kinder mit Erziehungszeiten zugeordnet bekommen haben, eine neue Rentenerhöhung. Die zweite innerhalb eines halben Jahres sozusagen. Auch wenn sich nicht alle freuen können, ist die vorgeschlagene Lösung mit dem halben Entgeltpunkt, eine mit der man leben kann. Damit werden angedrohten Klageverfahren wahrscheinlich der Boden entzogen!
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf die neue Mütterrente 2 habe!
Meine Rente? Mein Rentenberater!
- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen