Wie funktioniert eigentlich die Rentenanpassung
Am 01.07.2018 steht die neue Rentenanpassung 2018 im Raum. Sie wird in Kürze bekannt gegeben. Dann wird die Bundesregierung auf Grund der Rentenwertanpassungsverordnung die neuen Rentenwerte Ost und West festlegen. Interessant ist aber auch, wie die Rentenwertbestimmung überhaupt funktioniert. Damit hatte sich das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einer Entscheidung vom 30.01.2018, Aktenzeichen L 9 R 843/ 16, auseinanderzusetzen.
Wie funktioniert eigentlich die Rentenanpassung, so eine gerichtliche Entscheidung des LSG Baden-Württemberg. Ein Versicherter ging gerichtlich gegen die Rentenanpassung zum 01.07.2015, 01.07.2016 und 01.07.2017 vor. Der Kläger war der Auffassung, dass die Rentenerhöhungen um ca. 1 Prozentpunkte niedriger ausfalle, weil in der Statistik erstmals auch Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen einbezogen worden, wie zum Beispiel Menschen die mit Behinderungen in anerkannten Behindertenwerkstätten arbeiten.
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Wie funktioniert eigentlich die Rentenanpassung: Argumente des Klägers im Detail
Der Kläger selbst bezieht eine Erwerbsminderungsrente. Diese wurde in den letzten 3 Jahren angepasst. Der Kläger argumentierte gegen die aus seiner Meinung zu geringe Rentenanpassung, dass in die Statistik bei der Bestimmung des aktuellen Rentenwertes erstmals nach dem aktuellen EU-Recht arbeitsähnliche Beschäftigte in Behindertenwerkstätten und andere Arbeitsplätze einflössen, die deutlich unter dem Mindestlohn verdienen. Es müsse erst die UN-Menschenrechtskonvention umgesetzt werden, dass behinderte Menschen mit Arbeitsverdienst auch den allgemein anerkannten Mindestlohn bekommen. Der neue statistische Effekt wirkt sich nach Auffassung des Klägers erstmals seit 2015 auch auf die späteren Rentenanpassungen aus.
Wie funktioniert eigentlich die Rentenanpassung: Was sagt das LSG zu diesen Argumenten?
Das Landessozialgericht weist die Klage des Versicherten ab. Nach § 68 Absatz 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Nr. 6 verändert sich der aktuelle Rentenwert zum 01. Juli eines jeden Jahres. In dem der bisherige aktuelle Rentenwert mit den Faktoren für die Veränderung der Bruttolöhne und Gehälter je Arbeitnehmer und des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung und dem Nachhaltigkeitsfaktor vervielfältigt werden.
Der aktuelle Rentenwert ist der Entgeltwert in Euro für den für den Versicherten ermittelten Entgeltpunkt.
Danach sind die Bruttolöhne je Arbeitnehmer die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -Gehälter je Arbeitnehmer, ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen, jeweils nach der Systematik der Volkwirtschaftlichen Gesamtrechnung.
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Der Faktor für die Veränderung der Bruttolöhne je Arbeitnehmer wird errechnet, indem deren Wert für das vergangene Kalenderjahr durch den Wert des vorvergangenen Kalenderjahres geteilt wird.
Dabei wird der Wert des vorvergangenen Kalenderjahres an die Entwicklung der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst, indem er mit dem Faktor vervielfältigt wird, der sich aus dem Verhältnis der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vorvergangenen Kalenderjahr gegenüber dem dritten zurückliegenden Kalenderjahr und der Veränderung der aus der Versichertenstatistik der Deutschen Rentenversicherung Bund ermittelten beitragspflichtigen Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld im vorvergangenen Kalenderjahr gegenüber dem dritten zurückliegenden Kalenderjahr ergibt.
Wie funktioniert eigentlich die Rentenanpassung: Die Statistik hat sich 2014 geändert!
Der Kläger wehrt sich gegen die Einbeziehung der geänderten statistischen Erhebungen. Als Argument führt er einen Online-Artikel der Presse bei, der belegen soll, dass die Änderung der Statistik in der Bundesagentur für Arbeit und die damit verbundenen höheren Beschäftigungszahlen durch die Einbeziehung von Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen oder in Jugendhilfeeinrichtungen oder Menschen mit einem freiwilligen sozialen Jahr zu mehr als 414.000 Beschäftige mehr ausweist.
Dies habe erhebliche Auswirkung auf den Rentenwert 2015. Denn wie oben erwähnt, richtet sich die Entwicklung des Rentenwertes nach der Einkommensentwicklung, wie sie sich aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ergibt.
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Damit ergibt sich ein niedrigeres Gesamteinkommen, welches den Rentenwert drückt, so der Kläger.
2014 gab es eine Generalrevision der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.
Es gab eine Änderung der Arbeitszeitrechnung, welche vom IAB der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt wird. Damit werden nunmehr auch Beschäftigte in Behindertenwerkstätten einbezogen, was zu einer Erhöhung des Bestands der sozialversicherungspflichtigten Beschäftigten führt. Im Ergebnis aber auch zu einer Senkung der effektiven Durchschnittslöhne, ohne diese Versicherten. Mathematisch ausgesprochen, waren die Löhne und Gehälter 0,9 % niedriger waren.
Wie funktioniert eigentlich die Rentenanpassung: Die ausgefallenen 1 % sind 2016 wieder ausgeglichen worden
Das LSG sagt zu den Kritikpunkten des Klägers, dass die 2015 unterbliebene Anhebung der Rentenanpassung um diese 1 Prozent im Jahr 2016 wieder ausgeglichen wurde. Die Dämpfung des Rentenanstiegs 2015 wurde wieder 2016 ausgeglichen. Der statistische Effekt aus 2015 mit der Änderung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist bei dem Rentenwert 2016 zugeschlagen worden.
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Fazit
Die Rentenwertbestimmung ist eine schwierige und komplizierte Berechnung. Letzten Endes will kein Rentner eine Absenkung des Rentenwertes durch statistische „Tricksereien“. Somit wäre eigentlich für Menschen, die mit Löhnen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes arbeiten, wie Beschäftigte in Behindertenwerkstätten, die Einführung eines des allgemein geltenden Mindestlohnes ein wichtiges Signal. Denn dann würden die Löhne und Gehälter für die Statistik steigen und die Rentenanpassungen höher ausfallen!
Ja, ich möchte wissen, ob meine Rente richtig berechnet worden ist!
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