Wie Sie Prozesskostenhilfe auch für einen zweiten Anwalt erhalten!
Prozesskostenhilfe- ein Recht für jedermann!
Gerichte und Anwälte wollen für ihre Arbeit bezahlt werden. Wenn man nicht in der Lage ist den Sozialprozess vor Gericht selbst zu finanzieren, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Dafür muss und darf man sich nicht schämen. Gerade wenn es um die Ansprüche aus der Rente oder anderen Sozialbereichen geht, sind die Erfolgsaussichten mit einem Anwalt wesentlich höher.
Der Gesetzgeber will Chancengleichheit vor dem Richter haben. Diese Chancengleichheit ist nur gewahrt, wenn Sie auch die Möglichkeit haben, einen Anwalt mit Ihrem Problem zu beauftragen. So geht es über die Prozesskostenhilfe.
Geschenkt bekommt man die Prozesskostenhilfe (PKH) nicht!
Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
1. Bedingung Sie dürfen über kein eigenes größeres Vermögen und Einkommen verfügen, was es ermöglicht, den Prozess selbst zu finanzieren.
2. Bedingung Weiterhin muss die Sache, mit der Sie das Gericht beauftragen, Aussicht auf Erfolg haben.
Die Erfolgsaussichten prüft das Gericht bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag. Bei sozialrechtlichen Angelegenheiten werden auch medizinische Gutachten zur Bewertung herangezogen. Oftmals wird die Prozesskostenhilfe schon bewilligt, wenn die Rechtsfrage über die gestrittenen wird, noch offen ist.
Beim Prozesskostenhilfeantrag muss eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgegeben werden. Diese muss zwingend der Wahrheit entsprechen. Wer falsche Angaben macht oder nachlässig wird, läuft Gefahr, erhebliche Schwierigkeiten mit den Gerichten zu bekommen.
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Wichtig, wer eine eigene Rechtsschutzversicherung hat, muss diese in Anspruch nehmen.
Ein zweiter Anwalt ist mit Prozesskostenhilfe möglich!
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass auch die Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen zweiten Anwalt in einem Verfahren möglich ist.
Ein Fall aus der Praxis
Die Klägerin wollte ihre Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente geltend machen. Da sie kein eigenes Geld für einen Anwalt hatte, wurde ihr ein Anwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet.
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Ihr erster Anwalt teilte dem Sozialgericht mit, dass er schwer krank sei und seine Tätigkeit mehrere Monate nicht mehr verrichten kann. Er hatte der Klägerin geraten, sich einen anderen Anwalt zunehmen. Die Klägerin beauftragte einen neuen Anwalt und teilte dies dem Gericht mit und bat um Beiordnung. Das Sozialgericht lehnte diesen Antrag ab. Der neue Anwalt legte Beschwerde gegen den Beschluss ein.
Die Beschwerde hatte Erfolg: Warum?
Mit der neuen Beiordnung ist der zahlenden Staatskasse kein Nachteil entstanden. Diese musste den neuen Anwalt nicht noch einmal bezahlen, weil der erste Anwalt gegenüber der Staatskasse auf seine Gebühren verzichtet hat. Die Verfahrensgebühr und eventuelle Terminsgebühr für den neuen Anwalt fiel daher nicht doppelt an.
Die Beiordnung des neuen Anwaltes für die Klägerin war daher rechtlich nicht zu beanstanden. Der erste Anwalt wurde aus seiner Verantwortung entlassen und der zweite Anwalt der Klägerin beigeordnet.
Die Entscheidung des Landessozialgerichtes ist unanfechtbar!
Unser Fazit:
Können Sie sich einen Anwalt aus finanziellen Gründen nicht leisten, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu bekommen. Darüber entscheidet aber immer das Gericht.
Auch wir werden im Rahmen der Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe tätig. Bei Beratungen zur Rente müssen unsere Kunden den Beratungshilfeschein des Gerichtes mitbringen. Vorab können wir anhand der Einkommenssituation einschätzen, ob die Chance auf Beratungs-oder Prozesskostenhilfe besteht.
Falls Sie dies alles nicht wünschen, können Sie anfallende Honorare meist in Raten zahlen! Im Übrigen Ratenzahlung ist auch bei rentenbescheid24.de möglich.
Sie haben eine Frage zur Ratenzahlung auf rentenbescheid24.de, nutzen Sie das Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine Email. Ihr persönlicher Rentenberater oder Anwalt nimmt mit Ihnen Kontakt auf.
Ihr Team von rentenbescheid24.de