Will Annalena Baerbock die Witwenrente abschaffen
Es kursieren (09.05.2021) im Internet Gerüchte. Annalena Baerbock, die Grünen-Chefin, Kanzler-Kanditatin der Grünen, soll vorhaben, die Witwenrente abzuschaffen! So auf Facebook zu finden, mit einem Bild und dem vermeintlichen Zitat der Grünen-Bundeskanzler-Kandidatin. Sie wolle die Witwenrente abschaffen. Und damit die eingesparten Gelder für die Flüchtlingsintegration verwenden. Was an diesem Gerücht dran ist? Wir sagen es Ihnen! Gleich eines vorangestellt! Weder die Grünen noch die Frau Baerbock wollen die Witwenrente abschaffen. Selbst nach mehrfachen durchlesen des Bundestags-Wahlkampfprogrammes der Grünen findet sich kein Hinweis auf ein solchen sozialpolitischen „Rentenwahnsinn“.
Will Annalena Baerbock die Witwenrente abschaffen? Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de sagen: “ Alles erfunden, erstunken und erlogen“. Niemand will die Witwenrente abschaffen. Es gibt keinerlei Anzeichen in der aktuellen Politik hinterbliebenen Ehefrauen ihre Witwenrente abzuerkennen. Offensichtlich stört sich jemand an der politischen Offensive der Grünen und deren aktuellen Umfrageerfolg.
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Will Annalena Baerbock die Witwenrente abschaffen: Internetseite correktiv.org bestätigt: Fakenews
Das Internetprotal correctic.org bestätigt auf Nachfragen bei der Pressestelle der Grünen und unter Hinweis auf einen Tweet von der Parteisprecherin der Grünen Frau Kabel, dass das Zitat von Frau Baerbock vom 06. Mai 2021 schlicht gefälscht ist. Es gibt keinerlei direkte oder indirekte Hinweise, dass die Grünen die Witwenrente abschaffen würden wollen.
Will Annalena Baerbock die Witwenrente abschaffen: Fakenews soll Verunsicherung schaffen und Frau Baerbock diskretieren
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Viele Betroffene Mütter und hinterbliebene Ehefrauen haben es sicher mit der Angst zu tun bekommen, als sie diese Falschmeldung zu lesen bekommen haben! Dabei zielt diese Nachricht in Verbindung mit den Flüchtlingen mehr oder weniger darauf ab, die Menschen zu verunsichern und die grünen Partei-Chefin zu verunglimpfen. Im übrigen wäre es rechtlich kaum möglich, dem aktuell gesetzlichen gültigen Rentenrecht die Hinterbliebenenrente in Form der Witwenrente zu berauben. Sie ist schon seit Einführung der gesetzlichen Rente Teil der versicherten Rentenleistung. Viele Frauen sind auf die Witwenrente finanziell angewiesen. Sie dient als Ausgleich für den Verlust von Familieneinkommen, welches durch den Tod des verstorbenen Ehegatten weggefallen ist. Hingegen Teile der CDU die Rente mit 63 abschaffen wollen- dies sind keine Fake-News.
Ja, ich möchte wissen, ob ich möchte meine Witwenrente und das Sterbevierteljahr beantragen kann!
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