Willkür bei der Rente mit 63
Der SoVD und der VdK Deutschland haben beim Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden eingereicht. Es geht um die neue abschlagsfreie Altersrente mit 63. Diese erfreut sich ungebremster Beliebtheit bei den zukünftigen Ruheständlern. Viele nehmen diese vorgezogene Altersrente in Anspruch. Für einige Versicherte ist die Rente aber nicht erreichbar. Denn sie können die Rente nicht in Anspruch nehmen, weil sie zwei Jahre vor dem Renteneintritt arbeitslos geworden sind. Wir klären auf, worum es geht.
Gesetzgeberische Willkür bei der Rente mit 63, so die Auffassung der beiden deutschen Sozialverbände. Denn die neue Rente mit 63, oder besser ab den Geburtsjahrgängen ab 1953 die Rente ab 63, berücksichtigt bei der Wartezeit von 45 Jahren möglichen Bezug von ALG-1 Zeiten zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht.
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Willkür bei der Rente mit 63: Die Ungleichbehandlung
Wer 2 Jahre vor Rentenbeginn bei der Rente mit 63 zwei Jahre ALG-1 Zeiten hat und die 45 Jahre vor diesem Zeitpunkt noch nicht voll erreicht hat, bekommt die 2 Jahre als Wartezeit nicht angerechnet. Wissenswertes zum Thema der Rente mit 63 können Sie hier nachlesen!
Eine Ausnahme gibt es von dieser Regelung. Wenn die Firma des Versicherten Insolvenz gegangen ist, gilt diese von vielen als Strafregelung empfundener Ausschluss für die Wartezeit nicht.
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Die beiden Sozialverbände sehen hier Eingriffe in das Grundgesetz. Sie sind der Auffassung, dass, wenn der Versicherte ohne eigenes Verschulden arbeitslos geworden ist, er einen Anspruch auf Zuerkennung dieser Zeiten als anrechenbare Wartezeiten der 45 Jahre hat. Damit wird er gegenüber denjenigen Versicherten, der wegen Insolvenz oder Betriebsaufgabe seines Arbeitsgebers arbeitslos geworden ist, ungerechtfertigt benachteiligt. Denn worin sollte der Unterschied bestehen, wenn der Arbeitgeber die betriebsbedingte Kündigung erklärt. Dann ist der Bezug von ALG-1 genauso unverschuldet, wie die Arbeitslosigkeit wegen Insolvenz des Arbeitgebers.
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Die Strafregelung gilt nicht, wenn zum Zeitpunkt des Bezugs des ALG-1 schon die 45 Jahre erreicht sind!
Willkür bei der Rente mit 63: Die Bedenken des Gesetzgebers
Als der Gesetzgeber die neue Rente mit 63 zum 01.07.2014 einführte, wollte er Frühverrentungsszenarien verhindern. Er wollte vermeiden, dass es zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber zu abgesprochenen Kündigungen kommt und somit über den Umweg der Arbeitslosigkeit die abschlagsfreie Rente mit 63 erreicht wird. Somit hat der Gesetzgeber die Regelung mit dem Ausschluss der Anrechnung der Wartezeit für 2 Jahre vor Rentenbeginn bei Bezug von ALG-1 eingeführt.
Für die Rentenberechnung zählt die Zeit des ALG-1 Bezugs aber mit !
Willkür bei der Rente mit 63: Ein Ausweg: Minijob während dem ALG-1 Bezug
Kein Stress bei der Rente mit 63 bekommen diejenigen Versicherten, die sich kündigen lassen, ALG-1 beziehen und einen anrechnungsfreien versicherungspflichtigen Minijob (seit 2013 die Regel) in Höhe von 165 EUR ausüben. Dann werden diese Rentenversicherungszeiten an die Wartezeit wieder angerechnet. Somit können fehlende Wartezeiten ausgeglichen und die abschlagsfreie Rente erreicht werden.
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Fazit
Die von den beiden Sozialverbänden gesehene Ungleichbehandlung ist nicht zu rechtfertigen. Deshalb die Verfassungsbeschwerden (Aktenzeichen: 1 BvR 323/18 und 1 BvR 324/18). Wer sich nicht sicher ist, ob seine Zeiten für die abschlagsfreie Rente reichen, einfach bei den versierten Rentenberatern von rentenbescheid24.de anfragen oder die umfangreichen Beratungspakete nutzen. Möglicherweise ist es sogar sinnvoll beim Rentenantrag die abschlagsfreie Rente mit zu beantragen und gegebenenfalls gegen die bewilligte Rente und die abgelehnte Rente Widerspruch einlegen und den Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht abzuwarten.
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