Wird die Witwenrente auf das ALG 1 angerechnet
Wenn der Versicherte arbeitslos wird, beantragt er Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Nr.III. Meistens das Arbeitslosengeld. Bezieht der Betroffene neben dem Alg noch weiteres Einkommen, stellt sich die Frage, was und ob überhaupt eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld möglich ist. Wir sind der Frage nachgegangen, ob die Witwen-und oder Witwerrente an das ALG-1 angerechnet werden können. Hier unser Überblick über die Rechtslage.
Wird die Witwenrente auf das ALG 1 angerechnet, so eine Frage eines Versicherten aus dem Internet, der den Weg zu rentenbescheid24.de gefunden hat. Wissenswertes zum Thema Arbeitslosengeld können Sie in unserem Renten-ABC nachlesen!
Wird die Witwenrente auf das ALG 1 angerechnet: Das Gesetz gibt Auskunft!
Im Sozialgesetzbuch Nr. III der Arbeitsförderung finden sich Vorschriften über die Minderung des Arbeitslosengeld und dem Zusammentreffen von Alg und sonstigen Einkommen.
So steht zum Beispiel im § 155 SGB III geschrieben, dass Nebeneinkommen an das Alg anzurechnen ist. Dabei ist ein Freibetrag von 165 € monatlich nicht anzurechnen. Eine Tätigkeit mit Einkommen im Bereich einer wöchentlichen Stundenzahl von nicht mehr als 15 Stunden, schließt den Anspruch auf Alg-1 nicht aus, § 138 Absatz 3 SGB III.
§ 155 definiert den Begriff Nebeneinkommen nicht. Er erfasst aber nach seiner Lesart nur Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit. Der Bezug einer Witwenrente ist kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, sondern ein gesetzliches Renteneinkommen.
Wird die Witwenrente auf das ALG 1 angerechnet: § 156 SGB III
Nach § 156 SGB III ruht der Anspruch des Alg bei anderen Sozialleistungen. Dort steht geschrieben, dass der Anspruch auf Alg ruht bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente und Bezug einer Altersrente oder Sozialleistungen wie Krankengeld, Übergangsgeld und Verletztengeld usw.
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Es steht aber nicht geschrieben, dass die Witwenrente zu den anrechenbaren Sozialleistungen gehört. Denn sie ist im § 156 III nicht erwähnt. Somit findet keine Anrechnung der Witwenrente auf das ALG-1 statt.
Wird das ALG-1 auf die Witwenrente angerechnet?
Anders herum schon! § 97 SGB VI verweist auf § 18 a SGB IV. Dort steht, dass auf eine Witwenrente/Witwerrente das Erwerbsersatzeinkommen angerechnet wird. Zum Erwerbsersatzeinkommen gehört auch der Bezug von ALG-1, so steht es in § 18 a SGB IV. Die Anrechnung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Anrechnungsvorschriften mit dem Freibetrag West oder Ost für die Witwenrenten oder zusammen mit dem Kinderfreibetrag zusammengerechnet.
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