Witwenrentenbescheid erhalten: Was ist zu tun!
Ein geliebter Mensch ist von Ihnen gegangen und hinterlässt Lücken. Es stellen sich Fragen. Wie geht es weiter? Jetzt bin ich allein, schaffe ich mein Leben und kann alles bewältigen? Wie mache ich es mit den Kindern? Wie soll ich alles bezahlen ?
Witwenrente:
Sie bekommen den Witwenrentenbescheid und sehen Zahlen über Zahlen und wissen nicht, was zu tun ist. In Ihrer schweren Zeit des Abschieds müssten Sie jetzt zur Deutschen Rentenversicherung fahren und sich alles erklären lassen. Daran können Sie jedoch gerade nicht denken, weil Sie sich um die Fragen der Beerdigung kümmern müssen und eigentlich nur froh sind, dass der Rentenbescheid da.
Witwenrentenbescheid: schwer verständlich und oft falsch!
Im Witwenrentenbescheid finden sich Seiten über Seiten mit Erklärungen. So finden Sie auf der ersten Seite, dass Sie die große oder kleine Witwenrente erhalten. Wann Sie die Rente erhalten, steht ebenfalls schwarz auf weiß da. Auf den nächsten Seiten sind die gesetzlichen Abzüge von der Witwenrente erklärt. Beziehen Sie noch selbst Arbeitseinkommen, wird auf die Witwenrente die Einkommensanrechnung durchgeführt.
Hinterbliebenen-Rente sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Witwen/r-Rente, Waisenrente, Sterbevierteljahr
- Ansprüche vor Rentenversicherung / Berufsgenossenschaft sichern
Der Versicherungsverlauf ist das Entscheidende?
Im wichtigsten Abschnitt des Rentenbescheides, im sogenannten Versicherungsverlauf, sind das gesamte Erwerbsleben und alle rentenrechtlichen Zeiten gespeichert und abgebildet. Informiert wird über die Berufsausbildung, Verdienstzeiten, Wehrdienst, Schulausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr, Kindererziehungszeiten, Arbeitslosenzeiten, Krankengeldbezugszeiten und Zeiten des Bezugs einer Rente.
Dieser Versicherungsverlauf ist genau zu prüfen. Es dürfen keine Zeiten des Verstorbenen fehlen oder falsch zugeordnet sein. Ist dies der Fall, kann die Witwenrente zu Ihrem Nachteil zu niedrig sein.
Tipp: lesen Sie unseren Beratungsfall wegen der Witwenrente, in welchem wir für unsere Kundin eine Rentenerhöhung von 70 € monatlich erreichen konnten.
Weiterhin finden sich im Witwenrentenbescheid Aussagen zur Rentenberechnung und Abschlägen und die Zahlung des Sterbevierteljahres.
Damit die Rente stimmt!
- Rentenerhöhung / Rentennachzahlung sichern
- Fehler und Lücken aufdecken
- Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Das Sterbevierteljahr hilft schnell!
Das Sterbevierteljahr ist der Zeitraum von 3 Monaten nach dem Tode Ihres Ehepartners, in welchem Sie die Witwenrente in voller der Rentenansprüche des Verstorbenen erhalten und zwar ohne Einkommensanrechnung. Hatte der Verstorbene schon selbst ein Rente von 1500€, so erhalten Sie ein Sterbevierteljahr in Höhe von 4500€ von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Dieses Geld dient zur Überbrückung bis zur Auszahlung der regulären Witwenrente und auch für die Zahlung der anfallenden Bestattungskosten.
Aus unseren Erfahrungen ist es so, dass man in den ersten Stunden des Schicksalsschlages sich nicht um Geld und Finanzen kümmern kann, genau für diese Zeit stellt die Rentenversicherung im Rahmen des Sterbevierteljahres schnell und unkompliziert den Geldbetrag zur Verfügung, mit dem Sie die ersten Hürden bewältigen können.
Die Entgeltpunkte des Verstorbenen sind der Ausgangspunkt!
Aus dem Versicherungsverlauf heraus errechnen sich die Entgeltpunkte des Verstorbenen. Diese bilden das Fundament der Witwenrente. Daher muss hier alles stimmen!
Rentenabschlag in der Witwenrente!
Was viele leider vergessen, die Witwenrente erhält im Regelfall einen Abschlag von 10,8 Prozent. Wenn Ihr Ehepartner schon Rentner war und bei seinem Tode 65 Jahre alt, gibt es keinen Rentenabschlag. Stirbt er aber mit dem 62. Lebensjahr, wird die Witwenrente um 10,8 Prozent gekürzt.
Im Gesetz heißt es, dass die Witwen-/Witwerrente um einen Abschlag von 0,3 Prozent je Monat gekürzt wird, wenn die Rente vor dem 65. Lebensjahr beginnt. Der Abschlag ist auf 36 Kalendermonate begrenzt (§ 77 Absatz 2 Nr. 4 Sozialgesetzbuch Nr. 6)
Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten
- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente
Den Kinderzuschlag nach dem Sterbevierteljahr nicht vergessen!
Hat der/die Hinterbliebene Kinder und hat sie in den ersten drei Lebensjahren erzogen, wird ein pauschaler Kinderzuschlag angerechnet.
Für jeden Monat der Erziehungszeit bis zum 3. Jahr gibt es einen Zuschlag von 0,1010 pro Monat.
36 Monate x 0,1010 = 3,636 Entgeltpunkte
3,636 Entgeltpunkte x 30,45 x 0,55 Rentenartfaktor große Witwenrente = 60,89 €.
Dieser Betrag wird der Hinterbliebenenrente nach Zahlung des Sterbevierteljahres zugeordnet.
Bis wann muss der Rentenantrag auf Witwenrente gestellt werden – 1 Jahr später noch möglich!
Sie haben vergessen, den Rentenantrag zu stellen und haben Angst, dass sie jetzt erst ab Antragsbeginn die Rente bekommen? Keine Sorge, den Witwenrentenantrag kann man rückwirkend bis 12 Monate stellen, § 99 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nr. 6. Besser ist es aber, den Antrag zeitig genug stellen.
Keine Angst, wenn Sie Einspruchsfristen versäumt haben, eine Neuüberprüfung der Hinterbliebenenrente ist 4 Jahre nach Bescheiderteilung ohne weiteres möglich !
Mit rentenbescheid24.de die Witwenrente oder die Überprüfung beantragen und sich keine Sorgen machen!
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Gerne übernehmen wir die Prüfung Ihrer Rentenunterlagen wie die der Witwenrente.
Ja, meine Unterlagen von einem professionellen Rentenberater prüfen lassen!
Ihr Team von rentenbescheid24.de