Zwangsrente Hartz IV wird abgeschafft: Jobcenterwillkür hat ein Ende!
Zwangsrente Hartz IV wird abgeschafft, so eine neue Verordnung zur Änderung der Unbilligkeitsveränderung vom 14.09.2016. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales macht es möglich.
Zwangsrente Hartz IV wird abgeschafft, um was geht es ?
Droht die Bedürftigkeit, dürfen die Jobcenter ab 01.01.2017 nicht mehr eine Zwangsrente anordnen. Das Bundeskabinett hat am 14.09.2016 eine neue Verordnung zur Änderung der Unbilligkeitsverordnung besprochen. Die Arbeitsgruppe „Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ hatte diesen Vorschlag gemacht.
Die Flexirente macht es möglich
Hintergrund ist, dass flexiblere Übergänge der Rente die Zukunft sind. Damit soll das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Das Recht der Teilrente wird erheblich vereinfacht.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Die Rente muss für die Vergangenheit und Zukunft flexibel sein. Wer länger arbeiten will und kann, so die Vorteile hierfür geniessen. Mit der selbstbestimmten und individuellen Freiheit die Rente zu bestimmen, wird mehr soziale Gerechtigkeit geschaffen.
Führen Abschläge in der Altersrente zur Bedürftigkeit, darf der Betroffene nicht mehr mit der Zwangsrente geschickt werden. Deswegen soll kein neuer Grundsicherungsfall im Alter entstehen.
Die Unbilligkeitsverordnung schließt schon heute in eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente aus, wenn der Hilfebedürftige seine Rente in nächster Zukunft abschlagsfrei erreichen könnte.
Hörbotschaft zum Artikel
-Zwangsrente Hartz IV wird abgeschafft: Jobcenterwillkür hat ein Ende! –
Der Gesetzestext wird wie folgt ergänzt:
Künftig muss eine Altersrente nur noch dann vorzeitig beantragt werden, wenn sie trotz der vorzeitigen Inanspruchnahme und der damit verbundenen Abschläge bedarfsdeckend ist.
Sie fragen - der Rentenberater antwortet
- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater
Sie muss nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn die Höhe dieser Rente zum Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter führt.
Unser Fazit
Wir denken ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir gehen aber davon aus, dass die neue Unbilligkeitsverordnung für viel Streit und Zündstoff sorgen wird. Gerichtsverfahren sind vorprogrammiert.Wir haben in der Vergangenheit sehr oft mit den Fragen der Zwangsverrentung Job-Center zu tun gehabt und Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt.
Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten
- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente