Häufig gestellte Fragen zu den Renten-Leistungen auf rentenbescheid24.de

 

1. rentenbescheid24.de- wer ist das?

rentenbescheid24.de ist ein online-Angebot der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei Peter Knöppel

 

2. Wie funktioniert das online-Angebot?

Sie suchen sich ein Angebot aus, wenn Sie die Leistung gebucht haben, erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail mit Widerrufsbelehrung und die Rechnung, nach deren Bezahlung erfolgt die Bearbeitung der gewünschte Leistung vom gerichtlich zugelassenen Rentenberater oder Rechtsanwalt.

 

3.  Kann ich auch meinen Rentenberater oder Rechtsanwalt  anrufen?

Sie können jederzeit bei Fragen uns direkt kontaktieren, wenn wir mal nicht da sind, nutzen Sie unsere Email oder den Anrufbeantworter, wir rufen zurück!

 

4. Welche Unterlagen werden von mir benötigt?

Mit der Bestätigungsmail erhalten Sie eine Übersicht der benötigten Unterlagen. In der Regel sind es die Rentenauskunft, der Rentenbescheid und noch weitere Nachweise. Diese können Sie uns als Kopie postalisch oder elektronisch zusenden.

 

5. Erhalte ich eine Auswertung/ Ergebnis meines Auftrages von rentenbescheid24.de

Ja auf jeden Fall. Sie bekommen ein Auswertungsschreiben zu Ihrem jeweiligen Auftrag.  Zusätzliche erhalten Sie spezielle Handlungsempfehlungen, die in ihrem Fall von Vorteil sind, wie zum Beispiel einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen oder die Neufeststellung beantragen.

 

6. Kann es zu durch die Überprüfung meiner Rentenunterlagen zu einer Rentenerhöhung oder Rentennachzahlung kommen?

Im Einzelfall ist eine Rentenerhöhung oder sogar Nachzahlung einer Rente bis 4 Jahre rückwirkend möglich. Unser eigentliches Ziel ist es, für Sie Ihre Rente abzusichern, damit Sie die Rente bekommen, die Ihnen zusteht!

 

7. Kann ich auch andere Leistungen zum Thema Rente buchen?

Neben den -Angeboten auf rentenbescheid24.de können Sie weitere rentenrechtlichen Angelegenheiten buchen, rufen Sie uns dafür bitte an oder schreiben uns eine Email.

 

8. Vertreten Sie mich auch vor einem Sozialgericht?

Ja. Als Rentenberater und Rechtsanwälte vertreten wir Sie vor dem Sozialgerichten bis hin zum Bundessozialgericht.

 

9. Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Leistungen von rentenbescheid24.de?

Haben Sie eine Rechtschutz im Sozialrechtsbereich, muss die Leistungsübernahme vorab geklärt werden. Für gerichtliche Verfahren ist dies in der Regel unproblematisch. Schwieriger ist es, wenn der Fall wegen Vorversicherung nicht gedeckt ist oder Sie haben eine Selbstbeteiligung vereinbart. Für eine Rentenberatung oder Rentenberechnung wird nach unserer Erfahrung die Rechtsschutz nicht greifen, hier können wir für Sie vorab noch einmal prüfen!!!

 

10.  Wie bezahle ich die Leistungen von rentenbescheid24.de?

Zurzeit können Sie mit Ihrer Kreditkarte, via Vorkasse, PayPal und sofort Überweisung bezahlen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die meisten “Rentenkunden” sehr vorsichtig sind und eine ordentliche Rechnung mit Unterschrift haben wollen. Wir fangen erst an für Sie zu arbeiten, wenn wir die Kosten in voller Höhe erhalten haben. Diesen Hinweis erhalten Sie auch im Bestellvorgang.

11.  Was mache ich, wenn ich kein Geld habe, um die Leistungen von rentenbescheid24.de zu buchen?

Auch das ist kein Problem!
Mit der Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe können in geeigneten Fällen, Ihre Rentenangelegenheiten durch rentenbescheid24.de bearbeitet werden.
Wichtig ist, das Sie uns vor Ihrer Bestellung darüber informieren. Sie können uns ein Email senden, uns anrufen oder das Kontaktformular nutzen.Unsere Rentenberater prüfen kostenlos, ob Sie die Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können. Dafür benötigen wir die Unterlagen oder Nachweise über Ihre finanzielle Situation, wie den Bezug von ALG II und Sozialhilfe. Ohne einen Beratungshilfeschein ist eine Beratung oder Vertretung vor einer sozial Behörde durch uns nicht möglich.

Wählen Sie Ihr Rentenprodukt

 

Aktuelles rund um das Thema Rente

Kann das Generations­kapital die gesetzliche Rente retten

Die gesetzliche Rentenversicherung ist aktuell ( 03.05.2024) aufgrund des hohen Beschäftigungsstands finanziell stabil. Der Beitragssatz von 18,6 % bleibt voraussichtlich bis 2027 unverändert. Das Rentenniveau […]

Mehr lesen...

veröffentlicht am 5. Mai 2024

Einkommens­anrechnung an die Witwen­rente soll geändert werden

Die AfD-Fraktion im Bundestag fordert die Bundesregierung in einem Antrag auf, die Einkommensanrechnung an die Witwenrente neu zu regeln, § 97 Sozialgesetzbuch Nummer VI in […]

Mehr lesen...

veröffentlicht am 4. Mai 2024

SV-Beiträge steigen Beitrags­bemessungs­grenze nicht mehr begründbar

Sozialbeiträge steigen und steigen. Zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung beim Zusatzbeitrag. Angesichts der steigenden Sozialversicherungsbeiträge sind Begünstigungen hoher Einkommen nicht länger begründbar. Die Beitragsbemessungsgrenze in […]

Mehr lesen...

veröffentlicht am 3. Mai 2024

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Rufen Sie uns an: 0345. 6 78 23 74

Schreiben Sie eine Nachricht an uns: info@rentenbescheid24.de

Nutzen Sie das Kontaktformular:

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung