Der Rentenfahrplan ist ein Wegweiser für die/den zukünftige Rentnerin oder Rentner, wann und zu welchen Konditionen sie/er in die Rente gehen kann.
Dabei wird in einer individuellen Beratung dem Interessenten unter Beachtung der persönlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten rechtliche Wege aufgezeigt, ihre/seine Rente mit oder ohne Abschläge zu erreichen. Wenn Abschläge mit in die Lebensplanung einkalkuliert werden, so sollten diese so gering wie möglich sein. Nicht immer wird es möglich sein, einen Fahrplan für die Rente zu entwerfen, der die oben genannten Ziele erreicht. Manchmal ist es auch so, dass für bestimmte Altersrenten die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen fehlen.
Der Rentenfahrplan orientiert sich an den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten des Sozialrechts und muss eventuell auch an unvorhergesehene Ereignisse angepasst werden, z.B. bei unerwartetem Eintritt einer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Todesfall eines geliebten Angehörigen. Daher bedarf er von Zeit zu Zeit einer Aktualisierung.