Interview 2.0
Witwen/r- Waisenrente

 

 

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2. Interview im Rahmen der Aktion Hinter­bliebenen­rente

Im Interview mit unserem Rentenberater Peter Knöppel.
rentenbescheid24 stellt Ihre Fragen zur Witwen-, Waisen-, und Witwer-Rente im Gespräch direkt an den Rentenberater.

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Herr Knöppel,

auf ein Neues. Viele Fragen warten auf Ihre kompetente Antwort. Wozu noch lange ausharren, starten wir.

Rentenberater Peter Knöppel

Tag und dann mal los.

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Auf zur Frage eins im zweiten Interview zur Hinterbliebenrente, also alles was Waisen, Witwen und Witwer in Rentenfragen betrifft.

Frau Jänicke-Martin hat uns die nun folgende Frage gesendet:

"Ich habe gehört, dass in Zukunft bei einer Heirat nach 2011 die große Witwenrente nur die ersten beiden Monate bezahlt wird - ist das richtig? Ich habe am 2010 geheiratet!!! Wenn das oben erwähnte wahr ist, was passiert dann nach diesen zwei Monaten? Wird man dann Hartz 4?
Und warum hat man dies nie in den Medien gehört ???

Rentenberater Peter Knöppel

Leider sind dies absolute Falschmeldungen. Die große Witwenrente wird immer dann gezahlt, wenn man ein bestimmter Lebensalter erreicht hat oder Kinder erzieht und die Ehe mindestens 1 Jahr dauert. Dann gibt es in Ihrem Fall die große Witwenrente, wahrscheinlich mit 55 Prozent. Für die ersten 3 Monate gibt es das Sterbevierteljahr. Da wird die Witwenrente in voller Höhe für 3 Monate ausgezahlt. Also keine Sorge die große Witwenrente gibt es in der heutigen Form auch in der Zukunft. Sie wird als Einkommen möglicherweise auf Hartz-IV oder die Grundsicherung angerechnet!

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Und da schaut sie auch schon um die Ecke, Frage zwei von Herrn Krupinksi:

"Meine derzeitige Rente von der BfA beträgt XXXX€ und meine betriebliche Altersversorgung von der Bayerischen Versicherungskammer beträgt XXXX€.
Bei letzterer handelt es sich um eine lebenslange Leibrente, bei der nur der Ertragsteil von ca. 40 € der Besteuerung unterliegt, so dass wir insgesamt gesehen keine Steuer zahlen müssen.

Mein Geburtsdatum ist der 17.6.19xx, das meiner Frau der 6.12.19xx.
Ich möchte gerne wissen, wie hoch die Hinterbliebenen-Rente insgesamt für meine Frau ausfallen wird und ob sie dann ggf. Steuer zahlen muss."

Rentenberater Peter Knöppel

Die Witwenrente würde im Falle Ihres Versterbens 60 Prozent Ihrer Rente betragen.
Wie es bei der Betriebsrente aussieht, entscheidet sich nach den Versicherungsbedingungen der Bayerischen Versicherungskammer.
Die ersten 3 Monate würde Ihre Frau die Witwenrente in voller Höhe bekommen, ohne Anrechnung von Einkommen oder eigener Rente.
Danach kann es zu einer Einkommensanrechnung kommen, so dass zum Beispiel die eigene Altersrente Ihrer Frau an die Witwenrente angerechnet wird. Hier werden aber erst einmal gesetzliche Freibeträge errechnet. Darüber liegende Einkommen werden mit 40 % an die Witwenrente angerechnet.
Auf Grund Ihres Lebensalters dürfte in der Witwenrente kein Abschlag mehr möglich sein.

Sie sehen, dass es im tatsächlichen Sinne zu mehreren Kürzungen der Witwenrente kommen kann:
1. Kürzung durch den sogenannten Zugangsfaktor = 60 %
2. Kürzung durch einen möglichen Abschlag in den Entgeltpunkten,
3. Kürzung der Witwen-Witwerrente durch Einkommensanrechnung!

Danke Herr Krupinski für Ihre interessante Frage. Ihnen drücken wir die Daumen, dass Sie Ihre OP gut überstehen. Bei Rückfragen einfach uns kontaktieren!

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Frau Karin Becker möchte folgendes wissen:
"Hallo, ich bin Beamtin im Ruhestand und Witwe (mein Mann war auch Beamter). Meine drei Kinder wurden 1976, 1983 und 1986 geboren.
Meine Frage:
Wirkt sich die geplante Gesetzesänderung (Mütter mit 3 Kindern vor 1992 geboren) auch auf meine Renten (Versorgungs- und Hinterbliebenenrente) aus?
Wenn ja, muss ich dieses beantragen?

Herzlichen Dank für Ihre Information.

 

Rentenberater Peter Knöppel

Eine schöne und komplexe Frage, Frau Becker.

Für Ihre 3 Kinder werden in der Beamtenversorgung im Rahmen der Festsetzung Ihrer Versorgungsbezüge kraft Gesetzes, also ohne Antrag bis zum 6. Lebensmonat des Kindes als Ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt. Zeiträume, die außerhalb dieser Zeit liegen, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen. Die Anrechnung in der gesetzlichen Rentenkasse könnte bei Ihnen deshalb erfolgen, weil die Anrechnung nach beamtenrechtlichen Vorschriften im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung annähernd gleichwertig sein muss. Dies dürfte bei Ihnen nach dem von Ihnen geschilderten Sachstand nicht sein. Wären Ihre Kinder nach 1992 geboren, würde in der Beamtenversorgung die Kindererziehungszeit für Ihre Kinder annähernd gleich wie in der gesetzlichen Rente berücksichtigt.

Daher sollten Sie mal bei Ihrem Dienstherrn nachfragen, wie die Kindererziehungszeiten bei Ihrer Versorgung berücksichtigt worden sind. Sollte
Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten setzt aber voraus, dass die regelmäßige Dienstzeit durch die Kindererziehung unterbrochen war.
Daher sollten Sie auch über eine Beantragung von Kindererziehungszeiten bei der allgemeinen Rentenversicherung nachdenken. Insbesondere wenn die Mütterrente 2 zum Tragen kommen sollte, wären dies bei Ihnen pro Kind 3 Jahre Kindererziehungszeit.

Es kann also sein, dass Sie neben der Beamtenversorgung als Pension auch Rentenansprüche im Sonderfall erwerben könnten.
Aber aufgepasst Frau Becker. Sollte dies tatsächlich so sein, kann es zu einer Einkommensanrechnung der Rentenansprüche auf die Pension oder Witwenrente (Pension) kommen. Sie sollten daher Ihren Dienstherrn fragen, ob er die möglichen höheren Kindererziehungszeiten direkt bei Ihrer Pension berücksichtigt oder ob Sie den Weg über die allgemeine Rentenversicherung gehen müssen.

Bei Beamtenversorgungen mit nach 1992 geborenen Kindern gibt es eine den normalen gesetzlichen Regelungen zur Kindererziehungszeit von 36 Kalendermonaten ähnliche Rechtslage.

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Das geht ja heute wirklich zügig. Als denn hangeln wir uns zu Frage von Frau Laut

"Hallo, ich beziehe ab 2oo4 große Witwenrente. Meine Frage hierzu:
bleibt diese bestehen, wenn auch ich in Rente gehen sollte?"

 

Rentenberater Peter Knöppel

Ja, Frau Laut keine Sorge.

Da Sie schon heute die Witwenrente beziehen, bliebt diese auch bei Ihrem eigenen Rentenbezug bestehen. Sie dürfte, wenn Ihr Arbeitseinkommen wegfällt (wir unterstellen, dass Sie bis zum eigenen Renteneintritt Einkommen haben), sich sogar noch erhöhen.
Also keine Sorge, Ihre Witwenrente entfällt nicht deshalb, weil Sie bald eine eigene Rente beziehen. Es kann aber sein, dass die eigene Rente als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird. Hierzu müssen aber auch Freibeträge berücksichtigt werden.
Nur wenn Sie wieder anderweitig heiraten, fällt die Witwenrente weg!

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Herr Egelhof, möchte zur Witwen und Waisenrente etwas wissen:

"Mein Vater ist am 2018 in Brasilien verstorben.
Er war Deutscher mit bras. Aufenthaltserlaubnis, Lebensmittelpunkt war wohl Brasilien, wenn er auch ca. 6 Monate im Jahr in Deutschland war. Er hat eine BFA Rente bezogen und in Brasilien eine Lebenspartnerschaft mit seiner Lebensgefährtin notariell beglaubigen lassen.
Kann ich für seine Lebensgefährtin eine Witwenrente beantragen und wo? "

Rentenberater Peter Knöppel

Herr Egelhof, so einfach wird es nicht werden, mit einer möglichen Witwenrente für die Frau Ihres Vaters.
Denn die Witwenrente gibt es nur dann, wenn die Beziehung / Lebenspartnerschaft in Brasilien eine Ehe nach brasilianischem Recht gleichzusetzen ist und diese wiederrum in Deutschland Anerkennung findet.

Dies vermag ich leider nicht einzuschätzen, da ich mich im brasilianischen Zivilrecht leider nicht auskenne. In allgemeinen Informationen zur Eheschließung in Brasilien muss diese vor einem Standesbeamten bei weltlicher Trauung stattfinden. Daher müsste im Falle einer Witwenrentenantrags über die Frage durch die deutsche Rentenversicherung entschieden werden. Möglicherweise ist es daher besser eine richtige Ehe zu begründen und diese auch nach deutschen Recht anzuerkennen.

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Frau Pilz stellt uns folgende Frage:
"Wird auch die Witwenrente bei Rentenerhöhung in voller Höhe erhöht?"

Rentenberater Peter Knöppel

Liebe Frau Pilz, bei jeder Rentenerhöhung in der allgemeinen Rentenversicherung wird auch die Witwenrente in gleicher Höhe erhöht, wie die Altersrente.

Im Regelfall ändert sich somit im Verhältnis zur Altersrente nichts. In bestimmten Ausnahmefällen kann es zu einer Einkommensanrechnung kommen.
Der gleiche Prozentsatz der Rentenerhöhung wird auch bei der Witwenrente angewandt. Die nächste Rentenerhöhung soll wohl mit ca. 3 Prozent zum 01. Juli 2018 kommen.

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Und auch Herr Lefarth wartet schon gespannt auf die Antwort auf seine Frage zur Hinterbliebenenrente:

"Hallo,
meine Frau ist im August 2014 verstorben. Ich bekomme die große Witwerrente (zur Zeit XX,XX€). Ich bekäme laut Renteninformation ab dem 08.2025 eine Regelaltersrente von ca. XXXX€. Werde ich dann 60% der Rente meiner verstorbenen Frau bekommen? Oder muss ich mit Abzügen rechnen. Ich frage deswegen, weil ich mich vielleicht wieder verheiraten möchte. Dann würde die Rente ja ganz wegfallen.
Auf eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!"

 

Rentenberater Peter Knöppel

Es geht bei Ihnen um die Frage, ob sich die Höhe der Witwerrente ändert, wenn Sie 2025 in eine eigene Altersrente gehen. Zurzeit wird bei Ihnen Ihr Arbeitseinkommen an die Witwerrente angerechnet, so dass Sie nur 41,60€ bekommen. Damit dürfte sich die Witwenrente später erhöhen, weil sich Ihr Alterseinkommen verringert.

Da wir die echten Rentenansprüche Ihrer verstorbenen Frau in Zahlen nicht kennen, können wir auch nicht genau sagen, wie hoch dann Ihre Witwerrente aussieht. Nur soviel: Ihre eigene Altersrente wird um einen Freibetrag bereinigt. Vom übrigbleibenden Rest werden 40 % an Ihre Witwerrente angerechnet. Deshalb dürfte Ihre spätere Witwenrente auch höher ausfallen. Wenn Sie es genau wissen wollen Herr Lefarth muss eine Rentenberechnung durchgeführt werden.

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Wer hat an der Uhr gedreht... Ja die Zeit ist vorüber. So kommen wir jetzt zur abschließenden Frage im Rahmen unserer Aktion Hinterbliebenenrente. Und diese Frage richtete Frau Di Rosa an uns:

"Ich habe immer Vollzeit gearbeitet. Hat mein Mann Anspruch auf Hinterbliebenen-Rente von mir?"

Rentenberater Peter Knöppel

Liebe Frau di Rosa, wenn Sie in Deutschland eine Ehe mit Ihrem Mann begründet haben und diese länger als ein Jahr angedauert hat, hat Ihr Mann Anspruch auf eine Witwerrente. Je nachdem wann die Ehe geschlossen wurde, können es 55 Prozent oder sogar 60 Prozent Ihrer Rentenansprüche sein, die Ihr Mann als Witwerrente bekommen kann.

Die ersten 3 Monate würde Ihr Mann die volle Rente ohne Abzug bekommen! Dies nennt man das Sterbequartalsgeld oder Sterbevierteljahr.

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Herr Knöppel, nun schick ich Sie in den verdienten Feierabend und danke ihnen für die aufschlussreichen Antworten.

Rentenberater Peter Knöppel

Allen Witwerinnen und Witwern und Hinterbliebenen ein schönes Wochenende.  Und natürlich auch Ihnen Herr Brack und allen Lesern und Kunden von rentenbescheid24.de
Und noch etwas,  die nächste Rentenerhöhung kommt. Dann ändern sich auch die Freibeträge zur Hinterbliebenenrente!

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Liebe Leser von rentenbescheid24.de, och einmal vielen Dank für die vielen Zuschriften. Sehen Sie uns es nach, dass wir nicht alle eingesendeten Fragen beantworten können. Eine wunderbare Zeit und alles Beste.

Ihr Sven Brack

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Interview 1.0 zur Witwen/r- Waisenrente im Aktionsmonat Januar Februar
wird freigeschaltet am 02. Februar 2018...