Steuer­beratung Rente und Arbeit

Erfahren Sie, ob und in welcher Höhe Sie Steuern zahlen müssen, wenn Sie eine Rente beziehen oder neben der Rente als Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Steuerberatung Rente und Arbeit

Erfahren Sie, ob Sie auf Ihre gesetzliche Rente oder, wenn Sie neben der Rente noch als Arbeitnehmer beschäftigt sind, Einkommensteuern zahlen müssen. Sie können dann abschätzen, ob es sich für Sie überhaupt lohnt, neben der Rente noch weiter zu arbeiten.

Die Steuerberatung Rente und Arbeit sagt Ihnen:

  • ob und in welcher Form Sie überschlägig Einkommenssteuern bezahlen müssen, wenn Sie entweder lediglich eine gesetzliche Rente oder in Kombination mit einer gesetzlichen Rente noch Einkünfte aus einer Beschäftigung als Arbeitnehmer beziehen.

Was Sie von der Steuerberatung Rente und Arbeit erwarten können:

  • Anhand Ihrer Unterlagen beraten und berechnen wir für Sie überschlägig, wie hoch die mögliche Einkommensteuer auf Ihre Rente mit oder ohne Lohnbezug ausfallen kann*

Daneben erfahren Sie:

  • ob Sie mit Ihrer Rente nach Abzug der absetzbaren Kosten, wie Krankenversicherung und Pflege, Pauschbeträge ( Behindertenpauschbetrag) überhaupt über den jeweils geltenden Grundfreibetrag kommen: Ermittlung des zu versteuernden Renten- Einkommens,
  • Ob Sie mit Ihrer Rente und dem zusätzlichen Arbeitslohn nach Abzug der absetzbaren Kosten, wie Krankenversicherung und Pflege, Pauschbeträge ( wie Behindertenpauschbetrag, Altersentlastungsbetrag) überhaupt über den jeweils geltenden steuerlichen Grundfreibetrag kommen: Ermittlung des zu versteuernden Renten- und Arbeitseinkommens,
  • Ermittlung des für Sie geltenden Rentensteuerfreibetrags anhand des Beginns der gesetzlichen Rente
  • ob Sie weitere Ausgaben, wie zusätzliche Beiträge für den Ausgleich einer Rentenminderung (maximal bis zur Regelaltersgrenze) oder Zahlung von freiwilligen Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse, neben der Werbungskostenpauschale und Sonderausgabenpauschale, steuerlich zu Ihrem Vorteil nutzen können

Die Steuerberatung Rente und Arbeit wird von unseren Rechtsanwälten vom Team rentenbescheid24.de mit mehr als 20 Jahren Erfahrung durchgeführt.

* Die Berechnung der überschlägigen Einkommensteuer, welche durch rentenbescheid24.de durchgeführt wird, ist eine steuerliche Schätzung und basiert auf dem jeweiligen Rechtsstand der Berechnung; diese Berechnung dient als Anhaltspunkt/Schätzung dafür, wie hoch die zukünftige Steuerlast an Einkommensteuer ausfallen kann, wenn man eine Rente bezieht oder neben der Rente arbeitet. Sie ersetzt keine Steuererklärung. Nur der Steuerbescheid gibt die exakte Höhe der zu erwartenden Einkommensteuer wieder, wie sie vom zuständigen Finanzamt berechnet wird.

Steuerberatung Rente und Arbeit für 299,00 €

inklusive Mehrwertsteuer


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