Beratung zur Grundrente
Erfahren Sie, ob Sie einen Anspruch auf die Aufstockung durch Grundrente haben und ob Ihr Einkommen oder das Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners auf Ihre Grundrente angerechnet wird. Ihr persönlicher Rentenberater bzw. Rechtsanwalt sagt es Ihnen sicher!
Beratung zur Grundrente für 199,00 €
inklusive Mehrwertsteuer
Die Beratung zur Grundrente gibt Ihnen Gewissheit, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf die Grundrente haben und diese auch wirklich beantragen können. Durch die Beratung -Grundrente erfahren Sie schnell und sicher, ob es sich für Sie überhaupt lohnt einen Antrag auf die Aufstockung der Rentenpunkte zu stellen und wie Sie sich im positiven Fall weiter verhalten sollen.
Erfahren Sie, ob Sie als Zugangs- oder Bestandsrentner ab dem Jahr 2021 die Grundrente in Anspruch nehmen können.
- Wir prüfen für Sie, ob Ihre Rentenzeiten und Entgeltpunkte für eine Grundrente reichen können.
- Wir berechnen in der Beratung überschlägig die Höhe der Aufstockung durch die Grundrente und prüfen ob Ihr Einkommen oder das Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners auf Ihre Grundrente angerechnet wird.
- Ihr persönlicher Rentenberater bzw. Rechtsanwalt sagt es Ihnen entweder am Telefon oder übersendet Ihnen eine schriftliche Stellungnahme!
- Für den Fall, dass in der Beratung klar wird, dass Sie einen Anspruch auf die Grundrente haben können, sagen wir Ihnen, ob Sie einen Antrag auf die Grundrente stellen sollen. Oder wie Sie sich verhalten sollen, wenn nur noch wenige Monate für eine Grundrentenzeit ab 33 Jahren fehlt.
Was Sie von der Beratung zur Grundrente erwarten können (bezieht sich auf Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente):
- Erfassen der wichtigsten persönlichen Daten, wie Lebensalter, Bezug einer Rente, Rentenbescheid oder Rentenauskunft mit vollständiger Rentenberechnung, wichtig für die Frage, wie hoch die durchschnittlichen Rentenpunkte für die 33 bis 35 Jahre Grundrentenzeiten sind
- Erfassen von Lücken im Versicherungsverlauf, damit alle relevanten Rentenzeiten für die Grundrente vorhanden sind
- Prüfung, ob Sie 33 bis 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen können (wie Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung oder Tätigkeit, Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Pflege eines nahen Angehörigen, reichen Ihre Zeiten überhaupt aus, um die Grundrente zu erreichen
- Erfassen der für die Grundrentenzeiten (33 bis 35 Jahre) durchschnittlichen Entgeltpunkte, Stichwort Grundrentenbewertungszeiten
- Prüfen, ob die Untergrenze der 0,3 Entgeltpunkte für Sie an durchschnittlichen Entgeltpunkten für bis zu 35 Jahre Grundrentenzeiten erreicht ist, liegen Sie darunter, haben Sie kein Anspruch auf die Aufstockung
- Prüfen, ob Sie mit durchschnittlichen Entgeltpunkten den Wert von 0,8004 Entgeltpunkten schon erreicht haben, wenn ja, haben Sie keinen Anspruch auf die Grundrente, da die 0,8 Entgeltpunkte die maximale Grenze ist
- Erste überschlägige Berechnung der Aufstockung der Entgeltpunkte nach Ihren durchschnittlichen Entgeltpunkten in dem Rahmen von 0,3 bis 0,8004 EP, damit Sie ungefähr wissen, wie hoch Ihr Anspruch auf die Aufstockung aussehen kann
- Prüfung, ob Ihr Einkommen oder das Familieneinkommen auf die Grundrente angerechnet werden kann und wenn ja, wie sich die Anrechnung auf die Höhe der Grundrente im Detail auswirkt
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